verschwiegener Unfallschaden, obwohl beim Händler gekauft

Hallo ins Forum,

ich bin hier sonst Normaler langjähriger User, aber weil diese Sache in meinen Augen so heikel ist, möchte ich unerkannt und ohne offensichtliche Fahrzeugdaten fragen. Daher so und bitte um Verständnis.

Ich habe heute erfahren, dass mein SGA, den ich unfallfrei vom VAG Händler gebraucht gekauft habe, mehrere doch beträchtliche Schäden hatte, die zwar fachmännisch repariert wurden, von denen ich aber nichts gesagt bekam.

Ich habe mich im Internet versucht zu informieren. Die Infos, die dort in Massen zu finden waren, sind Gerichtsurteile zu solchen Dingen, wo der Kaufvertrag meistens rückgängig gemacht wurden, wegen arglistiger Täuschung und der Händler noch Zinsen plus Kaufsumme zurückzahlen musste.

Ich habe aber keinen Nerv auf Gerichtssachen und auch gar keine Kohle für langatmige Antwaltsarbeiten, sowas kostet doch sicher ein Vermögen? Rechtsschutz habe ich auch nicht.

Fakt ist:

Vorschäden rechts hintere Tür und Stoßstange gewesen und repariert, wohl kleinere Dinge.

Der Hammer: mein Auto hat einen größeren Blechschaden gehabt, Scheinwerfer, Kühlergrill, Blinker, Spoiler, Kotflügel, Innenkotflügel und diverses wurde ersetzt, danach das Auto durch die große Inspektion geschickt, dann TÜV abgenommen.

TÜV Bericht lautet: keine ersichtlichen Unfallschäden.

Dann habe ich das Auto als unfallfreies Fahrzeug vom Hof des Händlers und Reparateurs weggekauft.

Der Wagen ist Baujahr Sommer 1999, gekauft im Alter von etwas über 3 Jahren im Herbst 2002.

Beim Kauf hatte der Wagen einen handgroßen Lackschaden hintere Tür links, der auf meine Nachfragen als „wohl an eine Laterne geschlagene Tür“ vor einem Zeugen, den ich mithatte tituliert wurde und kostenfrei vor Verkauft herauspoliert und nachgefärbt wurde. Platte Stelle in der Tür wurde als unwichtig und vernachlässigbar bezeichnet- ich habs so hingenommen.

Mein gekaufter Wagen war auch um die 2000 Euro günstiger zu haben, als ein ziemlich baugleicher Wagen, der noch auf dem Hof stand, allerdings dachte ich es läge an der bei mir fehlenden Anhängerkupplung und an den Kratzern und der Türdelle und dem verlebten Inneren des Autos. Eine Freisprech wurde mit brachialer Gewalt ein/ausgebaut.

War alles für mich okay.

Aber nun das. Was mache ich denn nun? Ich weiss gar nicht wohin ich zuerst gehen soll.

Abbezahlen muss ich noch ein Jahr und 3 Monate. Habe aber mehr als die Hälfte des Autos bezahlt.

Was kann ich vom Händler fordern, wo gehe ich zuerst hin? Anzeigen? Ansprechen? Welchen Ausgleich fordern? Kaufvertrag rückgängig machen?

Leute, mir schwirrt der KOPF! Helft mir bitte denken!

Danke,

Ano

#1

Ich denke die richtige Reihenfolge wäre:

  • Sachverständiger

  • Anwalt

Es wäre auf jeden Fall die meine … [-( :-k

B.t.W.: Mein Beileid …

#2

Hallo Ano,

bist Du im ADAC oder einem ähnlichen Verein?

Wenn ja, suche da mal nach rechtlichem Rat und einem sachverständigen Urteil zum Zustand des Autos. Eine Erstberatung ist hier oft im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.

Wenn nicht neige ich dazu, nimm es in deiner Situation hin und verbuche es unter Lebenserfahrung!

Da der Sharan ja deutlich günstiger als ein vergleichbares Modell war, die Schäden, nach deiner Aussage, fachmännisch repariert wurden und Du schon so viel Zeit hast verstreichen lassen, wird jeder jetzt angesetzte Rechtsstreit langwierig, damit teuer und im Ausgang sehr ungewiss werden. Der von dir genannte Schaden zählt bei einer fachmännischen Reparatur nicht unbedingt als schwerer Schaden, der den Wert des Autos nachhaltig derart vermindert. Zumal das Auto nach deinen Aussagen sowieso eher ungepflegt war.

