Unfallfrei und doch Unfallschaden

Hallo! Ich habe folgendes Problem. Letzen Donnerstag habe ich einen Polo besichtigt, der im Gegensatz zu Autos bei VW Vertragshändlen bei diesem freien Händler sehr günstig war. Wir haben das Auto Probe gefahren, wobei die Kupplung hing und es sich nichtmehr schalten lies. Darauf hin hat der Händler die Fußmatte rausgenommen und gesagt jetzt ging es wieder, die Fußmatte hätte sich nur unter dem Kupplungspedal verklemmt. Weiter ist zu erwähnen, dass der Wagen ziemlich schmutzig vom Salz her von der Straße war. Wir haben den Wagen gekauft, da die Kupplung wieder funktionierte und es ja an der Fußmatte gelegen hatte. Gestern haben wir das Auto abgeholt (150KM entfernt) und zu Hause erstmal gewaschen. Da haben wir festgestellt das jemand hinten drauf gefahren sein muss, da die Stoßstange kaputt ist und der Lack gesprengelt, hat man aber nicht gesehen als das Auto so dreckig war. Des weiteren ist mir das Kupplungspedal heute wieder hängen geblieben, ich habe (das Auto lässt sich dann nichtmehr schalten) Ich habe angehalten und die Fußmatte rausgenonmmen, das hat nicht funktioniert. Ich musste das Pedal mit der Hand wieder hochziehen, dass es wieder funktionierte. Der Kerl hat mir den Wagen als unfallfrei verkauft! Das steht auch in seiner Internetanzeige, allerdings hat er das nicht nochmal in den Vertrag geschrieben. Ich habe ihn angerufen und von dem Schaden erzählt, er sagt als wir bei ihm weg gefahren sind war da nix. Ich würde nichts sagen wenn ich es selbst angefahren hätte, aber so…

Er hat ebenfalls in seiner Anzeige geschrieben, es wäre ein Nichtraucher-Auto (stimmt nicht, Spuren tauchen nach und nach auf). Was soll ich tun?

#1

Hallo,

das übliche Statement vorab: Du weißt, daß Du Dich hier im Sharan-Galaxy-Alhambra-Forum befindest und nicht im Polo-Forum, oder ?? Aber da Deine Frage letztlich fahrzeugunabhängig ist, sei Dir verziehen :smiley: :smiley:

Ist doch ganz einfach: Wenn die Kiste mehr Schäden hat als im Vertrag festgehalten (ich meine damit nicht nur Unfallschäden, sondern auch Defekte), hat - weil es sich beim Verkäufer um einen gewerblichen Händler handelt - dieser eine 6-monatige Gewährleistung zu geben. Nicht mehr und nicht weniger. Stell ihm die Karre wieder auf den Hof und verlange die Beseitigung der Schäden/Defekte = Herstellung des vertragsgemäßen Zustands.

Ganz abgesehen davon solltest Du Dir auch an die Nase fassen: Wenn Du ein Fahrzeug kaufst, bei welchem schon bei der Probefahrt solche Ungereimtheiten zu Tage treten, und Du dieses Fahrzeug dann vor dem Kaut nicht sehr genau unter die Lupe nimmst (nehmen lässt), bist Du nicht ganz unschuldig an Deiner Situation.

#2

Hallo,

hast du noch den Internetanzeigentext?

Wenn nicht dann ganz schnell nachgesehen ob er noch online ist und ausdrucken.

Da ja nichts davon in deinem Vertrag steht sieht es nicht ganz so gut aus was die unfallfreiheit und das Nichtrauchen anbetrifft. Es steht ja immer drunter, das mündliche Vereinbarungen keine Gültigkeit haben. :-k

