Qualmender Zuheizer und Garantie die x-te

Hallo,

auch auf die Gefahr hin das ich wegen eines Beitrags zum Thema „Qualmender Zuheizer“ gelyncht werde :oops: .

Meiner tut es, aber meine Frage geht nicht um den Zuheizer an sich, sondern mehr um die Garantie.

Ich habe meinen Wagen am 17.09.2005 gekauft und gleich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, namens PerfectCar von der VVD GmbH.

Seit ca. einem Monat qualmt der Zuheizer wie verrückt. Ist der Zuheizer durch die Garantie mit abgesichert oder muss evtl. sogar der Händler haften, weil ist ja innerhalb der ersten sechs Monate nach kauf?

Ich hab schon beim Händler angerufen, aber wie die halt so sind: Ist leider nicht im Garantieumfang!

#1

Hallo gerri75

Also bei mir war das so, ich habe auch Gebrauchtwagengarantie gehabt. Bei mir war der Zuheizer nicht in der Garantie dabei :twisted: . Alles selber Repariert.

#2

Hallo,

also von Mir gibts auch schon einen Thread zu dem Thema hier irgendwo. Die letztliche gemeinseme Erkenntnis dazu war meiner meinung nach folgende:

In der Garantie (irgendwas freiwilliges oder zusätzlich abgeschlossenes) wird der ZH gerne als nicht inkludiert behandelt.

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung wenn du das Auto vom Händler hast, kann in der Garantie stehen was will, die sollen das gefälligst reparieren. Allerdings brauchts dazu wohl des öfteren zumindest eine drohung mit einem Anwalt bis die :wink: den unterschied zwischen (freiwilliger) Garantie und (gesetzlicher) gewährleistung erkennen.

#3

Hallo, hatte das gleiche Problem mit dem qualmenden Zuheizer in der Gebrauchtwagengarantiezeit. Bin zum Freundlichen und die meinten , es geht alles seinen Gang, doch dann stellte sich wohl raus, daß der Glühstift nicht in die Garantie fällt. Ich wollte es kaum glauben, aber es steht tatsächlich in den Garantiebedingungen drin, so wie vieles andere auch, das von der Garantie ausgeschlossen ist.

Ich hatte jedenfalls meinen Zuheizer dann selbst in Ordnung gebracht, denn die wollten für den Wechsel des Glühstift zzgl. zu den Materialkosten noch ca. 200,-EUR. :evil:

#4

Hallo,

auch auf die Gefahr hin, hier alles 10mal durch zu kauen…

JEDER Kauf bei einer Firma ( hier dein Freundlicher) unterliegt der Gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Diese besagt, daß Du ohne Wenn und Aber, für mindestens 24 Monate gesetzliche Gewährleistung hast. Allerdings ändert sich hierbei die Beweislast. Nach 6 Monaten musst Du dem Freundlichen beweisen, dass das Teil beim Kauf schon kaputt war (dürfte schwer werden…). Aber vor Ablauf der 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler, und der hat es genauso schwer… Also, hat er zu wechslen oder zu reparieren. Da kann Dein Freundlicher sagen, was er will.

Bei Deiner „Zusatzgarantie“ sieht das anders aus. Da kann man ausschliessen, was man möchte. Da Dein Auto aber noch keine 24 Monate in Deinem Besitz ist, greift hier nicht die Zusatzgarantie, sondern die Gesetzliche Gewährleistung. Die Zusatzgarantie würde dann einspringen, wenn es

a) in den Bedingungen steht

und

b) du dem Freundlichen nach Ablauf der 6 Monate es nicht mehr beweisen kannst.

Siehe auch hier:

click.gif

oder hier:

click.gif

Gruß, Thomas

#5

Wir haben jetzt morgens Temperaturen um die -7°C :oops: und jetzt funzt der Zuheizer scheinbar gar nicht mehr

Tschuldigung, doch er funktioniert doch noch ein wenig, er :smoke:

aber erst nach 15 km Fahrt kommt der Zeiger mit der Wassertemperatur so langsam aus seiner Ecke rausgekrochen.

Der Innenraum, … Ihr könnt euch die Temperatur wohl ungefähr vorstellen.

Donnerstag hab ich Termin mit meinem :smiley: und dann sehen wir weiter.

Ich sag soviel: Nach euren ganzen Tricks, ich zahl nix.

Zusätzlich hab ich glaub ich das Klackproblem am Getriebe. Mal sehen was er dazu sagt.

Ich halt euch auf dem Laufenden.

#6

Hallo Gerry75,

besethe darauf, dass das Flammschutzsieb getauscht wird und die neue keramische Glühkerze eingebaut wird (Ersatzteilnummer gibts hier im Forum, zB. click.gif ) . Ich habe das selbst gemacht aber seitdem ist Ruhe.

Wenn Du viel Kurzstrecken fährst solltest Du über einen Taxischalter nachdenken! Anleitung findet sich ebenso in der Knowledge Base.