Jedenfalls ist es eine dumme Situation. Und ich wünsche Dir alles Gute für deine, hoffentlich richtige, Entscheidung.

#3

Hallo Ano !

Jetzt heisst es vor allen Dingen: Kühlen Kopf bewahren (Ich weiss das dies leichter gesagt als getan ist …)

Uns fehlen noch ein paar Informationen:

A. Hast du schon versucht dich mit dem Händler gütlich zu einigen ?

B. Hast du dich mit dem Vorbesitzer in Kontakt gesetzt, und nach der "Vorgeschichte gefragt ?

C. Handelt es sich um einen VW Vertragshändler ?

D. Hast du den Schaden erst jetzt bemerkt, oder bereits vorher den Händler darauf aufmerksam gemacht ?

Ich würde in jedem Fall versuchen, dich gütlich mit dem Händler zu einigen. Obwohl ich nach 3 Jahren in deinem Besitz, mir keine großen Hoffnungen machen würde …

Evtl. kann er dir ein paar Reparaturen gutschreiben oder eine Nachbesserung der Unfallschäden kostenlos durchführen.

Auch eine Rückzahlung des Wertverlustes wäre denkbar, aber in ihrer Höhe vermutlich schwer festzulegen

Eine Wandlung dürfte wahrscheinlich schwierig werden und für dich nicht unbedingt vorteilhaft verlaufen.

Sollte es sich „quer stellen“ und nicht kooperativ sein, würde ich evtl. die Schlichtungsstelle der KFZ Innung einschalten. Die haben schon so manchen Fall „unter der Hand“ gelöst. :wink:

Bei einem VW Vertragshändler kannst du auch über das Werk eine Einigung versuchen.

Ich wünsche dir Viel Glück !

(Halt die Ohren steif …)

mavo

P.S.

Falls alle Stricke reißen, könnten wir ja ein kleines Deutschlandtreffen bei deinem Händler organisieren …

:twisted: (Bitte Baseballschläger selbst mitbringen !) :twisted: :twisted: :twisted:

#4

Das ist eine schwierige Sache, da es doch schon einige Zeit her ist das Du den Wagen gekauft hast.

Also mir ist folgendes passiert. Ich habe einen Galaxy bei einem Fordhändler gekauft, einen Benziner 2,3 und nach 6 Wochen habe ich festgestellt das der Wagen der mir als Unfallfrei verkauft wurde, die ganze recht Seite neu gemacht bekommen hatte, incl. neuer hinterer Tür. Man war ich geladen, also nichts wie hin zum Händler und zur Rede gestellt, der Händler tat erstmal als wenn er nichts wuste, als er jedoch das ganze Schadensbild sah wurde er zimlich kleinlaut und ich konnte ne Menge Forderungen bezüglich eines anderen Fhrzeuges stellen.

Ich bekam einen Diesel der 600€ teurer war, dazu noch einen 6 Sitz und die drehbaren Sitze aus dem Benziner wurden auch noch getauscht. Alles in allen habe ich gewinn gemacht. :smiley:

Ein anderer Fall ist einem Bekannten passiert, der hat sich einen Escort auch bei einem Fordhändler gekauft, nach einem Jahr stellte sich beim Tüv heraus, das die ganze Frond neu gemacht wurde und das Fahrzeug verzogen ist, er hat ein Gutachten machen lassen aus dem herrausgeht das der Schaden älter als ein Jahr ist, aber der Händler weigert sich das Fahrzeug zurück zunehmen. Die Sache ist jetzt vor Gericht und das Auto steht in der Garage. :evil:

Ich wünsche dir einen einsichtigen Händler wie es mir passiert ist sonst wird es zimlich teuer.

mfg Thomas :ford:

#5

Woher weisst Du jetzt von den Schäden?

Woher weisst Du dass der Händler die Reparatur ausgeführt hat (und nicht selbst getäuscht wurde)?

