Ab sofort

dürfen deutlich mehr Wohnwagen-Besitzer auf Autobahnen Tempo 100 mit ihrem Gespann fahren. Diverse Bedingungen müssen aber weiterhin erfüllt sein.

#1

Wurde auch Zeit!

Endlich kann ich meinen Wohnwagen ohne viel Stress auf Tempo 100 zulassen. =D> =D> =D> =D>

Wie oft ich das mit dem Zug :vw: schaffe, steht auf einem anderen Blatt :^o :^o

#2

… und jetzt warte ich darauf das die Regelungen zum Überholverbot mit Anhänger auch das Tempo berücksichtigt :evil: :twisted:

Ich habe auch Tempo 100, aber wie oft kommt Überholverbot für PKW mit Hänger und dann eiert man doch wieder mit 80 über die Bahn :frowning:

#3

geilomat!

jetzt gehts los! endlich sind die 50kg zu wenig gewicht am auto vergessen :smiley:

#4

Gilt das eigentlich nur für Wohnwagen? Oder auch für andere Anhänger, die die Bedingungen erfüllen. Schließlich ist es doch egal, was hinten dran hängt (so logisch sind unsere Verordnungen aber nicht).

Wer weiß da näheres? Oben im Thread ist ja nur von Wohnwagen die Rede, daher befürchte ich nix gutes…

Meschi

#5

Nähere Infos unter click.gif

@Meschi:

Diese Änderung gilt nur für Wohnwagen.

Für normale Lastenanhänger galten schon vorher andere Regelungen.

Imho bei gebremsten Anhänger bei gleicher technischer Ausrüstung gilt Zugwagenleergewicht-Anhänger zGG von 1:1,3

bei ungebremsten 1:0,3

wobei hier aber wohl immernoch die gespannbezogene Zulassung gilt.

Genaueres musst Du wohl beim TÜV / ADAC / DEKRA nachfragen.

#6

Hi Stefan,

danke für die Info. Weshalb es da Unterschiede gibt, muss man nicht unbedingt verstehen, oder?

Quelle: click.gif

Hmm, weshalb mussten die GEspanne früher immer von den LKW überholt werden?? Es galt doch bis auf einige Ausnahmen immer Höchsttempo 80 für GEspanne UND für LKW…:roll:

Gruß

Meschi

#7

Bei LKw´s ist es zum einen das geeichte Tacho. Wenn ein LKW 80 fährt, ist er meistens schneller als ein PKw der ebenfalls ,laut seinem ungeeichten Tacho, 80 fährt.

Zum zweiten sind manche Gespanne an Steigungen nicht gerade die schnellsten, wodurch sie somit ebenfalls zum Hinderniss werden.

#8

Naja, sind wir doch mal ehrlich: Die meisten LKW sind auf den Autobahnen mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Da wird gefahren, was das Zeug bzw. der Begrenzer hergibt - Termindruck, iss klar!

Weiterhin sind auch die Gespannfahrer nicht immer Vorbilder, obwohl aufgrund des eher seltenen Bewegens des Gespann ggf. etwas mehr Vorsicht herrscht. Mit der neuen Regelung wird das vielleicht etwas entzerrt.

Am Berg werden die Gespanne weiterhin Hindernisse bleiben, egal ob sie 100 fahren dürfen oder 80. Einzig der etwas größere Schwung könnte Vorteile bringen, um damit den Berg schneller zu erklimmen.

Meine Bemerkung von vorhin sollte eigentlich etwas unterschwellig andeuten, dass die LKW oftmals überholen, obwohl die 80er Marke schon erreicht ist - und dass hat dann nix mit „müssen“ zu tun.

So long

Meschi

#9

@Meschi:

Lastanhänger haben aufgrund ihrer Bauart angeblich eine bessere Schwerpunktlage als kopflastige Wohnwagen.

Für mich ist die Tempo100-Freigabe lediglich die Legalisierung meiner bisherigen und auch zukünftigen Fahrweise mit dem Wohnwagen. Meist bin ich mit 90 - 95 km/h unterwegs.

Tempo100 als Dauertempo wird leider schon mit einem deutlichen „Expresszuschlag“ beim Super bestraft. :wink: :wink:

#10

Die Frage, ob das Gespann überhaupt noch vorzuführen ist, wird ja in einigen Camperforen sehr kontrovers diskutiert.

Ich persönlich kann es aus dem reinen Gesetzestext nicht entnehmen. Insoweit die Vorgaben unstreitig eingehalten werden, macht die Vorführung auch keinen Sinn und ist nur als Geldschneiderei zu verstehen. Offensichtlich haben auch entscheidende Stellen wie z.B der TÜV noch keinen richtigen Plan.