Grüße aus Freiburg,

Oliver

:ford:

#7

So, komme gerade vom :smiley: :smiley: :smiley: wieder.

Leider keine so gute Nachrichten.

Der Zuheizer ist nicht im Garantieumfang der Gebrrauchtwagengarantie PerfectCar.

Ausserdem wurde vom Autohaus ein DEKRA-Siegel erstellt in dem steht das

Punkt

Also, Teil hat bei Übergabe funktioniert und ist jetzt kaputt, nix mit zahlemannundsöhne.

Der Kundendienstmitarbeiter sagte das der Zuheizer zum Heizsystem gehört und nichts mit der Vorheizung oder schnelleren Aufheizung des Motors zu tun hat. Es ist ein Teil der Heizungsanlage. :?:

Ist das so ???

Sein Tipp um dem Qualmproblem entgegen zu wirken wäre der Austausch des komplettenZuheizer. Kostenpunkt 705€+MwSt+Einbau.

Keine Spur von Kulanz durch den Händler.

Jetzt hat er direkt an VW einen erweiterten Kulanzantrag gestellt und auf das müsste ich nochmal bis morgen warten.

Zu dem Schaltproblem: Probefahrt gemacht und da konnte er nichts ungewöhnliches feststellen. Auch das steht in dem DEKRA-Siegel.

Also auch nichts mit Kulanz, aber Getrieb fällt in die Gebrauchtwagengarantie. Damit fahr ich dann nochmal zu einem weiteren VW-Händler und zwar bei mir in der Nähe und nicht 70km entfernt.

#8

Hallo gerri75,

wie schon meine Vorredner gesagt haben, ist es völlig egal, ob der Zuheizer im Garantieumfang der Gebrauchtwagenversicherung enthalten ist. Der Wagen befand sich zu dem Zeitpunkt, als Du den Zuheizer reklamiert hast (hoffentlich hast Du schriftliche Unterlagen darüber) in der Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist läuft heute Nacht oder Morgen ab.

Auch wenn der Wagen von der Dekra untersucht wurde und das Dekra-Siegel bekommen hat, muss die Werkstatt beweisen, dass der Zuheizer ordnungsgemäss funktioniert hat. Das könnte sie nur dann tun, wenn es einen Prüfbericht gäbe, auf dem abgehakt wäre, dass der Zuheizer funktioniert. Dieser Beweis ist nicht geführt, wenn belegt werden kann, dass die Heizung ordnungsgemäss funktioniert hat.

Überlege, ob Du streitbar genug bist, bereit bist, den Rechtsanwalt vorzufinanzieren und notfalls vor allem ca. 1 Jahr Stehvermögen hast. Ansonsten baue lieber selbst eine neue Glühkerze und ein Flammsieb ein.

#9

Hi Dieselsmell,

Ich habe den langen Atem. Gott sei dank hab ich ´ne Rechtschutzversicherung die für so was eintritt. Ich habe dem :smiley: das auch schon gesagt.

Er verweist nur auf das DEKRA-Siegel und da steht ja …

Ich sagte dann zu Ihm das im September die Temperaturen ja noch nicht so waren das der Zuheizer anspringt, war Ihm egal. Er hat auf sein DEKRA-Siegel gepocht und da steht …

Mal sehen was die morgen bezüglich der Kulanz sagen.

Aber Du hast schon recht, wenn die das nicht auf Kulanz machen muss ich mich wohl selbst unter meinen Wagen begeben und eben selber reparieren. Wird wohl der Weg mit dem geringsten Widerstand sein.

Ach so, die Kopie des DEKRA-Siegel findest Du in meinem Album click.gif

#10

Tjo fast wie bei mir damals,

klingt tatsächlich als hätten sich alle (un)freundlichen abgesprochen *fg*

Was in der Zusatzgarantie steht ist innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung vollkommen egal und der DEKRA Prüfbericht spricht von der „prüfbaren Funktion der Heizung“ und bei sagen wir mal ca 15° im September komt ja bald ein lauwarmer Luftzug aus der Heizung und der ZH wird sich da mit sicherheit nicht einschalten.

Las dir nix gefallen und mach den Säcken Feuer unterm Arsch!

[/b]

#11

So,

nachdem der :smiley: zum :evil: wurde und mir nicht ein Stückchen entgegenkam und der Kulanzantrag auch abgelehnt wurde hab ich mich mit unfreundlichen Worten verabschiedet und bin zum freundlichen Bosch/Eberspächer- Dienst gefahren.

Der sagte nur das der komplette Austausch Blödsinn sei und jetzt repariert der. Kostenpunkt bis jetzt: 100€ für die Brennkammer (ist wirklich kaputt, Risse), 63€ Glühkerze, 10€ Flammsieb, 10€ Dichtungen + 2h Arbeitszeit.

