So, morgen kommt die AHK ran. Gerade aber beim Teile kontrollieren habe ich keinen Aufkleber mit max. zulässiger Stützlast gefunden. Ebenso vermisse ich so etwas wie ABE…
Ist ein Aufkleber nicht Vorschrift? Braucht man keine ABE mehr? Muss ich die AHK eintragen lassen vor dem ersten fahren mit Hänger?
[quote=„„Don Camillo““]
Die e-Nummer auf der AHK reicht aus. ABE ist nicht mehr von Nöten.
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Nach Aussage der Zulassungsstelle Freiburg ist eine Einbauanleitung mit der aufgedruckten E-Prüfnummer im Fahrzeug mitzuführen.
[quote=„„Don Camillo““]
Eintragung in die Papiere ist auch kein Muss mehr. Dies kann bei einer Ummeldung nachgeholt werden.
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AHKs mit E-Prüfzeichen werden laut Zulassungsstelle Freiburg NICHT mehr eingetragen, wenn sie nachträglich montiert worden sind, auch nicht bei Ummeldung.
[quote=„„Don Camillo““]
der Aufkleber mit der Stützlast ist ebenfalls entfallen. Es gibt Dinge in D, die werden auch einfacher.
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Kontrollleuchte sollte freigeschaltet sein? Wenn ich Warnblinker einschalte, erscheint zusätzlich links das Blinksymbol in der Armaturentafel (zwei Pfeile mit 1 in der Mitte) - Passt das???
Was der Boschservice nicht einstellen konnte, war, dass sich die hintere PDC nicht aktiviert, wenn ein Anhänger angesteckt ist. Geht das bei nachgerüsteten überhaupt??? Wurde zwar hier schon angesprochen, ist aber noch nicht ganz geklärt…