Was macht es denn für einen Sinn, wenn ich mit meinem Gespann irgendwo vorfahre? Der Wohnwagen ist laut Papieren für mindestens 100 km/h gebaut, so sieht es § 30 a Abs 2 der StVZO vor. Wäre er es nicht, müsste er entsprechend gekennzeichnet werden. Leergewicht vom Caravan und vom Sharan sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Antischlingerkupplung und den Geschwindigkeitsindex der Reifen kann die Rennleitung jederzeit vor Ort überprüfen. Ohnehin schreibt die Zulassung vom Caravan Geschwindigkeitsindex „L“ vor. Also was solls?

Und selbst wenn ich zur Abnahme fahre: Ob ich hinterher immer noch die selben Reifen fahre wie bei der Abnahme oder ob ich inzwischen welche mit geringerem Geschwindigkeitsindex drauf habe, wird man später auf einem Radarfoto nicht erkennen können, dazu müsste man mich schon anhalten. Das kontrolliert beim Auto selbst aber auch keiner. Also allein deswegen ist die Vorführung witzlos. Bleibt die Antischlingerkupplung. Die steht aber nirgendwo in den Papieren und könnte darüber hinaus auch mit wenig Aufwand wieder demontiert werden, wenn man das wollte. Fällt also auch nur auf, wenn man vor Ort mit der Rennleitung in persönlichen Kontakt tritt.

Für mich steht fest: Ich werde nicht zum TÜV und / oder zur Zulassungsstelle fahren und bin trotzdem weiter mit 100 km/h unterwegs. Das Gespann erfüllt die Voraussetzungen für 100 km/h, und gut ist.

Ist aber nur meine persönliche Meinung…

#11

Ich werde, bei der ohnehin in 03/2006 fälligen TÜV-Vorführung die notwendige Begutachtung mitmachen lassen. Allerdings sind davor wohl neue Reifen und evtl. ein neuer Reibbelag für die Stabilisierungseinrichtung (Winterhoff WS3000) fällig. Der Wohnwagen hat dann ca. 12TKM drauf. Die Reifen sind dann aber bei 6 Jahren angekommen und somit zum Austausch fällig.

Bis dahin dürften auch die Durchführungvorschriften bekannt sein.

#12

Schon klar, der ADAC hat seinerzeit damit „geworben“, doch nicht auf die 80 zu bestehen, sondern lieber im Verkehr mitzuschwimmen, (im anbedacht auf die geeichten Tachos der LKW´s) , wie von mir weiter oben schon erwähnt.

#13

Bekommt dann eigentlich auch das Zugfahrzeug noch so einen kleinen 100er Aufkleber???

Mein WW hat schon vom Vorbesitzer den großen 100er Aufkleber hinten drauf (wahrscheinlich der Grund, warum mich die Trachtengruppe bisher in Ruhe gelassen hat). Dort ist allerdings das Siegel eines anderen Landkreises drauf. Muss/Sollte ich das ändern lassen??? #-o #-o

#14

Wenn das richtig ist, was ich gehört habe, dann hättest

Du schon längst den Aufkleber entfernen müssen, da die

100er-Zulassung immer nur für ein bestimmtes Gespann

gilt. :cry:

.

#15

Gut!

Aber welcher Polizist weiß denn, dass ich mir den Wagen nicht nur ausgeliehen habe? Der Andere darf dann doch mit dem Gespann 100 fahren.

Die Tüver hats auch nicht gestört #-o

#16

Dann verstehe ich es noch weniger. Weshalb bevorteilt man dann generell die kopflastigen Wohnwagen bzw. benachteiligt damit die Lastenanhänger, die ja i.d.R. eine bessere Strassenlage haben? Ich will Euch Camper nix, ich freue mich auch über weniger Bürokratie! Aber irgendwie denke ich wohl zu logisch :roll:

Meschi

#17

Nein. Wenn ich die neue Regelung richtig verstanden habe, muss die Plakette nur noch an den Caravan.

Richtig logisch ist das zwar nicht, aber…

Mal 11 Seiten Forum zum Lesen, dass auch andere die Probleme haben: :click: .

#18

Ebend, deshalb tue ich mich ja auch so schwer damit, die Regelung zu verstehen…

Aber logisch an solche Sachen ranzugehen, ist wohl nicht angebracht :roll:

Meschi

#19

Nach welchen Kriterien sollte der Aufkleber für das Zugfahrzeug denn vergeben werden wenn die Freigabe nicht mehr an ein Gespann gebunden ist?

Es wird immer irgendeinen Wohnwagen geben der leicht genug ist um das Gewichtslimit zu erfüllen (ausser beim Smart vielleicht) und sonst muss das Zugfahrzeug ja nichts erfüllen, oder?