Felgen bei ATU Einpresstiefe

Bei dem Felgen-Konfigurator bei der ATU-Website findet man ja einige Felgen, die angeblich für den Sharan zugelassen sind.

Bei den Detailinfos zu den Felgen steht dann aber z.B. Einpresstiefe 45 (bei 7x16 für 195/60 R16)

Sind die denn dann wirklich zugelassen, wenn doch eigentlich ET 53 sein muss?

Oder muss bzw. kann man die dann noch eintragen lassen?

Irgendwie ist es doch gnadenlos, überall liest man was anderes…

#1

>Bei dem Felgen-Konfigurator bei der ATU-Website findet man ja einige Felgen, die angeblich für den Sharan zugelassen sind.
>Bei den Detailinfos zu den Felgen steht dann aber z.B. Einpresstiefe 45 (bei 7x16 für 195/60 R16)
>Sind die denn dann wirklich zugelassen, wenn doch eigentlich ET 53 sein muss?
>Oder muss bzw. kann man die dann noch eintragen lassen?
>Irgendwie ist es doch gnadenlos, überall liest man was anderes…

Hallo
Sind das Stahl oder Alufelgen?
Wenn Alu, so ist das Gutachten maßgeblich.
Das können die in den Filiallen ausdrucken wenn nötig.
Micki

#2

>>Bei dem Felgen-Konfigurator bei der ATU-Website findet man ja einige Felgen, die angeblich für den Sharan zugelassen sind.
>>Bei den Detailinfos zu den Felgen steht dann aber z.B. Einpresstiefe 45 (bei 7x16 für 195/60 R16)
>>Sind die denn dann wirklich zugelassen, wenn doch eigentlich ET 53 sein muss?
>>Oder muss bzw. kann man die dann noch eintragen lassen?
>>Irgendwie ist es doch gnadenlos, überall liest man was anderes…
>
>Hallo
>Sind das Stahl oder Alufelgen?
>Wenn Alu, so ist das Gutachten maßgeblich.
>Das können die in den Filiallen ausdrucken wenn nötig.
>Micki

Hi,

das sind Alufelgen, aber macht sogar das einen Unterschied? Ich glaub ich muss Reifenkunde studieren…

Ich habe aber gerade auf der Seite des Felgenherstellers sowohl eine ABE als auch ein TÜV-Gutachten gefunden, in denen Sharan eingetragen ist.

Dann müsste ich doch die Felgen samt passenden Reifen ohne weitere TÜV-Vorführung, Eintragung oder sonstwas nehmen können, oder?

#3

>Dann müsste ich doch die Felgen samt passenden Reifen ohne weitere TÜV-Vorführung, Eintragung oder sonstwas nehmen können, oder?

Bei den Felgen - Ja !
Nur musst du dann auch die Reifen nehmen, die im Schein eingetragen sind.

#4

>>Dann müsste ich doch die Felgen samt passenden Reifen ohne weitere TÜV-Vorführung, Eintragung oder sonstwas nehmen können, oder?
>Bei den Felgen - Ja !
>Nur musst du dann auch die Reifen nehmen, die im Schein eingetragen sind.

Prima, Danke!

#5

>>>Dann müsste ich doch die Felgen samt passenden Reifen ohne weitere TÜV-Vorführung, Eintragung oder sonstwas nehmen können, oder?
>>Bei den Felgen - Ja !
>>Nur musst du dann auch die Reifen nehmen, die im Schein eingetragen sind.
>Prima, Danke!

