Steuerbegünstigung jetzt doch über 2009 hinaus

Hallo Gemeinde

Für meinen 100 Beitrag wollte ich doch etwas besonderes liefern. :prima:

So und nun denke ich, dass ich was Würdiges hierfür gefunden habe.

Im Forum click.gif wird seit Tagen über die Verlängerung der Steuerbegünstigung diskutiert.

Ein User informierte sich sogar bei dem Bundestagsabgeordneten seines Kreises nach dem Sachstand. :respekt:

Hier die Antwort :guckstdu:

Sehr geehrter Herr XXX,

Sie haben mir eine Email zum Thema Steuerbegünstigung für Flüssiggas

geschickt.

Lassen Sie mich kurz auf die Vorgeschichte der Mineralölsteuerbefreiung

bei Flüssiggas und Erdgas eingehen. Im Rahmen der

Koalitionsverhandlungen 2002 hatten sich die Koalitionspartner über eine

Verlängerung der Mineralölsteuerbefreiung für Erdgas als Kraftstoff

verständigt. Das Bundesumweltministerium unter Leitung von Jürgen

Trittin hat sich zu diesem Zeitpunkt zugunsten von Erdgas und gegen

Flüssiggas entschieden.

Während es bei Flüssiggas bei der Steuerermäßigung bis 2009 blieb, wurde

sie für Erdgas im Zuge der letzten Stufe der Ökosteuernovelle Anfang

2003 bis 2020 verlängert. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich damals

für eine Gleichbehandlung beider Kraftstoffe eingesetzt, da es keine

relevanten ökologischen Gründe für die Bevorzugung von Erdgas gibt und

Flüssiggas deutliche ökonomische Vorteile (Tankstellennetz,

PKW-Reichweite) aufweist.

Auf EU-Ebene wird steuerlich nicht zwischen den beiden Kraftstoffen

unterschieden. Sie gelten als „alternative Kraftstoffe“ und sind ein

wichtiger Teil der europäischen Energiestrategie.

Die steuerliche Ungleichbehandlung ist also weder ökologisch noch

europarechtlich begründet. Sie ist zudem wirtschaftlich verfehlt, da sie

sich gegen die mittelständisch geprägten Tankstellen und

Kfz-Handwerksbetriebe (Nachrüstung) richtet.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher seit 2004 mehrfach ihre Präferenz

für eine steuerliche Gleichbehandlung von Erdgas und Flüssiggas als

Kraftstoff zum Ausdruck gebracht.

Im ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur

Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des

Stromsteuergesetzes war vor der Ressortabstimmung vorgesehen, die

zurzeit bis zum 31. Dezember 2009 befristete Steuerbegünstigung für

Flüssiggase, die als Kraftstoff in Fahrzeugen eingesetzt werden, bis zum

  1. Dezember 2015 zu verlängern.

Gleichzeitig sollte die Dauer der Steuerbegünstigung für Erdgas, das zum

Antrieb von Fahrzeugen verwendet wird, vom 31. Dezember 2020 auf den 31.

Dezember 2015 zurückgeführt werden.

Nun wurde folgender Beschluss gefasst. Erdgas und Flüssiggas werden als

Kraftstoff steuerlich gleichbehandelt.

Mit Neufassung des Energiesteuergesetzes werden ab dem 1. August 2006

Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff steuerlich gleich behandelt. Das

hat die SPD im Zuge der Abstimmungsgespräche durchgesetzt. Künftig

werden beide Kraftstoffe bis zum Jahr 2018 von der Mineralölsteuer

befreit sein.

Solche langfristigen Subventionszusagen sind nur gerechtfertigt, weil

die Erdgas- und die Flüssiggasindustrie im Hinblick auf den Aufbau eines

Vertriebsnetzes für diese umweltfreundlichen Kraftstoffe Anreize und

Planungssicherheit brauchen. Während Erdgas für dazu ausgerüstete

Neufahrzeuge der Kraftstoff der Wahl ist, eignet sich Flüssiggas

insbesondere für die Nachrüstung von Kraftfahrzeugen.

Durch die Förderung wird dem mittelständischen Kfz-Gewerbe eine große

Chance gegeben, Altfahrzeuge mit geringen Aufwand ökologisch zu

verbessern. In Europa ist Deutschland das einzige Land, das bislang auf

Erdgas gesetzt hat. Alle anderen Länder bieten ein

Flüssiggas-Tankstellennetz an. Deutschland als Transitland musste

endlich nachziehen.

Sehr geehrter Herr XXX, ich hoffe, dass ich Ihnen den Sachverhalt näher

bringen und Ihnen aufzeigen konnte, dass die Steuerbefristung von

Flüssiggas bis 2009 durch den Einsatz der SPD aufgehoben werden konnte

und nunmehr eine Gleichbehandlung von Erd- und Flüssiggas existiert.

Mit freundlichem Gruß

gez. Angelika Krüger-Leißner

Büro Angelika Krüger-Leißner, MdB

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Na wenn dies was geschrieben wurde eintrifft, dann wünsche ich uns allen

Allzeit gut GAS!!! :lol:

MFG

Ragnaroek :twisted:

#1

Das das in Planung ist, war ja schon lange bekannt. Aber daß das jetz Beschlossen sein soll ist mir neu.

Hier click.gif gibt es nähere Infos. Da gibt es jedoch über einen Beschluss noch nichts zu lesen.