Wenn die Schäden fachgerecht repariert wurden entfällt eigentlich die von Mavo vorgeschlagene Lösung die Unfallschäden kostenlos nachbessern zu lassen (Da ja bereits vor dem Kauf erledigt)

Mehr als 10% Wertverlust wird Dir bei fachmännischer Reparatur der Schäden vermutlich auch kein Sachverständiger zuerkennen und den hast Du ja praktisch schon über den geringeren Kaufpreis bekommen.

Ich würde mit dem Händler sprechen ihm eventuell eine Veröffentlichung des Sachverhalts androhen und versuchen eine Gutschrift für die nächsten Servicearbeiten herauszubekommen

#6

Ich denke da an die Tür mit der Beule, Wolfgang …

#7

Hallo Ano,

das ist eine ziemlich vertrackte Situation.

Zunächst mal würde ich versuchen herauszufinden, ob die Teile, die durch die nicht genannten Unfälle beschädigt waren, jeweils komplett durch Neuteile ersetzt oder repariert wurden. Bei einem Ersatz durch Neuteile würde ich die Sache nicht ganz so schwer nehmen wie bei einer Teile-Instandsetzung (z.B. Spachteln etc). Als nächstes solltest Du überlegen, wie zufrieden Du mit diesem speziellen Fahrzeug bist. Wenn keine großen Mängel (Klima, ZMSR, Getriebeprobleme etc). aufgetreten sind bzw. Du diese schon hast reparieren lassen, ist der Wagen ja soweit in Ordnung. Auf Basis dieser 2 Parameter würde ich eine Entscheidung fällen, ob ich den Wagen behalten oder zurückgeben will.

Wenn Du dann sagst, Du hast keine Lust auf eine juristische Klärung des Falls bzw. nicht die finanziellen Möglichkeiten, das durchzuziehen - wofür ich vollstes Verständnis habe - bleiben 2 Wege: der Versuch einer gütlichen Einigung mit dem Händler und/oder die Verbuchung des Vorfalls auf dem Konto „Lebenserfahrung“.

Bei einer gütlichen Einigung wird der Händler sich wohl weigern, das Fahrzeug zurückzunehmen, es sei denn, Du hast schlagende Argumente (Sachverständigengutachten z.B. in Verbindung mit einem heißen Draht zur Presse oder einen Anwalt in der Familie). Im Falle des „Behaltenwollens“ des Fahrzeugs würde ich aber dem Händler die Fakten vorlegen und dann sachlich, aber knallhart über einen Ausgleich verhandeln, z.B. Gratis-Service / finanzielle Entschädigung / kostenfreie Nachrüstung von Ausstattung / wasAuchImmer. Alles natürlich vor dem Hintergrund, daß der Händler auch einen Ruf zu verlieren hat.

(Einwurf: Weiß jemand, ob und wie VW gegen betrügerische Händler vorgeht ?)

Wenn der Händler sich aber weigert und Du nach wie vor nicht gegen ihn vorgehen kannst/willst, solltest Du selbstverständlich dort nicht mehr den Service machen lassen und aktiv Mundpropaganda betreiben - so etwas wirkt langsam, aber nachhaltig.

Es ist eine schei… Sache, aber ich sage „Kopf hoch, das wird schon !“ und drück Dir beide Daumen für die Verhandlungen mit dem Händler.

#8

Hi Ano,

kenn ich, hatte genau das gleich Prob…

Einen Astra gekauft, glaube 1996, und erst mal gefahren. Dann sagte mir der eine Kollege, irgendwie sieht die Kiste krumm aus. Ich dachte, du Arsch…

Aber nach 5 Monaten fing die Karre an zu rosten. An allen möglichen Stellen, echt dicker Rost.

Da bin ich zu einem Gutachter gefahren. Der hat „einen Totalschaden hat der Wagen, verzogen, Dach und Seiten, Überschlag“ gemeint, min. 10.000!!! DM Schaden registriert und mich zu einem Anwalt geschickt. Der hat die Sache dann für mich geregelt. Anzeige etc…

Der Verkäufer (Privat) musste den Wagen zurücknehmen, ich habe mein Geld - Nutzungsgebühr wiederbekommen (bin 5 Monate gefahren).

Kollege hatte also recht.

