Frage zu Gewährleistung / Gebrauchtwagengarantie

#20

Hallo bummerland,

das ist ja ein klasse Thread geworden mit allen Nuancen des Sachmängelhaftungsgesetzes. =D>

Der Verkäufer kann sie auf keinen Fall wirksam ausschließen. Selbst wenn Du eine solche Klausel unterschrieben haben solltest, wäre sie das Papier nicht wert, auf der sie steht.

#21

vollkommen richtig!

Klopapier wäre mehr Wert!

#22

Namd,

vorausgesetzt bummerland wäre kein Gewerbetreibender.

Es würde genügen, dass er irgendein Gewerbe angemeldet hat, dieses muss nichts mit Technik oder Kraftfahrzeugen oder sonstwas zu tun haben.

Ich finde wir haben uns jetzt aber genug mit den 180 eu zuzahlung auseinandergesetzt- sind die denn richtig berechnet worden?? oder was sagt ETKA dazu.

Meiner Meinung nach ist eine solche Zuzahlung besser, als der Einbau irgendeines Gebrauchtteiles, das den SGA über die 6 Monate hinüberrettet und dann kaputtgeht.

andreas

#23

Hallo eddiek,

die beiden Wellen kosten zusammen 300 €. 60% sind 180€.

#24

Ich kann aber auch als Inhaber eines Gewerbes als Privatmann auftreten. Nur wenn das Fahrzeug auch über das Gewerbe läuft, ist der Ausschluß wirksam möglich. Ansonsten ist es verbrieftes Recht, und wie Dieselsmell und Neo schon sagten, nicht zu beschneiden. Egal was unterschrieben wird. Steht so was (und evtl. weitere nicht zulässige Passagen) in den AGBs, kann es dazu führen, das diese nicht nur in Auszügen, sondern gänzlich unwirksam werden. An deren Stelle tritt dann das BGB, was den Verkäufer in eine deutlich schlechtere Position bringt.

Wieso? Auf Ersatzteile hat der Verkäufer doch die gleichen Pflichten und Rechte zu gewähren wie auf das Objekt selbst. Heisst: S&Rmh ab Tag des Einbaus für dieses Teil.

Ein Grund, warum viele davon Abstand nehmen, gebrauchte Teile zu verbauen. Das kann zum Bummerang werden, wenn der Kunde nach ein paar Monaten mit gleichem Defekt wieder vor der Tür steht. Da kostet ein Neuteil mit einmaligem Einbau weniger als 2,3 mal gebrauchte. Und: Ich bringe mich schnell in den Einzugsbereich einer Wandlung, wenn der gleiche Defekt mehrfach aufritt.

Greetz Sandman633

#25

Moin,

in diesem Zusammenhang kann man bei Langeweile mal im großen Online-Auktionshaus nachschauen, wie viele gewerbliche Verkäufer versuchen, jegliche Sachmängelhaftung (egal bei welcher Art von Artikeln) auszuschließen. Es gibt da sooooooo viele Unwissenden.

Bei uns im Ort hat vor kurzem auch ein Gebrauchtwagenhändler aufgemacht, der viele richtig alte Schüsseln auf dem Hof stehen. Verkauf an jedermann. Naja, denn sie wissen nicht was sie tun.

Das Rechthaben ist die eine Sache, dieses aber auch durchzusetzen, kann einem schon das ein oder andere graue Haar bescheren.

Gruß

Meschi

#26

Problem ist, das viele (so ja auch bummerland) sich „unsicher“ sind, wie die Regelung denn nu genau ist und welche Rechte einem tatsächlich zustehen. Wenn man dann auch noch mit einer vermeintlich „alles abdeckenden“ Versicherung gesegnet ist … Ja, ok, kleiner Eigenanteil, aber doch immer noch besser als alles löhnen zu müssen. [-X . Da geht man doch mit ruhigem Gewissen nach Hause, oder nicht?

Auf der anderen Seite sollte man sich aber auch erst mal auf den Geschäftspartner verlassen können, denn für 100% Ware hat der ja auch 100% Geld bekommen. Leider ist dem immer weniger so, wobei natürlich nicht alle Betrüger und Verbrecher sind. Es wird nur die Unwissenheit des Kunden ausgenutzt. Viele erkennen das aber auch von sich aus an, wobei die Versuchung natürlich groß ist, denn die Reparatur geht voll zu Lasten des Verkäufers.