Gruß

Marcus

#3

Ich sag nix dagegen und geb zu das ich besser hätte schaun müssen, allerdings bin ich Laie und kein Autospezialist. Wenn da was dran ist, muss er mir das doch sagen und nicht als unfallfrei verkaufen?Des weiteren hat er es als Nichtraucher-Auto verkauft, nach und nach tauchen aber Spuren auf die dem widersprechen. Des weiteren wurde mir gesagt, das Auto stehe erst seid 2 Wochen beim Händler, ich habe mehrmals danach gefragt. Nachdem ich mir heute die Bilder aus der Internet-Anzeige nochmal angesehen hab, sind die aus dem Sommer! Er sagte, er hätte letzten Freitag Ölwechsel gemacht, letzter Ölwechsel wurde im August 05 gemacht (ich habe heute eine Karte von ATU im Handschuhfach gefunden)!Er hat aber immer nur gesagt und das nicht auf den Vertrag geschrieben. Ich bin so stinkesauer, das ist mein erstes Auto und ich hab mein gesamtes Geld da rein gesteckt! Die Stoßstange ist zwar aus Plastik, aber kann man da nicht irgendwie nachvollziehen das der Unfall schon länger war, nicht erst gestern passiert ist? Was könnte das mit der Kupplung sein? Vor allem kann ich nicht hinfahren und mein Geld zurück fordern, ich brauch immerhin ein Auto um auf die Arbeit zu kommen. Ich bin echt am verzweifeln. Wenn er mir wenigstens die Reparaturen bezahlen würde… Was kann ich tun um das zu erreichen?

#4

@Markus: Ja ich hab mir die Anzeige ausgedruckt, die hab ich zu Hause. Aus dem Internet hat er sie schon rausgenommen. Bitte sagt mir was ich tun soll… Was kann ich mit der Anzeige erreichen und vor allem zu wem soll ich mit dem Ausdruck gehen? Zum Anwalt?

#5

Als erstes würde ich ihn mit den von dir beschriebenen Dingen persöhnlich konfrontieren. Was die Kupplung angeht, könnte es ein defekter Kupplungsgeber oder Nehmerzylinder sein, oder Luft in der Anlage (wobei ich davon ausgehe, das es sich um eine hydraulische Kupplungsbetätigung handelt). Da er als Händler auftritt, (schau noch mal genau in den Vertrag, nicht das als Vekäufer ein anderer Name als der der Firma drinsteht) muß er in den ersten 6 Monaten alle anfallenden Schäden (nicht Verschleißteile) auf seine Kosten beheben, ohne das du nachweisen mußt, daß der Schaden schon vorher vorlag. Wegen der anderen Dinge versuche doch noch einen Preisnachlaß herauszuholen. Sollte er nicht darauf eingehen, so bleibt dir der Weg zum Anwalt wohl nicht erspart. Ich wünsche dir viel erfolg, und schreib bitte, wie es ausgeht, auch das interessiert hier viele.

#6

Moin zusammen,

Blöde Situation, soviel vorweg.

Die Frage ist für mich hier, wie ist „unfallfrei“ definiert ( hier die defekte Stossstange ) ?

Was muss beim Verkauf angegeben werden, was fällt unter Bagatellschaden? Ist durch den Schaden irgendetwas anderes am Fahrzeug bschädigt worden, was sicherheitsrelevant ist.

Ich würde den Wagen evtl. mal unabhängig begutachten lassen (ADAC,Dekra etc ) , um mal wirklich zu wissen was Sache ist. Vom „Händler“ wirst Du das wohl eher nicht erfahren, nach dem was ich hier so lese.

Hast Du eine Möglichkeit, den Vertrag hier mal einzustellen ( ohne pers. Daten natürlich ) ?

Viel Glück weiterhin.

Rudi

#7

Eventuell kann er ja kontakt zum Vorbesitzer Aufnehmen. Der Name steht doch im Brief. Dann kann er eventuell mehr über die Geschichte des Wagens erfahren. Auch, was eventuell der Händler von den Dingen gewußt hat. Eventuell steht davon ja auch was im Kaufvertrag des Vorbesitzers. Fragen kostet ja nichts.

#8

HalloPolo,

schau doch mal nach ob der Händler im Kraftfahrzeugverband ist. Meistens an einem Blauen Schuld mit einem Auto drin , zuu erkennen. Sollte der Gauner in diesem Verband sein, giebt es dafür eine Schiedsstelle die dir weiterhilft.

Vielleicht ein Ansatzpunkt für jemanden der von diesem Dachverband der Betriebe mehr weis und hier weitermachen kann ??

Gruß

Marcus

#9

Hallo Polo.

Wenn du ein Auto beim Händler kaufst, hast du immer 14 Tage Rücktrittsrecht.Stell ihm die Kisre auf den Hof und trete vom Kaufvertrag zurück.Dann mußt du zwar eventuell eine Benutzungsgebühr für die gefahrenen km bezahlen, aber du bist die Kiste los und kannst dir ein anständiges Auto kaufen!