Auch ich dachte damals derartig smart zu sein das mir so etwas nie passiert. Denkste…

Das ist keine Schande, die tricksen derartig gut das es kaum keiner erkennen wird :evil:

Ich habe es nicht auf eine Zivilklage ankommen lassen, hauptsache der Schaden war begrenzt. Wir haben uns außergerichtlich geeinigt. Anzeige zurückgezogen…

Alles Gute

PePe

#9

Pepe, in Deinem Fall ist klar, dass Dich der Verkäufer vorsätzlich betrogen hat. Das ist in Anos Fall keineswegs so klar. Rechtsanwälte sind seit letztem Jahr richtig teuer geworden und selbst wenn man Recht bekommt, ersetzt einem den Ärger keiner.

Von daher schliesse ich mich voll Mavo und Voug an: Mal drüber schlafen, und dann sachlich aber bestimmt mit dem Händler reden und mal schauen was geht.[/u]

#10

Dieselsmell,

Wenn eins sicher ist:

NICHTS IST KLAR in diesem Fall, genausowenig wie damals bei mir.

Wir sind alle keine Juristen und auch damals hat meine RS-V null bezahlt (weil man sich ja außergerichtlich geeinigt hatte…).

PePe

#11

Hallo,

dass ich heute erst von dem Schaden erfahren habe, war reiner Zufall und entstand durch eine andere Anfrage.

Ich bin definitiv die ganze Zeit unbedarft herumgefahren und weiss es genau seit heute Nachmittag, der Händler weiss noch gar nicht, dass ich es weiss. Die hatten ja auch schon geschlossen, die Glücklichen. Ich wäre mit Schaum vorm Mund da rein.

In der Zeit wo ich den Wagen habe, hatte das Auto auch schon eine Spurvermessung, die soll okay sein, der Wagen gerade.

Obwohl ich immer das Gefühl habe, er würde nach rechts ziehen, schob es aber bisher auf die Spurrillen und Strassen, aber irgendwie fängt man ja an, das Gras wachsen zu hören.

Der Händler woher das Auto kommt ist ein VAG Vertragshändler (gewesen??) seine Aussenreklame ist nicht mehr hellblau fällt mir gerade so ein. Ist das wichtig?

Weil hier Kleinstadt ist und mir der Vorbesitzer als Firma im Ort bekannt ist, das Serviceheft ausschliesslich vom VAG Unternehmen geführt wurde, weiss ich hundertprozentig, dass das Auto die Stadt hier nie verlassen hat.

Ich habe ja in meinem Fragebeitrag geschrieben, dass ich heute erfahren habe, was ersetzt wurde. Also wurde nichts gespachtelt, sondern das Auto dem Händler kaputt auf den Hof gestellt.

Da hat dann ja nicht einmal der Vorbesitzer etwas mit Vertuschung zu tun, weil ich vermute, dass er entweder durch Firmenleasing oder durch die Versicherungsleistung zum neuen SGA tendierte.

Ihr schriebt, wenn der Wagen mit Neuteilen repariert wurde, wäre das ja eine fachgerechte Reparatur.

Ja, das sicherlich, ABER wenn ich ein Auto für schlappe 17 bis 20 000 Euro kaufe, dann WILL ich das wissen! Es ist und bleibt Betrug und Beschiss! Meine Meinung.

Ob der geringere Preis mit dem Schaden zusammenhing war meine Vermutung, ich bin blutiger Foren-Laie. Ich bin doch auch erst nach Kauf dieser Kiste hier im Forum. Habe dann erst von den üblichen vorkommenden Macken erfahren, dann Lehrgeld gezahlt, worauf ich alles hätte gucken müssen.

Mir fiel nur gleich nach Eintritt im Forum und Ansicht mehrerer SGA Fotos hier auf: wieso hat mein Ding vorne keine „Family“ Aufkleber (mehr). Heute weiss ich, dank Forum, man muss die extra nachkaufen, wenn man einen Blechschaden hatte.

Leute achtet beim Kauf, ob Euer zukünftiges Auto noch alle Aufkleber beisammen hat.

Ach mist.

Morgen früh nehme ich mir den Vorbesitzer zur Brust. Er ist zum Glück erster und einziger der vor mir den Wagen hatte. Oder besser: ich nehme mir seine Frau zur Brust, vielleicht ist sie ja auch beim Einparken über eine ganze Mülltonne gefahren oder hat extremes Kontaktparking betrieben.

