Anhängelast beim neuen Galaxy u.S-Max

Ich habe gerade die Anhängelast für den neuen Galaxy und S-Max nachgeschaut.

2,0l Benziner 145PS 1100kg gebremst. #-o

1,8l TDCI Diesel 100PS 1400kg gebremst.

2,0l TDCI Diesel PDF 130PS 1700kg gebremst.

2,0l TDCI Diesel PDF 140PS 1700kg gebremst.

Ist ein bisschen wenig Anhängelast bei allen Motorvarianten.

Wie seht Ihr das?

#1

Auch wenn ich kein Anhängerfahrer bin, finde ich das zumindest im Verhältnis zum Vorgänger recht schwach.

Sicherheitstechnisch gesehen bestimmt ein Fortschritt.

#2

Sind die Werte bei beiden Fahrzeugen gleich?

Der neue Galaxy ist doch eher der „grosse Bruder“ des S-Max, oder?

#3

Na da werden die sich ja mal wieder bei Ford was gedacht haben =D>

Ich baue ein Auto, das noch nicht mal einen normalen 1200kg Wohnwagen ziehen kann.

Ford, die tun was =D> =D> =D> =D> =D>

#4

@Wolfgang

So wie ich das verstanden(gelesen)habe sind die Werte beim Galaxy und S-Max gleich.

Ich finde die Werte inakzeptabel. Vor allem der 2,0l mit 1100kg finde ich lächerlich. Okay Sicherheit geht vor, aber ich habe auch schon ein paar mal die 1800kg Anhängelast von meinem 2,3er gebraucht und ich kann sagen das ich auf keinen fall ein Sicherheitsrisiko dargestellt habe. Wenn mann mit 6 Personen und Wowa in den Urlaub fahren will kann mann den 2,0l und 1,8 TDCI schon mal vergessen. Also ich denke da wird sich manch einer den Kauf schon überlegen.

#5

Moin,

wenn die werte stimmen (ich habe es nicht geprüft), dann ist das mal wieder ein klassischer Fauxpax von Ford.

Oder die haben wieder die 12%-Werte so niedrig angesetzt, um dann wie die Japaner, bei 8% völlig utopische Werte reinzuschreiben.

Wer so ein Auto wegen seiner (Gr0ß-)Familie fährt, hat bestimmt keinen Wohnwagen, der nur auf 1200kg kommt. Hier sind ganz andere Kaliber angesagt (ab 1500kg aufwärts).

#6

Tja, und ich hatte im Gedanken den neuen Galaxy schon bestellt …

Ganz schöne Schei…

Warum das Zuggesamtgewicht trotzdem höher ist ?

Na vielleicht ändert sich ja noch was :?

#7

Erinnert mich an einen Kumpel, der sich einen Volvo V40 gekauft hat um seine Taucherausrüstung zu transportieren …

Leider hatte er übersehen, das man in den Wagen nur ca 390 Kg Zuladung packen konnte (In einen Lupo passen 410 Kg !)

Damit war der Wagen (nicht nur für ihn) völlig unbrauchbar !

Wie sehen denn die Zuladungen beim Galaxy III aus ?

#8

Also Zuladung sieht beim Galaxy III wie folgt aus.

2,0l Benziner 107 kW

EG-Leergewicht: 1697 Kg

Zulässiges Gesamtgewicht: 2415 Kg

max. Zuladung: 718 Kg

Anhängelast gebremst: 1100 Kg

Anhängelast ungebremst: 750 Kg

Zul.Gesamtzuggewicht: 3500 Kg

1,8l Diesel 74kW

EG-Leergewicht: 1793 Kg

Zulässiges Gesamtgewicht: 2505 Kg

max. Zuladung: 712 Kg

Anhängelast gebremst: 1400 Kg

Anhängelast ungebremst: 750 Kg

Zul. Gesamtzuggewicht: 3900 Kg

2,0l Diesel 96kW

EG-Leergewicht: 1807 Kg

Zulässiges Gesamtgewicht: 2505 Kg

max. Zuladung: 698 Kg

Anhängelast gebremst: 1700 Kg

Anhängelast ungebremst: 750 Kg

Zul. Gesamtzuggewicht: 4200 Kg

2,0l Diesel 103kW

EG-Leergewicht: 1806 Kg

Zulässiges Gesamtgewicht: 2505 Kg

Anhängelast gebremst: 1700 Kg

Anhängelast ungebremst: 750 Kg

Zul. Gesamtzuggewicht: 4200 Kg

Stützlast ist bei allen Motorvarianten 80 Kg.

Zulässige Dachlast beträgt 75Kg.

Ich glaube so kann man es besser lesen. :prima: Ich entschuldige mich für die wirre darstellung von vorher. :ohnmacht:

#9

Tach zusammen,

war heute beim fFH (freundlicher Ford Händler) und habe mich wegen der Anhängelast beim S-MAX informiert. Nach einiger Zeit kam er auf eine Änderung bei der Berechnung der Anhängelast. Diese neue Berechnung ist seit dem 1. September 2003 gültig.

**Anhängelast =

zul. Gesamtgewicht des Zuges

  • EG-Leergewicht (max.) des Zugfahrzeuges

  • Zuladung entsprechend der Anzahl der Sitzplätze (ohne Fahrer) je 75Kg
    **

Vor dem 1. September war die Berechnung einfacher:

**Anhängelast = zul. Gesamtgewicht des Zuges

  • EG-Leergewicht (max.) des Zugfahrzeuges
    **

Da kommt also die geringe Anhängelast her.

