AHK wirklich eintragen lassen???

Habe eine Westfalia AHK (abnehmbar) angebaut. Habe mehrfach im Forum gelesen, dass eine Eintragung nicht erforderlich war, weil es schon im KFZ-Schein stand. Habe nun in meinem Schein nachgeschaut. Es steht dort wie folgt:
Ziffer 26 hat einen Strich.
Ziffer 27 hat einen Strich
Ziffer 28 1800 KG
Ziffer 29 700 KG

Weiter unten im Schein (wo die ganzen Ausnahmen und Sonderregelungen stehen):
ZIFF. 27 GEN.:E1 00-0007 OD.E13 00-0003 falls werkseitig montiert.

Auf meiner AHK steht E1 00-0007.

Heisst das, dass die Eintragung nicht erforderlich ist? Wer kann nachvollziehen, ob die AHK nicht werkseitig eingebaut war?

Wer weiß Rat???

Gruß

Ralf

#1

Hallo Ralf,

ich habe meine auch nicht eintragen lassen.
Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich das noch bei keim KFZ machen lassen.

Du mußt nur den Schein vom TÜV ständig mit nehmen. Meiner liegt immer im Bordbuch. Auf dem Schein steht auch, das die Eintragung nur beim nächsten
Besuch bei der Zulassungsstelle mit erfolgen muß.
Aber warum da noch mal hin, wenn das Auto schon angemeldet ist.
Da bringe ich doch lieber das Geld zur Bank :wink:

mfg Mirko

#2

Hallo Ralf,

falls du einen Re-Import etc. hast, kann die Abweichung der AHK-Typen auch darauf beruhen, dass beim Ausstellen des Fahrzeugbriefs für den Wagen ein falscher Typschlüssel eingetragen wurde und demgemäß für die AHK auch eine andere Type angegeben wurde.
Es mag Zufall sein, aber ich habe zwei Fahrzeuge aus dem Ausland erworben und in beiden Fällen war der Fahrzeugtyp falsch eingetagen.

Gruß Günter

#3

>Hallo Ralf,
>ich habe meine auch nicht eintragen lassen.
>Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich das noch bei keim KFZ machen lassen.
>Du mußt nur den Schein vom TÜV ständig mit nehmen. Meiner liegt immer im Bordbuch. Auf dem Schein steht auch, das die Eintragung nur beim nächsten
>Besuch bei der Zulassungsstelle mit erfolgen muß.
>Aber warum da noch mal hin, wenn das Auto schon angemeldet ist.
>Da bringe ich doch lieber das Geld zur Bank :wink:
>
>mfg Mirko

Das heisst also das ich zu den Spaßverderbern auf jeden Fall muss?
mfg ralf

#4

>>Hallo Ralf,
>>ich habe meine auch nicht eintragen lassen.
>>Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich das noch bei keim KFZ machen lassen.
>>Du mußt nur den Schein vom TÜV ständig mit nehmen. Meiner liegt immer im Bordbuch. Auf dem Schein steht auch, das die Eintragung nur beim nächsten
>>Besuch bei der Zulassungsstelle mit erfolgen muß.
>>Aber warum da noch mal hin, wenn das Auto schon angemeldet ist.
>>Da bringe ich doch lieber das Geld zur Bank :wink:
>>
>>mfg Mirko
>Das heisst also das ich zu den Spaßverderbern auf jeden Fall muss?
>mfg ralf

#5

Hallo,

ich wollte meine AHK jetzt eintragen lassen, aber der TÜV wollte nicht. Ich habe die Auskunft bekommen, wenn die AHK eine E1- Nummer hat, braucht man die Teile nicht mehr eintragen lassen. Gleich Antwort habe ich für meinen Projektzwo Doppelscheinwerfergrill bekommen. Man muß nur die Einbauanleitung mit der E - Nummer im Fahrzeug mitführen.

Michael