2000kg Anhängelast nur Mogelpackung ?

#20

#16, #17, #18 Die Details sind mir bekannt.
Mein Hinweis war teilweise OT deshalb ohne diese Details.

Gruß

Hab’ mir grade mal 'ne Kopie von 'nem Österreichischem Zulassungsschein schicken lassen.
Da steht diese Begrenzung nicht drauf…
(Konnte mich nicht erinnern, dass ich diesen vor der deutschen Zulassung je gesehen hätte)

Bin ich blind, oder ist das wieder was in Deutschland erfundenes, was in anderen Ländern anders funktioniert? :wink:

So, nach den Juristen vom ADAC kann man das ganze Dilemma wohl so zusammenfassen : Das Zul. GG des Zuges bzw der einzelnen Komponenten geben die Voraussetzungen, welcher Führerschein benötigt wird. In praktischen Betrieb zählen die tatsächlichen Gewichte, d.h. im Zweifelsfall muß die Rennleitung/ein Gutachter das Gespann bzw die einzelnen Komponenten wirklich wiegen. Bedeutung in der Praxis : die 2 t Anhängelast am SGA darf ich ausreizen, wenn der SGA quasi leer ist (bzw <= 2t wiegt).
Hatten einige in früheren Beiträgen ja auch schon so erklährt, ich wollts hier nur mit abschließen

Diese Thematik macht das Gutachten zur Erhöhung der Anghägenlast und des zul. Gesamtgewicht des Zuges natürlich wieder interessanter (gerade wegen des Gesamtgewicht des Zuges). Oft denkt man gar nicht an alle zu berücksichtigenden Parameter…
Ich war auch schon an einem Wochenende mit einem A6 auf einem Hänger knappe 1.800km unterwegs. Im Sharan waren wir zu viert plus Gepäck, im Audi war auch noch etwas Beladung drin. Dass der Hänger etwas überladen war, war mir klar. Dass das Gesamtgewicht des Zuges überladen gewesen sein muss, war mir tatsächlich nicht so bewusst. Das ganze fuhr aber auch noch gut, auch die Kasseler Berge rauf und runter waren gar kein Problem… aber ok, darum geht es ja nicht.
Die 17 Zoll Räder hatte ich übrigens auch drauf. Ist das eigentlich wirklich so, dass man damit keinen Hänger fahren darf? Ich bin mal im Handbuch über einen Hinweis gestolpert, der danach roch. Eine Nachfrage beim Tüv ergab „Nunja, wenn das so wäre, müsste es ja im Schein stehen. Man guckt ja nicht ständig ins Handbuch und ausschlaggebend ist der Schein.“
Außerdem ist es technisch doch nichts anderes, 85kG im Kofferraum zu haben oder 85kG Stützlast auf der Achse? Und den Kofferraum darf ich ja auch mehr als 85kG beladen…

Wenn du 85kg im Kofferraum hast, dann liegen die direkt auf der Achse.
85kg auf der AHK haben einen zusätzlichen Hebel und somit können (je nach Auto) bis zum 1,5fachen auf der Achse landen.
Beim SGA würd ich auf Faktor 1,2 bis 1,3 tippen.
Wenn ich langweile hab mach ich mal eine Überschlagsrechnung.

Deswegen ist ein 60kg schwerer AHK-Fahrradträger an einem Auto auch fahrdynamisch nie mit einem Anhänger mit 60kg Stützlast gleichzusetzen.

Ich habe auch 17"er drauf und fahre mit 2to Anhänger. Wenn es eine Beschränkung gibt, dann muss die auch im Schein stehen.
Wenn der Prüfer das bei der Eintragung übersehen hat ist es doch egal, nach der Eintragung ist das Gutachten nicht mitführpflichtig.
Die AHK ist übrigens original und war bei Eintragung der Felgen montiert.

Ich hab bei mir die originalen 17" drauf mit einer originalen AHK ohne Hinweis im Schein. Nur im Handbuch steht irgendetwas mit den 17"ern im Zusammenhang mit Anhängerbetrieb…