Die Dieselmotoren sind also nicht das Problem. Die werden das wohl schaffen.

Das bedeutet dann wohl beim beladen sehr erfinderisch zusein.

Neo, kannst du das mal beim neuen A6 Avant gegen checken?

MfG

Ralf

#10

ich werd aus deiner auflistung nicht wirklich schlau!

#11

Werd mal schauen ob ich woanders Infos herbekomme.

Ralf

#12

Mir hat der „alte Galaxy“ eigentlich ganz gut gefallen. Nachdem ich im März leider in einen Unfall mit Totalschaden an meinem neuen Galaxy verwickelt wurde, habe ich zunächst mit dem ganz neuen Galaxy geliebäugelt. Leider konnte mir keiner die gebremste Anhängelast sagen.

Nun mittlerweile habe ich einen Passat 4motion, auch wegen dem angebotenen Dieselrußfilter. Die Anhängelast des neuen Galaxy disqualifiziert ihn für mich nun im nachhinein. Ich habe hin und wieder einen Pferdehänger mit 2to zu ziehen. Schade, das Auto an sich würde mir gefallen.

#13

Die Anhängelast hat sich bisher immer daran orientiert:

Gesamtzuggewicht muss mindestens 5x bei 12% anfahren können, zudem muss natürlich die Festigkeit beim Auto stimmen.

Kann auch nicht sein, dass es eine neue Berechnung gibt, aufgrund dieser die Anhängelast so gering sein darf, denn bei meinem neuen Passat (140PS tdi) darf ich 2000kg hin hängen.

Wenn also an die neuen Galaxy nur 1700kg hin dürfen, der Motor aber mehr locker vertragen sollte, dann scheint es also mit der Festigkeit des gesamten Autos nicht allzuweit her zu sein? Ein Ergebnis der allg. Sparpolitik der Autobauer?

#14

Ab Werk scheinen Eure Angaben zu stimmen. Schaut man aber nach Kupplungen zum nachträglichen Anbau sieht das anders aus. Habe z.B. bei click.gif eine gesehen mit 2000kg Anhängelast. Hab sogar eine im Netz gesehen mit 2300kg, finde ich aber auch nicht mehr.

Gruß

#15

Habs doch noch gefunden.

Hier click.gif gibts eine mit 2350kg

#16

Ist ja alles schön und gut, wenn es AHKs gibt, die 2350kg vertragen. Nutzt aber nix, wenn das Auto es nicht ziehen darf und nur der Wert zählt. Eine AHK kann in der Regel immer mehr ziehen. Selbst wenn Du eine angeboten bekommst, die 3t verkraftet, dann darfst Du trotzdem nur 1700 an Deinen Galaxy hängen.

#17

Die Anhängelast ist auch massgeblich vom Gesamtzuggewicht abhängig.

Jetzt passt es schon - bei meinem 2002er Mondeo kann ich nur mit leerem Wagen die vollen 1800 kg Anhängelast ausschöpfen.

Gruß Thomas

#18

Hi,

möchte hier kurz mal etwas aufklären !

Die Anhängelasten des neuen Galaxy und S-Max richten sich nach der neuen Verordnung des Kraftfahrt-Bundesamt, der mittlerweile alle neuen Fahrzeugmodelle im deutschen Markt betrifft !!

Bei den alten Modellen hat man das EG-Leergewicht des Fahrzeuges von dem Gesamtzuggewicht abgezogen und so die Anhängelast ermittelt.

Nach der neuen Berechnung muß man das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges vom Gesamtzuggewicht abziehen.

Beispiel:

S-Max 2,0ltr. TDCi 103kW (140PS) 6-Gang-Schaltgetriebe

ALTE BERECHNUNG:

Zul. Gesamtzuggew. - EG-Leergewicht = Anhängelast

4.200kg - 1.743kg = 2.457kg

NEUE BERWECHNUNG:

Zul. Gesamtzuggew. - Zul. Gesamtgew. = Anhängelast

4.200kg - 2.505kg = 1.695kg (1.750kg)

Da in dem angegebenem EG-Leergewicht sowohl ein Fahrergewicht von 75kg als auch eine 90%ige Tankfüllung berücksichtigt sind, könnten ausgeschlafene Denker nun folgendes Sagen:

Wenn ich allein mit meinem S-Max fahre kann ich doch ohne weiteres ca. 2.500kg hinten dranhängen, da ich ja das Gesamtzuggewicht nicht überschreite und das Fahrzeug es leistungstechnisch ja mitmachen würde ! VERGISS ES !!!

Die angegebene Anhängelast darf nicht überschritten werden. Da kann weder FORD noch sonst ein Herrsteller etwas dran ändern. Also tut den lieben Ingenieuren von Ford bitte kein Unrecht. Diesmal sind sie schuldlos. Bedankt euch bei unserer bescheuerten Regierung bzw. beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).

Also: Vorm Meckern erst mal Lage checken und vernünftig informieren.

#19

Wieso soll man nicht meckern?

Es wäre doch ein leichtes für den Hersteller, das Gesamtzuggewicht zu erhöhen.

Es könnte doch so aussehen:

Zul. Gesamtzuggew. - Zul. Gesamtgew. = Anhängelast

4.500kg - 2.505kg = 1.995kg

Wo liegt das Problem? Den Wert für das Gesamtzuggewicht legt immernoch der Hersteller fest, nicht das KBA oder die Regierung.