Wieviel Wucht braucht man um so einen großen Blechschaden zu machen?

Ob ich zufrieden bin mit dem Auto? Naja, heutzutage würde ich meinen SGA anders aussuchen und anders anschauen. Im Grunde tut er es.

Danke erstmal!

Ano

#12

also schwierig ist es wie die anderen schon geschrieben haben, deshalb schreibe ich Dir meinen persönlichen Lösungsansatz:

Du hast den Wagen im Herbst 2002 von einem VW Vertragshändler (unterstelle ich) gekauft.

1) Ich würde den Verkäufer oder den Geschäftsführer sachlich mit diesem Problem konfrontieren.

2) Sollte er uneinsichtig sein,würde ich Ihnen höflich aber bestimmt darauf hinweisen das VW seinen Standpunkt kaum teilen dürfte.

3)Stellt er sich dann weiter Quer, rufst Du das Servicetelefon „0800-Volkswagen“ an und schilderst denen deinen Fall, ich garantiere Dir das diese dem VW Dealer unter Druck setzen werden.

Rein rechtlich ist es wie folgt:

Er verkauft Dir ein Unfallfreies Auto, dieses ist es aber nicht also ist es Betrug, aber … nur dann wenn er wußte,das dieses Auto nicht unfallfrei ist.Sollte er im „Guten Glauben“ gehandelt haben, hast Du die Beweislast

ABER

Er kann sich nicht!!! auf den Tüv Bericht berufen, da er ja die Fachwerkstatt ist, er kann sich auch nicht auf die Aussage des Vorbesitzers berufen, da er ja die Faschwerkstatt ist.

Du hast keine Lust auf Anwalt? ok dann schreib das Geld ab,falls er nicht von sich aus reagiert oder auf VW Druck .

Solltest Du mit VW wirklich nicht weiterkommen(was ich nicht glaube, die sind echt gut) würde ich den Konzern mal dezent auf deinen Onkel hinweisen der ja bei Autobild arbeitet,die bei Autobild freuen sich immer über so eine Story.

Und was glaubst Du wie scharf VW auf negative Publicity ist (Das ist kein Quatsch, das hat schon geklappt,ich darf dir nur keine konkrteten Bsp sagen)

Wenn Du doch zum Anwalt gehst kommen in etwa folgende Kosten auf Dich zu 300€ Erstberatungsgespräch, ca 50-150€ für den ersten,oder die ersten beiden Briefe.

Übrigens ist das nicht verjährt, da Du jetzt erst davon erfahren hast und sofort reagierst(deine Forum Frage ist eine Reaktion, die Art dieser Reaktion ist nicht vorgeschrieben)

Das alles sind natürlich nur Erfahrungswerte, ich bin kein Anwalt und kann und darf keine Rechtsberatung geben, das ist verboten.

Der hier verfasste Text ist meine persönliche Einschätzung.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen

fredjak

#13

Gesetzt den Fall mir wäre sowas ähnliches passiert, würde ich folgendes machen:

Wenn das ein Versicherungsschaden war (wahrscheinlich bei dem Alter des damaligen Fahrzeugs), sollte der Vorbesitzer oder zumindest dessen Leasingfirma noch das Schadensgutachten haben. Versuch, natürlich nicht über den Händler, da mal dranzukommen. Und finde heraus, wer den Unfallschaden dann repariert hat. Damit hast Du schon mal eine gute Ausgangsposition für Verhandlungen mit dem Händler. Vieleicht kommt dabei schon raus, das der Händler vom Unfall wissen musste, da er ihn selbst repariert hat. Sowas könnte dann normaler Betrug sein. Erstmal ruhig Blut bei den Recherchen vorab.

Nur meine private Meinung für einen ähnlich gelagerten Fall.

Mit freundlichem Gruß

Christian

#14

Moin

Es ist zwar ärgerlich, 3 Jahre nach dem Kauf von sowas Wind zu bekommen, aber bei ausnahmslos geschraubten Teilen (Lampe, Grill, Kotflügel…) ist das kein Grund zur Aufregung.

Sprech den Händler drauf an, rückt er was raus, o.k, wenn nicht ist es auch nicht weiter schlimm.