Glücklicherweise (aus Sicht des Verbrauchers) geht die Gerichtsbarkeit recht hart mit dem Verkäufer um.

Mal eine kurze Anektdote eines mir bekannten Falles: Kunde übernimmt sein selbst genutztes Fahrzeug nach Ende der Finanzierungszeit durch Zahlung des Restwertes. Nach kurzer Zeit, 6 Wochen ca., … Getriebeschaden. Ratet mal, wer das bezahlt hat…

Greetz Sandman633

#27

Tach,

zu1)vermutlich der Verkäufer.

  1. ich war bisher immer der Meinung, das bei kostenfrei behobenen "Garantie"mängeln keine Verlängerung des Garantiezeitraumes erfolgt. Danach würde ein Ersatz der Welle die Gewährleistungsfrist nicht über das ursprüngliche Ablaufdatum hinaus verlängern…

Andreas

#28

Also da sind jetzt 3 Dinge vermischt: Garantie, Gewährleistung und S&Rmh.

Es handelt sich ja nicht um einen Garantiereparatur.

Greetz Sandman633

#29

So nach mehrmaligem nachfragen hab ich nun die Antwort, die ich nicht haben wollte. x

Es sei so alles rechtens, er könne da nichts weiter machen. Als ich dann angedeutet habe, mal bei einem Anwalt nachzufragen, fing er an, rumzudrucksen. -k Man könne ja über Kulanz etwas regeln, allerdings erst, wenn wieder mal was ist. Naja, aber konkret was angeboten hat er nicht. Er sagte, dass sie immer versuchen, ein gutes Verhältnis mit dem Kunden zu pflegen. Naja… -k

Er meinte, man sollte sich noch mal persönlich treffen, um das nicht am Telefon besprechen zu müssen.

Was meint ihr nun, nochmal versuchen, mit ihm zu reden? Oder doch gleich ab zum Anwalt?

#30

Code:
§ 434Sachmangel(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Mehr gibt es nicht zu sagen. Wie bereits weiter vorne geschrieben, hast Du darauf vollen und uneingeschränkten Anspruch. Frag, wieso das keine Anwendung finden soll. Die Antwort würde mich interessieren.

Wie ebenfalls schon erwähnt, solltest Du schriftlich zur Anerkennung der S&Rmh auf- und den gezahlten Betrag zurückfordern inkl. Fristsetzung (2 Wochen sind sicher angemessen). Wenn verstrichen, ruf den Rechtschutz an sofern vorhanden, ansonsten machs ohne. Ich kann zwar für den Ausgang einer Klage nicht garantieren, aber in Deinem Fall kann eigentlich nichts schiefgehen. Aber: In allen mir bekannten Fällen ist der Verkäufer nach hinten gekippt (worden). Evtl. wäre es hilfreich, den Versicherer der GWG zu involvieren. Versicherungen reagieren für gewöhnlich recht unsensibel auf „Erschleichung“ von ungerechtfertigten Leistungen/Zahlungen.

Greetz Sandman633

P.S. Die angebotene Kulanz fürs nächste mal ist der nächste faule Zauber.

#31

Hallo bummerland,

ich halte nichts davon mit Anwälten zu drohen. Entweder man schaltet einen Anwalt ein, oder man lässt es. Ich würde den :smiley: schriftlich dazu auffordern, die detailliert angegebenen Mängel aufgrund des Sachmängelhaftungsgesetzes innerhalb von 2 Wochen zu beseitigen. Den Brief würde ich dem :smiley: im Beisein eines Zeugen übergeben. Dann dürfte er merken, dass es Dir Ernst ist und wirst umgehend herausfinden, ob das auch ohne Anwalt geht oder nicht.

#32

So, nach ewigem hin und her und zig unbeantworteten Nachfragen war ich schon soweit und wollte einen netten Brief an den Geschäftsführer schreiben und zum Anwalt gehen.

Wie es der Zufall so will, kommt gerade jetzt ein Anruf des Händlers. Er bietet mir an, die Kosten für eine Durchsicht im Wert des Betrages zu übernehmen. Ich denke mal, ich werde das dann annehmen. :slight_smile: