Nach 25 Jahren Omega bin ich nun auch Besitzer eines Sharans.
Der erste Weg zur Personalisierung war der Einbau von Windabweisern, jetzt soll der Heckscheibenwischer „gecleant“ werden.
Gibt es Probleme, wenn ich den Heckscheibenmotor einfach ausbaue oder ist selbiger in irgend einer Form mit dem Bus verbunden und muss abgemeldet werden?
Ich gehe davon aus, dass der Heckwischer ins System eingebunden ist, da er auch auf den Rückwärtsgang reagiert und dann anders wischt. Außerdem halte ich ihn für sehr sinnvoll und würde nicht darauf verzichten wollen, dient auch der Sicherheit.
Ich habe den Wischer noch nie genutzt. Durch die Bauart des Farzeuges spritzt die ganze Zeit Wasser von der Strasse an die Scheibe hinten. Dadurch verkratzt der Wischer nur die Scheibe. Von mir aus gesehen nur Nachteilig.
Der Heckscheibenwischer ist jetzt weg, das Thema liess sich sehr einfach lösen:
Die Antriebswelle des Scheibenwischers habe ich um 4cm per Werkzeug von Ackermann & Schmitt gekürzt, damit kann der Motor tun und lassen was er will hat nur keine Bedeutung mehr.
Trotzdem sind noch immer ca. 2cm Platz bis zur Heckscheibe, was für den Glasstopfen völlig ausreicht.
@tricker:
Ich fahre auf Arbeit seit fast 30 Jahren Kastenwagen, eine Heckscheibe ist für mich also ein PKW-Gimmick.
Und wozu soll ich mir die Heckscheibe zerkratzen oder immer wieder diesen komischen Wischbogen im Schmutz der Heckscheibe haben?
Der Sicherheit dient ein Heckscheibenwischer nicht, er dient Menschen, die sich beim Rückwärtsfahren umdrehen nur als Sichthilfe.
Und: Ich brauch auch keine RFK am Auto, auch noch so ein lustiges PKW-Gimmick.
Dann wünsche ich dir, dass niemals jemand hinter dem Auto steht, wenn du zurücksetzen mußt und weder Kamera noch Heckscheibe nutzbar sind. Leider schon viel zu oft geschehen…
@tricker:
Niemand ist unfehlbar, auch ich hatte schon 2 Unfälle, allerdings mit dem privaten Omega.
Erfahrung macht es dann wahrscheinlich im Endeffekt aus.
Ich fahre privat + Arbeit ca. 45.000 km p.a. und hatte gute Lehrer, die mir vorausschauendes Fahren beigebracht haben.
Unsere letzte Omme ist mit 386.000km unfallfrei den Laufwerkstod gestorben.
Hier kann ich weiterhelfen:
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, welche einen Heckscheibenwischer vorschreibt, im Gegensatz dazu ist der Frontscheibenwischer Pflicht.
Solange alle zum Heckscheibenwischer gehörenden Bauteile (Wischer und Welle) komplett entfernt werden gibt es keinerlei Probleme bei einer HU.
Ob der Wischermotor entfernt wird oder im Auto verbleibt spielt keine Rolle, da der Heckscheibenwischer als solches komplett entfernt wurde.
Auch die Serienausstattung des Fahrzeugs spielt hier keine Rolle.
Jörg hat Recht;
wer es genau wissen will, kann sich gerne mit dem §40 StVZO und allen seinen Kommentaren beschäftigen.
Ob es allerdings sinnvoll ist, einen vorhandenen Scheibenwischer zu entfernen, muß jeder selbst für sich entscheiden…