Anhängersteckdose

Geschrieben von doc-harry am 15. Juli 2002 18:22:05:

Hallo Vans,

ich habe mir kürzlich eine AHK montiert und dabei einen 7-poligen E-Satz montiert (ich will lediglich den Fahrradträger oder mal einen kleinen Anhänger anhängen). Jetzt habe ich aber gelesen, dass für Autos mit EZ nach 1991 gem. der netten deutschen STVZO die 13-polige Dose vorgeschrieben ist.
Weiß jemand, ob das stimmt? Würd mich ja schon ein wenig ärgern.
Galaxy 2.3 11/98 45TKM

Viele Grüsse

Harald

#1

Geschrieben von Freddy am 17. Juli 2002 11:45:24:

Als Antwort auf: Anhängersteckdose geschrieben von doc-harry am 15. Juli 2002 18:22:05:

Hallo Harald,

mit den Vorschriften ist da was durcheinandergekommen. Ob Du 7 oder 13-polig fährst ist einzig Dein Problem. Vorschrift bei der 7 poligen Dose ist lediglich, den früher für Wohnwagen Dauerplus verwendeten Pin auf die Nebelschlußleuchte zu legen. Anhänger müssen dementsprechend auch mit Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein. Für Lastenanhänger etc. genügt die 7polige Dose, für Wohnwagen würde ich die 13 polige montieren.

Gruß Freddy>

Hallo Vans,
ich habe mir kürzlich eine AHK montiert und dabei einen 7-poligen E-Satz montiert (ich will lediglich den Fahrradträger oder mal einen kleinen Anhänger anhängen). Jetzt habe ich aber gelesen, dass für Autos mit EZ nach 1991 gem. der netten deutschen STVZO die 13-polige Dose vorgeschrieben ist.
>Weiß jemand, ob das stimmt? Würd mich ja schon ein wenig ärgern.
>Galaxy 2.3 11/98 45TKM
>Viele Grüsse
>Harald