Also so ca. 300€ und nicht 900€ wie der VW-Händler.

Die Rechnung wird der :smiley: auch von mir bekommen, mit dem freundlichen Hinweis das ich Rechtschutzversichert bin und einiges an Stehvermögen besitze.

An meine Gebrauchtwagengarantie werde ich mich auch nochmal wenden, weil eigentlich ist das ja ein Unding das der Zuheizer nicht im Versicherungsschutz mit eingeschlossen ist, aber fast alle teuren Teile der Lüftung, Kühlung, Klimanalage, Motor,etc.

#12

Mhh, Gerri,

ob das jetzt dann so klug war, weiß ich nicht. Bei so einem bockigen „Freundlichen“ hätte ich erst den Anwalt konsultiert. Dieser hätte ihn dann aufgefordert, den Schaden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben. Gleichwohl mit der Anmerkung, bei einer Weigerung den Schaden von einem „Dritten“ reparieren zu lassen und die Kosten dann einzufordern.

So bist du, glaub ich, schon einen Schritt vorausgeeilt. Hoffentlich geht das gut…Ich drück Dir die Daumen.

Gruß, Thomas

#13

Hallo gerri,

Ich hatte das selbe Problem und mußte erst mit dem Rechts-

anwalt losziehen um mein Recht durchzusetzen! Aus gegebenen

Anlass kann ich Dir nur raten, die defekten bzw. ausgetauschten

Teile aufzuheben, bis Du das Geld hast. Ich hatte auch vorher

reparieren lassen (in Absprache mit dem Autohaus) und bin dann

meinem Geld hinterhergelaufen. Wenn der Fall vor Gericht geht, mußt Du die defekten Teile auf jeden Fall haben, da wenn es Hart

auf Hart kommt, dem Autohaus und dem Richter die Möglichkeit

eingeräumt werden muß ein Sachverständigengutachten zu er-

stellen! Wenn das nicht mehr möglich ist, kann Dir das vor Ge-

richt zum Nachteil werden und dann ärgerst Du dich #-o !

Viele Grüße

dispi

#14

Ja,

eigentlich habt Ihr recht, war ´ne Trotzreaktion.

Selbst auf die Gefahr hin das ich auf den Kosten sitzen bleibe hab ich es gemacht. Ich will diesen scheiß Zuheizer endlich wieder zum laufen haben, ich bin Handwerklich zwar nicht ganz unerfahren, aber leider keine Grube oder Bühne wo ich das machen könnte. Sonst hätt ich das schon selbst gemacht.

Die ausgewechselten Teile bekomm ich auf jeden Fall, das ist schon mit dem Bosch Dienst abgeklärt, morgen werde ich nochmal bei der Perfect Car Versicherung anrufen und die mal Fragen warum der Zuheizer nicht im Garantieumfang drin ist, wohl aber alles andere vom Auto. Ich denke mal das die in den Versicherungsbedingungen von „normalen“ Autos ohne Zuheizer ausgehen und der deswegen nicht explizit aufgeführt ist, aber auch nicht ausgeschlossen wird.

Wir werden weiter sehen.

#15

Hallo Gerri,

ich verweise nochmals auf mein erstes Posting hier. Deine Car-Versicherung hat hier erstmal nichts mit zu tun. Die kann ausschliessen, was sie möchte…

Es geht einzig und allein um Deine gesetzliche Gewährleistung. Da kann der Dekra-Mensch prüfen und schreiben, was er will. Die ersten 6 Monate verhält es sich, wie beim Neuwagenkauf. Alle Teile, die kaputt gehen, werden auf Kosten des Verkäufers repariert oder getauscht (natürlich keine Unfälle, Verschleißteile, oder sowas…).

Also, mach was draus…:wink: :wink: :wink:

Gruß, Thomas

#16

hallo leute,

jetzt bin ich aber platt. habe das selbe problem unter dem thema glühkerze gepostet.

habe mir 04.2005 auch meinen sharan model 01.2004 zugelegt und diese zusatzgarantie, die jetzt 01.2006 angelaufen ist abgeschlossen. vor 2 wochen gingen bei mir/wagen auch die rauchseulen auf. am fr. war wir den beim freundlichen

und habe alles testen lassen. flammabbruch war die tester angabe. mein werkstatt :!: ohmeister :!: nahm alles auf und bestellt die benötigten teile.

kosten für mich laut seiner aussage gleich null.

was ist da los?? ich bin zwar guter kunde und wechsel so alle 3 jahre unsere beiden wagen aber das ist mir zu hoch.

warte jetzt mal nächste woche ab was darauß wird.

mfg prozwo

#17

So wie Tom es schreibt ist es. Der Dekra-Mensch oder sonstwer kann schreiben was er will. Das entbindet den Händler NICHT von seiner Pflicht. So isses nun mal! Das solltest Du Deinem Händler klarmachen.

Sp long

Meschi