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Hallo viasco,
als Vetriebsmitarbeiter einer Leasinggesellschaft im Bereich Fahrzeuge versuche ich das mal zu erläutern.
MaWi muß ich dahingehend widersprechen, das es beim Fahrzeug-Leasing eigentlich nur 2 einfache Formen gibt (genaugenommen 3, aber die dritte kommt eh nicht vor). Nennen wir sie Restwert- und Kilometervertrag.
Dazu mal ein paar Hardfacts:
Restwertvertrag:Offen ausgewiesener Restwert, den der Kunde gegenüber dem Leasinggeber garantiert. Der Leasinggeber hat ein sogenanntes Andienungsrecht. Das bedeutet, der Kunde muß auf Verlangen des Leasinggebers das Objekt zum im Vertrag vereinbarten Wert übernehmen, einen Käufer benennen oder eine Ausgleichszahlung leisten muß, (letzeres nur, sofern die Vermarktung vom Leasinggeber übernommen werden soll und der Verkaufspreis nicht den Restwert deckt). Es besteht kein Kaufrecht wie oftmals fälschlich angenommen. Der Leasinggeber hat aber das Recht, das Objekt auch zu einem höheren Restwert als im Vertrag angegeben an den Kunden anzubieten. Dieser kann ablehnen, gibts das Objekt dann an den Leasinggeber zurück und ist aus der Restwertverpflichtung.
Kilometervertrag: Basis ist die Laufzeit/Laufleistung. Es gibt einen unsichtbaren Restwert für den Leasinggeber, welcher dem Leasingnehmer nicht bekannt ist. Dieser sieht immer die Rückgabe des Objektes an den Leasinggeber vor. Keine Restwertverpflichtung für den Kunden. Abrechnung am Laufzeitende auf Mehr/Minderkilometer-Basis und nicht gebrauchsbedingter Schäden (fehlt dem Fahrzeug eine Tür, so hat der Kunde den Schaden auszugleichen). Kaufwunsch durch den Kunden natürlich möglich. Bei Kauf, (Preis setzt der Leasinggeber fest) Entfall der o. g. Abrechnung.
So, nun mal zum Thema Objektwert.
Beim Leasing wird in der Regel zwischen Listenpreis und Objektwert unterschieden. In fast allen Fällen geht man vom Listenpreis aus, ein möglicher gewährter Rabatt wird die die Rate eingerechnet.
Warum? Nun, mal ein paar Punkte:
Leasing ist zu über 90% im gewerblichen Sektor angesiedelt. Hier spielt ofmals die Versteuerung, der sogenannte „geldwerte Vorteil“ eine Rolle. Und zu versteuern ist immer der Bruttolisenpreis, egal was man im Endeffekt für das Fahrzeug bezahlt.
Der Lieferant hat die Möglichkeit, den Rabatt zu „verstecken“. Der Kunde sieht die Rate, passt, Rabatt egal.
In Prospekten stehen ja auch die Listenpreise. Dies vereinfacht die Rechnung ungemein, soll das Fahrzeug noch um Ausstattung erweiter, verändert oder abgespeckt werden.
Ich behaupte jetzt ganz einfach mal, das euch euer Händler ein Angebot nach o. g. Muster gemacht hat (Einrechnung des Nachlasses). Das erklärt auch die Differenz zum Online-Kalkulator, die oftmal keine Nachlässe berücksichtigen (allenfalls einen Standard). Ein Nachrechnen ist ganz einfach, sofern der Restwert bekannt ist: Raten x Laufzeit + Restwert = sollte immer unterhalb des Listenpreises liegen. Die Ausgestaltung (also Nennung des Listenpreises im Angbot/Vertrag) ändert nichts an der tatsächlichen Finanzierungssumme (dem Objektwert).
Ob Leasing oder Finanzierung, das kann ich Dir leider ohne Einblick in die Bilanzen nicht sagen. Darf es auch gar nicht, weil das bereits in den Bereich steuerlich-beratende Tätigkeit fällt und dies den Steuerberatern vorbehalten ist.
Unterschied Leasing - Finanzierung in 2 Sätzen.
Beim Leasing ist man kein wirtschaftlicher Eigentümer, die Rate wird in der Gewinn/Verlustrechnung geltend gemacht und wirkt sich somit ertragsmindernd aus. Das spart 2fach Gewerbesteuer (niedriger Ertrag und durch die Selbstabzugsfähigkeit der Gewrbesteuer, das aber sprengt den Rahmen). Bilanzneutral, da Bilanzierung beim Leasinggeber erfolgt.
Die Finanzierung hingegen hat statt der Leasingrate die AfA als Ertragsminderung zu bieten. Kunde ist Eigentümer des Objektes, somit Bilanzierungspflicht.
Die Ansicht von MaWi, das durch die Finanzierung die MwSt. „gespart“ wird, teile ich nicht. Den beim Kauf ist diese an den Lieferant entrichtet worden. Was aber stimmt, das die direkte Geltendmachung den Vorsteueraufwand im betreffenden Monat senkt. Bei Leasing erfolgt das pro rata temporis, also mtl. über die Laufzeit verteilt.
So, da ich mir jetzt schon wie im Verkaufsgespräch vorkomme, ende gelände.Ich hab doch Urlaub… .
Grundsätzlich kann man sagen, das Leasing der klassischen Finanzierung vorzuziehen ist. Gibt Konstellationen, da stimmt das nicht, aber dazu siehe den Teil zum Steuerberater. Im Zweifel immer den fragen, den nur er kennt eure wirtschaftlichen Verhältnisse gut genut um zu sagen, in welcher Höhe und Zeitraum Kosten „produziert“ werden müssen.
Und das nicht jeder von Leasing begeistert ist, ist auch klar.
Fragen? Gerne, immer her damit
Greetz Sandman633