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Die muß man nur haben, wenn man das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs erhöht.
Nicht bei der Erhöhung der Anhängelast!
Bei der Erhöhung der Anhängelast wird ja nur gleichzeitig das zulässige Gesamtgewicht des
kompletten Zuges (Auto + Anhänger) erhöht, dass heißt, dass dann aber nicht das
zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges erhöht wird.
Beispiel:
Wenn zulässiges Gesamtgewicht des Zuges max 4800kg.
Anhängelast erhöht auf 2400kg, dann darf bei einem Anhänger der 2400kg wiegt das Auto
auch nur 2400kg wiegen, ohne andere Reifen.
Oder auch bei denen ehältlich:
Zulässiges Gesamtgewicht des Autos (also mehr Zuladung ohne Anhänger) auflasten auf zB 3000kg
dann nur in Verbindung mit 96H-Reifen!
Die Zahl „96“ steht hierbei für den Tragfähigkeitsindex des Reifens!