Erhöhung der Anhängelast Alhambra 115 PS tdi

Hallo,

ich möchte die Anhängelast für meinen Alhambra 1,9 tdi Bj. 2004, 115 PS, von 2000kg auf 2500kg erhöhen.

Die AHK wäre dafür ausgelegt
Anhängelast: 2500 kg
Stützlast: 100 kg
D-Wert: 12.5 kN

Die knapp 400€ für ein Gutachten, in dem nichts anderes steht, dass dies technisch möglich und zulässig ist, möchte ich mir sparen. Ich habe meinen Vertrauensmann beim TÜV NORD gefragt, ob nicht eine Eintragung anhand der Kopie eines Fahrzeugscheines möglich wäre. Er klärt dies jetzt mit deinem Chef ab.

Meine Frage an euch. Hat jemand diese Eintragung im Fzg.-schein vorliegen und wäre bereit, mir diesen zur Verfügung zu stellen?

Viele Grüsse
Alexander

#1

Ich finde es faszinierend wie immer alle paar Jahre das Thema rausgekramt wird und es immer mit dem gleichen Ergebnis endet:

Die Eintragung erfolgt fahrzeugspezifisch per Einzelabnahme und das erteilte Mustergutachten trägt die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs und den Zusatz das die Eintragung nur explizit für dieses eine Fahrzeug zulässig ist.
Eine Eintragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich und eine Kopie eines Fahrzeugscheins nützt dir auch nichts.
Das wird dir dein Prüfer sicher auch innerhalb weniger Tage bestätigen.

Das alles wurde hier schon hunderte male durchgekaut und du bist sicher nicht der erste der der Meinung ist das es die Ultimativen Kontakte zum TÜV hat und die Sachen eingetragen bekommt.

Das die Firma aus den Mustergutachten ein Geschäftsmodell gemacht hat finde ich persönlich auch nicht zu schlimm. Sie haben einen Weg gefunden und nutzen diesen. Wenn dir das Geld für die Eintragung zu teuer ist dann hast du eben Pech.
Selbstverständlich kannst du mit deinem Prüfer abklären ob er gewillt ist eine Eintragung nach EU Richtlinie durchzuführen (ist auch sehr ausgiebig auf deren Webseite erklärt) und ob er dabei unter einem vierstelligen Betrag bleibt.

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#2

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil…

Vielen Dank für die Ausführungen.

#3

Wobei es ja, ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehbar ist, weshalb anhand des GA nur die Eintragung für dieses eine Fahrzeug zulässig sein soll. Selbst, wenn die Fahrgestellnummer des betreffenden Fahrzeugs eingetragen ist. Die Fahrzeuge sind doch in der Regel baugleich.

#4

Ganz einfach, weil das die preiswerteste Art einer legalisierung in Deutschland für den Antragsteller ist, ein sogenanntes Reihengutachten würde einen 6-stelligen Betrag kosten und zwar für jedes Fahrzeug mit jedem Motor und Getriebe, vom wirtschafltichen her uninteressant

Die Firma verdient eben mit diesem Geschäftsmodell ihr Geld, bezahlt davon Steuern, Mitarbeiter…

Du kaufst doch sicher auch bei Aldi, REWE & Co ein, oder gönnst du denen ihren gewinn auch nciht

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#5

#3 Da hast du im Grunde Recht. Allerdings ist es auch nicht nachvollziehbar warum die Hersteller nicht einfach die EU Regelung umsetzen und die Anhängelasten grundsätzlich anders eintragen. Selbst bei Neufahrzeugen ist dieser lästige Umweg nötig.

#6

„Einmalgutachten“ sind ja keine Seltenheit. Bei manchen Tuningfirmen steht im Gutachten, dass der Prüfer dieses einzuziehen hat. Ebenso bei Abgasgutachten zur Eintragung einer Gasanlage. Dies ist nur für eine bestimmte Fahrgestellnummer gültig und liegt bei ca 150 bis 200 Euro ohne dass jemals jemand die Komponenten in besagtem Fahrzeugtyp getestet hat.

Speziell zur Anhängelast: Zur Berechnung dieser muss das Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört z.B das Anfahren am Berg dass x-mal schadlos gemacht werden muss. Wenn die Autohersteller da auf Nummer sicher gehen wollen bleiben sie mit der Anhängelast halt unter dem möglichen.
Was bei einer Erhöhung der Anhängelast aber meist der Knackpunkt ist ist das zulässige Zuggesamtgewicht. Das wird normalerweise nicht erhöht. Solltest du also das Geld für das Gutachten ausgeben wäre es ratsam dies im Vorfeld abzuklären.

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