#2
>Hallo,
>nachdem sich eine meiner Töchter im Urlaub ein Bein gebrochen hat :-((, hat sich der drehbare Beifahrersitz als optimale Beinablage beim Fahren bestens bewährt. Ohne diesen hätte ich nicht mit ihr am nächsten Tag von Hamburg nach Mainz fahren können! Da ich sie jetzt natürlich noch einige Zeit zur Schule fahren muß, kam mir dabei heute morgen beim Blick auf den Seitenairbag der Gedanke, dass dieses Teil bei einem Crash aktiviert werden könnte. Ist ja vielleicht ganz gut, dann wird man von beiden Seiten gepolstert!? Ich habe im Handbuch mal nachgesehen, allerdings nichts direkt dazu gefunden, lediglich zu dem bekannten Problem mit dem Beifahrerairbag und dem Babysitz.
>Weiß jemand, ob man mit gedrehtem, unbesetztem Beifahrersitz fahren darf und ob der Airbag weiterhin aktiv ist?
>Grüße Jürgen
Sieh es doch einfach einmal von dieser Seite:
Auf der Fahrt von Hamburg nach Mainz ist mit dem Airbag alles gut gegangen.
Auf den Fahrten zur Schule, kann man sicherlich das Gips-Bein seitlich lagern,zumal es zur Schule ja keine wesentliche Entfernung ist.
Den Beifahrer Stuhl besser mal wieder umdrehen (Fahrtrichtung) damit die Sicht zum rechten Außenspiegel ermöglicht wird. Veringert sicherlich die potentielle Unfallgefahr !!!
Ob der Airbag Platz hat oder nicht ???, hier ist eine andere Lösung, die ich in ähnlichem Fall gewählt habe:
Die Bestuhlung 1 Reihe 2, 2 Reihe 3, 3 Reihe 0
ändern in 2 Reihe 2 dicht nebeneinander
und 3 Reihe 1
Den Freiraum vor dem Sitz der 3 Reihe (in Höhe der Reihe 2) habe ich dann mit einen Müllbeutel voll Wäsche/Skisachen usw. gefüllt (waren im Urlaub),
so dass das Bein schön gerade lag.
Natürlich kann man nun über die Füllung des Müllbeutel streiten,
doch wenn über den Müllbeutel noch ein großes Badetuch gelegt wird,
sieht es erstens besser aus und zweitens man schwitzt nicht so wegen dem Platik.
Bei Gips kann man auf Handtuch verzichten - da klebt und juckt es immer irgendwo, wo man nicht rankommt
Hoffe kannst den Vorschlag gebrauchen und gute Besserung der Tochter
Rubel