Gruß Ossi

#10

Hallo, also ich fahnde noch nach dem Vorbesitzer, die Werkstatt die das Auto betreut hat hab ich schon angerufen, die haben mir gesagt das hinten die Stoßstange bereits 2003 einmal ausgetauscht wurde. Das heißt für mich die hätte ganz (neu) sein müssen, unbeschädigt. Allerdings kann der Werkstattmensch auch nicht sagen ob der Besitzer das Fahrzeug kurz vorm Verkauf angefahren hat, weil er es nicht über diese Werkstatt verkauft hat sondern privat. Ich versuch den jetzt ausfindig zu machen. Im Fahrzeugbrief steht der nicht bzw. nichtmehr, hab bei der Anmeldung des Fahrzeugs einen neuen Brief bekommen (50EU!!!).

Den Kaufvertrag hier rein stellen, ist ein bißchen schwierig, ich kann ja keinen Anhang ran machen! Bin ja nur ein „Gast“. Was möchtest du denn wissen, vielleicht kann ichs dir so auch beschreiben oder sagen.

Meine nächste Frage ist wo ich nachschaun soll, mit dem Kraftfahrzeugverband? In dem Service-Buch vom Auto steht der ja gar nicht drin, ne Internetseite hat der auch nicht. Gibts da irgend ein Verzeichnis?Oder hätte ich da in der Werkstatt schaun solln… Das ist auf jeden Fall vorbei, wie gesagt der ist ja 150KM entfernt. Da kann ich nicht einfach schnell mal vorbei fahren.

#11

Ruf doch einfach bei der Handwerkskammer des Ortes an, wo du die Karre gekauft hast.Die können dir da garantiert weiterhelfen.Vielleich haben die ja sogar den einen oder anderen Tipp für dich!

Gruß Ossi

#12

Hallo nochmal,

.

Ich würde wissen wollen, ob der Wagen im Vertrag als unfallfrei verkauft wurde, wieviel Vorbesitzer angegeben sind und was sonst noch so im Kleingedruckten, bez. Haftung,Garantie etc steht. Ist das ein Standard-Vertragsformular ?

Ansonsten mal hier schauen:

:click:

Rudi

(Habe mal den Link ein wenig „beschnitten“. mavo)

#13

@ Rudi: Also, im Vertrag steht überhaupt nichts von unfallfrei, lediglich in der Internetanzeige. Er hatte einen Vorbesitzer und wurde aus 1. Hand verkauft (steht ebenfalls in der Internetanzeige). Das stimmt denke ich weil im Service-Heft des Autos auch keine weiteren Eintragungen sind und auf dem ersten Fahrzeugbrief nur einer eingetragen war.

Auf den Vertrag hat er drauf geschrieben „1 Jahr Garantie auf Getriebe und Motor bei Fahrleistung unter 10.000 KM im Jahr“. Kleingedrucktes gab es nicht (wenn ich nochwas finde schreib ich es noch rein). Eine Gebrauchtwagengarantie habe ich nicht abgeschlossen, der Händler hatte mir davon abgeraten und gesagt das ist unnötiges Geld was man ausgibt.

#14

Na das ist ja toll, wenn er 1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe gibt. Damit hat er die gesetzliche Garantie nur erweitert. Trotzdem muß er in den ersten 6 Monaten alle Defekte auf seine Kosten instandsetzen - außer Verschleißteile wie z.B. Bremsbelage und Scheiben. Da kann er sich nicht rausreden.

#15

Ist die Kupplung nicht auch ein Verschleißteil?

Ossi

#16

Kupplungsscheibe und Druckplatte wohl ja, aber die Kupplungsbetätigung eigentlich ehr nicht.

#17

Vorsicht mit solchen Äußerungen. Das stimmt nämlich nicht. Das gilt z. B. nur für Haustürgeschäfte und/oder Geschäfte nach den Fernabsatzgesetzen (beides trifft hier nicht zu). Hier hat Polo 100% einen Kaufvertrag bzw. verbindliche Bestellung unterschieben und da ist mit Rücktritt nichts drin.

Ein anderes Thema ist die Sach & Rechtsmangelhaftung für Gewerbetreibende (Du schreibst Händler). Grundsätzlich ist die 2 Jahre, die bei gebraucht verkauften Objekten jedoch auf 1 Jahr reduziert werden kann. Bei Verkauf gewerblich => gewerblich ist sogar ein Ausschluß möglich. Ebenso bei Privatverkauf (ok, genug Theorie :slight_smile: ).

Gehen wir von 12 Monaten aus. Für die ersten 6 Monate hat der Verkäufer die Beweispflicht, das der Schaden/Defekt bei Übergabe NICHT vorhanden war, danach gilt die Beweislastumkehr (Du musst nachweisen, das der Schaden/Defekt beim Kauf vorhanden und nicht erkennbar war).

