100Km/H und zul Gesamtgewicht

Hallöle und guten Tag,

ich bin eigentlich nicht neu hier, aber jetzt erst angemeldet.

Ich habe einige Fragen die Ihr mir sicher beantworten könnt, ich habe schon gesucht aber keine richtige Auskunft gefunden.

1.Was ist alles nötig für eien 100km/h Zulassung des Sharans.

  1. Wenn ich einen Hänger kaufe der ungebremst 750KG wiegt, meine Sharan aber nur 700KG ziehen darf, geht das wenn ich den Hänger nicht mehr als zulässig belade? Oder gelte die eingetragenen Werte?

Ich will eigentlich nur mein Quad (ca 170Kg) transportieren. Es muss einfach mit nach Dänemark. Ich käme als auf keinen Fall über die Gewichtsgrenze…

Vielen Dank im voraus

#1

Zu den 100km/h kann ich nichts sagen, aber wenn der Hänger schon 750kg :?: :?: :smiley: :smiley: wiegt kannst du den nicht ziehen.

Wenn du meinst das er 750kg wiegen darf :!: ist das ok, wenn du die Anhängelast von 700kg nicht überschreitest.

Gruß

Dieter

#2

Moin,

  1. 1oo kmh- Zulassung: - der Hänger muß logisch gebremst sein und die Achse mit Stoßdämpfer ausgestattet

- dann kommt eine Rechnung (leiderhabe ich den Faktor gerade nicht), dabei wird das zul. Gesamtgewicht des WW mit dem Faktor multipl. Der Wert muß dann unter dem Leergewicht vom Zugfahrzeug liegen ( dazu alle Sitze rein, schööönn voll tanken) und wiegen lassen.

Der Rest stand schon einmal hier im Forum

  1. 750 Kg: es zählt immer das zulässige Gesamtgewicht, egal ob voll oder halb beladen. Wenn der Hänger 750 kg. hat, darfst du ihn meiner Meinung nach nicht mehr anhängen, wenn er nicht gebremst ist.

Tschö

#3

Hallo Chomper,

zu 2.:

es zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers…

Du darfst auf alle fälle einen 3,5t Anhänger mit Dir rum schleppen, wenn er das tatsächliches Gewicht von 2t nicht überschreitet.

Gruß aus mittel D

#4

Bei der letzten Hauptuntersuchung hab ich den Prüfer gefragt, der hat mir dieses Merkblatt: Anhänger100.gif

mitgegeben, daß ich leider nicht hier einfügen kann und deshalb ins Album kopiert habe. Vielleicht hilfts weiter.

Sam

#5

wers braucht, dem schick ichs gern als mail

Sam

#6

Hallo,

nachdem ich von jedem Hänger einen mit 100 km/h zuhause stehen habe, kann ich Euch genau sagen wie es aussehen muß:

Für alle gilt: Auto muß ABS haben und die Reifen der Anhänger müssen für 120 km/h zugelassen sein und dürfen nicht älter als 6 Jahre alt sein.

  1. ungebremster Hänger: Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3 = zGG vom Anhänger. Keine Stoßdämpfer erforderlich!

  2. gebremster Hänger: Leergewicht Zugfahrzeug x 1,1 = zGG vom Anhänger. Stoßdämpfer erforderlich!

  3. Wohnwagen: Leergewicht Zugfahrzeug x 0,8= zGG vom Wohnwagen. Stoßdämpfer erforderlich!

100 km/h gilt nur immer für das vom TÜV abgenommene Gespann und nur innerhalb Deutschland.

Im obigen Fall ist es so: 750 kg ungebremst = Zugfahrzeug müsste mind. 2,5 T haben. Hat es aber nicht. Somit muß der Hänger abgelastet werden, also das zGG auf ca. 550 kg beschränkt werden, dann kann er auf 100 km/h zugelassen werden.

Wenn er allerdings gebremst ist, so ist es kein Problem, wenn er Stoßdämpfer besitzt.

#7

Alles das was Trikeflieger sagt ist richtig…

ABER: Wagen wiegen lassen weil meistens sind die SGAs schwerer als 1683, dann ist die Auslastung des Hängers besser…

Und wenn der Hänger ZGG von 750Kg hat (z.B weil er ein günstiges Angebot war) kann man ihn für die 100km/H Zulassung ablasten, weil bei 100Km/H gelten diese Regeln nach eingetragenem Gewicht.

Ohne 100er Regelung gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers (habe ich schriftlich vom RWTÜV).

Danke für die Beiträge…