Mein Schwiegervater wollte heute in den Urlaub fahren, und ist von Göttingen bis Wuppertal gekommen. Etwa eine halbe Stunde ist er Vollgas gefahren, dann hat der Wagen kurz geruckt und hat dann an Leistung verloren und fuhr nur noch auf drei Zylindern. Die Werkstatt sagt nach längerer Untersuchung, das das Pumpe Düse Element am vierten Zylinder defekt sei und auf Garantie ausgetauscht werden muß. Das Teil ist aber erst am Dienstag da, und somit habe ich dem guten Mann seinen Toyota Funcruiser ( Zweitwagen ) nach Wuppertal gebracht.
Die in der Werkstatt haben gesagt, dass das denen noch nicht vorgekommen sei. Ist denn dieser Ausfall so selten? Was kann denn der Auslöser dafür gewesen sein?
Der Sharan vom Schwiegervater ist MDJ 2002 und hat einen 115 PS TDI-Motor
Das mit der Mobilitätsgarantie ist so eine Sache! mein Schwiegervater hat bei VW angerufen, und die haben ihm sofort eine Werkstatt genannt, wo er sich auf drei Zylindern hingekämpft hat. Der Mann in der Werkstatt sagte dann, sie hätten sich wegen der Monbilitätsgarantie abschleppen lassen müssen!
Ich bin selbst noch mit eigener Kraft zum „Freundlichen“ gekommen, und habe, da der Wagen „nicht mehr mobil war“ (es war mein 1. Sharan, Baujahr 1996 mit regelmäßigem außerplanmäßigen Werkstattaufenthalten - damals war „etwas in der Lenkung gebrochen“) einen Ersatzwagen auf Mobilitätsgarantie bekommen.
Also entsprechend der Erklärung im Bordbuch unter „Serviceplan - Longlife Mobilitätsgarantie“ (S. 15) steht bei mir als 3. Punkt ohne Vorbedingung. „Ersatzwagen für bis zu 3 Tage“
Dargestellt ist auf dieser Seite eine Liste aller „Mobilitäts-Garantieleistungen“, in der z.B. auch „Krankenrücktransport“ oder „Autoschlüssel Service“ steht.
Das Einhalten der Chronologie, also z.B. erst den Punkt „Abschleppen zum nächsten Volkswagen-Partner“ als Vorbedingung ist rechtlich und sinngemäß nicht erforderlich. Denn das würde ja z.B. auch bedeuten, das ich den „Autoschlüssel Service“ oder „Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall“ nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn ich vorher den Punkt 2, nämlich „Abschleppen zum nächsten Volkswagen-Partner“ in Anspruch genommen hätte. Dies ist ganz offensichtlich Unsinn!
Das andere Problem ist der Ersatzwagen, denn es ist nicht geklärt, welchen „Ersatzwagen“ man bekommt. Wenn man jetzt mit 6 Personen und Gepäck unterwegs ist, dann erkennt man, daß z.B. der Ersatzwagen Lupo ein unverschämter Witz ist.
Aber so ist das mit den Garantien. Im Zweifelsfall immer mit Nachdruck nachhaken
Also! Der Meister hat sich ja auch breitschlagen lassen, und hat einen Bora rausgerückt. Wie schon gesagt aber nur für drei Tage.
Dieser Bora wurde am Samstag ausgehändigt, und muß am Montag wieder zurück. Das Ersatzteil kommt aber frühestens Dienstag Nachmittag.
Mein Schwiegervater hätte also mit dem Bora nach Göttingen zurückfahren können, und hätte ihn am Montag wieder nach Wuppertal bringen müssen. Was macht er aber dann bis Dienstag? Und ist das Auto dann auch wirklich wieder heil, oder wird noch etwas gefunden?
Davon ab! Er wollte nicht wieder nach Haus mit einen Bora, sondern mit seinem Sharan nach Frankreich.Da steht nämlich ein gemietetes Appartement!
So gesehen ist doch die Mobilitätsgarantie ja nun völlig von A…
Wie ich jetzt erfahren habe, soll das PD-Element nicht mechanisch defekt sein, und die Werkstatt soll es an VW schicken, damit die den Fehler untersuchen können. Nichts desto trotz hat Schwiegervater ein neues PD-Element bekommen.