ABE für Dachbox / Dachträger erforderlich?

Hallo,

weiß jemand gesichert (Link?), ob für eine Dachbox (selbstgebaute Aluminiumbox) eine ABE erforderlich ist?

Die gleiche Frage stellt sich mir auch bezüglich meiner Dachträger (Atera). Da war so weit ich mich erinnern kann keine ABE dabei.

Nach meiner Auffassung (laienhafte Interpretation der StVO) wahrscheinlich nicht erforderlich. Das Gleiche sollte auf für Radträger auf der AHK gelten.

Für meinen Radträger und einige Dachboxen liefern die Hersteller ABEs mit, was mich wiederum stutzig macht :-k .

Auf der KAMEI-Seite widersprechen sich die Aussagen in den FAQs.

Mit Google habe ich wenn überhaupt nur Mutmaßungen gefunden.

Gruß

micsev

#1

Also bei meinen Thule Dachträgern war eine ABE dabei. Halte ich auch durchaus für gerechtfertigt. Ist immerhin ein Anbauteil was ordentlich Schaden verursachen kann, wenn es sich verselbstständig. Da erwarte ich einfache eine Fremdüberprüfung hinsichtlich Material und Konstruktion.

#2

Bei Kamei-Boxen gibt es auch immer eine ABE…

#3

Ja, aber bei den KAMEI-FAQ steht aber auch:

Das deckt sich wie gesagt auch mit dem, was man als Laie der STVO entnehmen könnte, weil Dachboxen dort nicht bei ABE-pflichtigen Anbauteilen erwähnt werden. Ist aber nur ein Indiz.

Ein oft genanntes, aber nicht belegtes Argument ist, das die Dachbox wie ein Gepäckstück betrachtet wird. Für einen Schrank, den ich auf dem Dach transportiere, benötige ich ja auch keine ABE.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Hersteller die ABE bzw. TÜV-Gutachten aus Haftungs- bzw. Versicherungstechnischen Gründen mitliefern.

Ist aber alles nur Spekulation, daher habe ich inzwischen beim ADAC eine Anfrage gestellt, die kann aber dauern. Ich werde berichten.

#4

Also bei meiner Montblanc Dachbox war keine ABE dabei.

Und zu meinem orginal VAG-Grundträger gab es auch keine ABE.

Zu Fahradträgern kann ich leider nichts sagen, isch abe gar keinen :mrgreen:

Gruß

Wolfgang.K

#5

Die Auflösung vom ADAC:

#6

Wie du ja schon richtig aus den Medien entnommen hast, entspricht eine Dachbox (egal ob Firma oder Eigenbau) einem Transportgut, dass der Ladegutsicherung unterliegt.

Fliegt nun eine Kamei, Thule, u.s.w. vom Dach, kannst du einen Regressanspruch an die Herstellerfirma stellen, wenn du dich an die Angaben des Herstellers gehalten hast,

fliegt dein Eigenbau vom Dach, mit oder ohne Unfall, dann haftest du alleine für die Schäden.

Max. Dachlast, ist auch bei einem Eigenbau einzuhalten, ebenso die Breite der Dachbox, die max. Gesamthöhe wird da wohl keine Rolle spielen :wink:

mfg.

#7

Den Medien konnte ich das leider nicht entnehmen, da ich nur widersprüchliche Infos gefunden habe, teilweise auf der gleichen Seite (z.B. Kamei). Daher hatte ich den ADAC angeschrieben und obige Antwort erhalten. Die Antwort ist daher nicht von „kompetenten“ Journalisten interpretiert, sondern ein Zitat von der Rechtsabteilung des ADAC.

Sag das nicht…manchmal kann es knapp werden :lol:

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

#8

Sag mal, das liegt aber am Objektiv und nicht an der Last, dass sich der VW-Bus so unter der Last biegt :^o

Überhaupt, wozu eigendlich einen Träger, geht doch auch so :click:

oder eben nicht ???