Hallo
Das kann man nicht so pauschal stehen lassen.
Es gilt das was im Gutachten steht.
Wenn dort was von § 19.x steht, so muss eingetragen werden.
Musst nur genau lesen ob es sich auf alle Reifen oder nur auf nicht eingetragene bezieht.
Micki

#6

>>>>Dann müsste ich doch die Felgen samt passenden Reifen ohne weitere TÜV-Vorführung, Eintragung oder sonstwas nehmen können, oder?
>>>Bei den Felgen - Ja !
>>>Nur musst du dann auch die Reifen nehmen, die im Schein eingetragen sind.
>>Prima, Danke!
>
>Hallo
>Das kann man nicht so pauschal stehen lassen.
>Es gilt das was im Gutachten steht.
>Wenn dort was von § 19.x steht, so muss eingetragen werden.
>Musst nur genau lesen ob es sich auf alle Reifen oder nur auf nicht eingetragene bezieht.
>Micki

Bezieht sich nur auf nicht eingetragene. Da ich aber die Conti VanCo nehmen werde, passen die dann auch.

Warum da jetzt laut TÜV-Gutachten wieder keine Schneeketten drauf dürfen, ist mir zwar schleierhaft… aber alles kann man wohl nicht haben…

#7

War auch bei ATU und habe wegen meinem Sharan und ein paar Aluett Felgen angefragt.Ein Blick in die ABE sagt, daß es einige ABE Punkte mit dem Zauberwort „gegebenenfalls“ gibt. Zum Beispiel: „gegebenenfalls sind Karosseriearbeiten zu machen“.Der von ATU sagte mir,man müsse die Felgen probeweise bei denen montieren lassen und dann schauen, ob sie nicht über den Radkasten rausragen.(Machen die kostenlos)Die ABEs halten sich also noch Türen offen und sind nicht verbindlich !!! Deshalb ist eine Vorfahrt beim TÜH nötig !

Grüße

#8

>War auch bei ATU und habe wegen meinem Sharan und ein paar Aluett Felgen angefragt.Ein Blick in die ABE sagt, daß es einige ABE Punkte mit dem Zauberwort „gegebenenfalls“ gibt. Zum Beispiel: „gegebenenfalls sind Karosseriearbeiten zu machen“.Der von ATU sagte mir,man müsse die Felgen probeweise bei denen montieren lassen und dann schauen, ob sie nicht über den Radkasten rausragen.(Machen die kostenlos)Die ABEs halten sich also noch Türen offen und sind nicht verbindlich !!! Deshalb ist eine Vorfahrt beim TÜH nötig !
>Grüße

Welche Felgen und welche Reifengrösse waren es denn bei Dir?

#9

>Warum da jetzt laut TÜV-Gutachten wieder keine Schneeketten drauf dürfen, ist mir zwar schleierhaft… aber alles kann man wohl nicht haben…

Das liegt daran, das die das mit Ketten nicht haben prüfen lassen!
Und was nicht geprüft ist, das gibt es auch nicht.

#10

Hi,
das „Schneekettenverbot“ könnte bei 7Jx16 und ET45 aus möglichen Problemen mit der Freigängigkeit in den Radhäusern beim Lenken und Einfedern resultieren - ist ja breiten- und spurmäßig doch etwas mehr als bei den Serienrädern…
Grüße, J.

>>>>>Dann müsste ich doch die Felgen samt passenden Reifen ohne weitere TÜV-Vorführung, Eintragung oder sonstwas nehmen können, oder?
>>>>Bei den Felgen - Ja !
>>>>Nur musst du dann auch die Reifen nehmen, die im Schein eingetragen sind.
>>>Prima, Danke!
>>
>>Hallo
>>Das kann man nicht so pauschal stehen lassen.
>>Es gilt das was im Gutachten steht.
>>Wenn dort was von § 19.x steht, so muss eingetragen werden.
>>Musst nur genau lesen ob es sich auf alle Reifen oder nur auf nicht eingetragene bezieht.
>>Micki
>Bezieht sich nur auf nicht eingetragene. Da ich aber die Conti VanCo nehmen werde, passen die dann auch.
>Warum da jetzt laut TÜV-Gutachten wieder keine Schneeketten drauf dürfen, ist mir zwar schleierhaft… aber alles kann man wohl nicht haben…