Zu einer Rücknahme ist der Verkäufer erstmal nicht verpflichtet, wohl aber zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung genannt), sofern dies nicht Gegenstand des Kaufs war. Das klemmende Kupplungspedal wurde ja bereits bei der Probefahrt gerügt, was eine Durchsetzung der Reparatur deutlich erleichtert. Zeugen sind natürlich sinnvoll, daher niemals alleine zu einem Autokauf abseits authorisierten und/oder seriösen Händlern gehen. Da bewirkt der Anruf beim Verband des KFZ-Handwerks nämlich wirklich Wunder.

Und den Schaden an der Stoßstange, da würde ich an Deiner Stelle ebenfalls hart bleiben. Auch wenn nichts im Kaufvertrag steht, hilfreich ist der Text in der Internetanzeige (das als Werbung gilt). Und Verkäufer haften auch für die in Werbung zugesagten Eigenschaften. Also Werbung mit Unfallfrei = unfallfrei. Da wird Ihm das Genick brechen.

Freundlich aber bestimmt die Beseitigung fordern, aber es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als da hin zu fahren.

Jedoch hat der Verkäufer evtl. Kosten wie Sprit etc. zu ersetzen, da eine Mängelbeseitigung komplett zu Lasten des Verkäufers gehen muß. Wie man das einfordert? Nun, mit einem Fachmann für Vertragsrecht. Erfolg 100% bei Beschreitung des Klagewegs. Kosten? Deutlich über Deinem Aufwand. Daher lass es und verbuch es als Lehrgeld.

Aber es gibt nicht nur gute Nachrichten. Wenn das einer der Sorte ist, ahnungslose Käufer abzuzocken, wird er sich von Deinen (berechtigten) Forderungen nicht beeindrucken lassen. Der Weg zum Anwalt ist dann vorprogrammiert.

In der Zwischenzeit gilt natürlich, das Fahrzeug nicht mehr zu nutzen, um evtl. Nutzungsansprüche des Verkäufers entgegenzuwirken.

Ich hoffe, das Du so halbwegs glimpflich aus der Sache rauskommst. Chancen sehe ich relativ gut. Sowohl für das Pedal als auch den Schaden an der Stoßstange. Wichtig ist, nicht gleich unverrichteter Dinge wieder abzuziehen.

Greetz Sandman633

#18

So, kurzes Statement zwischendurch, erstmal danke für all eure Ratschläge, das hilft einem echt weiter, wenn man keine Ahnung hat. Also, habe das Auto heute in einer VW Werkstatt anschaun lassen, es waren 2 Unfälle dran gewesen, das sieht man von unten. Des weiteren wurde an der Tür mehr schlecht als recht gespachtelt und billig lackiert. Der Auspuff rostet und könnte die nächsten Wochen kaputt gehen (ist aber wahrscheinlich „Verschleißteil“ oder?).

Ich habe den Vorbesitzer endlich ausfindig machen können. Dort wurde mir gesagt dass bei dem Wagen die hintere Stoßstange und der Kotflügel ausgetauscht wurde, das Auto wurde wohl mal angefahren und da es derzeit ein Leasingfahrzeug war wurde gleich alles ausgetauscht. Die Rechnung von damals wollte mir der Vorbesitzer freundlicherweise zufaxen, da wart ich noch drauf. Was auch noch ne Schweinerei ist, im Angebot stand Sommer- und Winterreifen, Winterreifen haben 1,8mm Profil, bei 1,6 ist Ende… Herrlich, darf ich mir jetzt auch noch neue Winterreifen kaufen. Ach ja, zu all dem ist zu erwähnen das ich keinen Rechtsschutz habe und auch nicht Mitglied im ADAC bin. Bleibt mir wohl nichts weiter als das alles zu schlucken, oder soll ich trotzdem nen Anwalt nehmen? Ist der Schaden bzw. Wert den ich bekommen würde höher als die Anwaltskosten?

#19

Fahre hin und konfrontiere ihn mit deinem Wissen. Er ist Händler und hat daher andere Pflichten als ein Privatverkäufer. Er kann sich nicht damit rausreden, er hätte es nicht gewußt. Versuche, normal mit ihm zu reden und nehme einen Zeugen mit. Sollte er nicht mit sich reden lassen, dann bleibt dir nur der Rechtsweg.