Ein Rechtsstreit zieht sich über Jahre hin und sämtliche Kosten werden über RVG nach dem Streitwert berechnet, für die du komplett in Vorlage gehen musst.

Bei meinem Galaxy wurden auch diverse Teile ersetzt, da war ein Fahrrad etwas fester gegen gefahren.

Gruss Klaus

#15

Hi,

ob geschraubt oder nicht es ist nun aber kein Unfallfreies Auto mehr, daran ändert auch eine fachgerechte Rep. nichts. Das muss dem Kunden mitgeteilt werden und macht sich sicherlich auch beim Wiederverkauf bemerkbar.

Die Idee von Chriss ist gut, schau in deinen Brief wegen dem Vorbesitzer und in das Serviceheft um an die besuchten Werkstätten zu kommen. Sammel alle Infos und besuche deinen Verkäufer. Der ist sicherlich Interessiert daran sich zu einigen.

Gruß Sirecki

#16

Hallo, ich nochmal anonym,

der Hit an der Sache ist:

das Auto wurde vom ausliefernden VAG Händler repariert und mir vom selbigen verkauft. Ich bin zweiter Besitzer.

Es hat nie eine andere VW Werkstatt gesehen.

Mich hat der VW Händler beschissen, der den Wagen repariert und verkauft hat!!!

Eine Firma die einen neuen Sharan aus Wolfsburg hierher kommen lässt, 3 Jahre verleast und bei Leasing-Ende eine große Reperatur machen lässt, verkauft ihn mir vom Hof als unfallfrei, nur ein wenig verkratzt.

Serviceheft ist kompletti von diesem VW Händler geführt, ist auch lückenlos.

Ich bin am Erstbesitzer dran, die Ehefrau erinnert sich nicht, dass dieser Wagen etwas hatte, die haben aber firmenmäßig auch mehrere Wagen laufen und dieser Wagen ist ja nun seit Sommer 2002 nicht mehr in deren Besitz.

Die Tochter der Leute weiss nur von Steinschlag und Kratzern, weil Papa Handwerker ist und viel auf Baustellen fährt.

Der Mann, der diesen Wagen auch fast immer gefahren ist, ist an diesem Wochenende nicht daheim und kann erst morgen von mir aufgesucht werden. Ob ich da ein Schadensgutachten o.ä. bekomme, weiss ich nicht.

Der Wagen kann nicht einmal vom großen Auto-Transporter gefallen sein, weil er definitiv nur hier am Ort war.

Utopische Idee von mir wäre nur noch, er ist auf dem Hof vom VW Händler verunfallt oder auf einer Probefahrt.

DANKE für Euren Input!

LG

Ano

#17

Hallo,

ich persönlich würde wie folgt vorgehen: falls sich der Verkäufer uneinsichtig zeigt würde ich ihm mit der Staatsanwaltschaft drohen. Falls er Dir wissentlich ein Unfallauto als unfallfrei verkauft hat ist es ein Vergehen im Sinne des StGb, dann wird nach einer Anzeige die Staatsanwaltschaft tätig. Ob sich das in einem kleinen Ort zu gut macht? Die Leute reden ja soooo viel…

Viele Grüße und viel Glück,

Alex

#18

Was mir gerade einfällt, wenn das Fahrzeug nur bei VW gewartet wurde, dann müßte über die Fahrgestellnummer die gesamte Lebensgeschichte des Autos rausbekommen zu sein. Damit hättest du sogar das Datum der Reperatur inkl. KM-Stand.

Vielleicht kann dir ja ein netter VW Mitarbeiter (nicht aus der beteiligten Werstatt) die Lebensgeschichte besorgen.

#19

So ein Quatsch!

Er kann den Händler höchstens zivilrechtlich packen, aber auch das ist schwer.

Denn wenn die mauern, und wirklich sachgerecht instandgesetzt wurde ist nichts mehr zu wollen.

Aber noch eines: Wenn das ein Leasingfahrzeug war, wird bei Rückgabe ein Gutachten erstellt, wo jeder noch so kleine Mangel erfasst wird.

Der Leasingnehmer (Vorbesitzer) könnte davon eine Kopie besitzen

gruss Klaus