nachträglicher AHK-Anbau - TÜV-Abnahme oder nicht?

Liebes Forum,

durch den Beitrag von HeMa bin ich wieder auf ein schon oft diskutiertes Thema aufmerksam geworden. Wenn ich nun eine AHK nachträglich anbaue, muss ich wirklich zum TÜV fahren, um sie dort eintragen zu lassen oder reicht die ABE, die bei den Unterlagen der AHK dabei war?

Vielleicht stehe ich ja schon mit einem Bein im…

Holt mich da raus!!

Ulli

#1

Hallo Ulli,

keine Bange, wenn da wirklich eine ABE bei war,

dann brauchst Du die definitiv NICHT eintragen.

Du musst aber die ABE mitschleppen, willst Du das nicht,

musst Du die AHK eintragen lassen und kannst somit die ABE

zu Hause lassen.

Das ist übrigens bei allen Teilen mit ABE so, nicht nur bei AHKs!!! :smiley: :smiley: :smiley: :smiley:

Sonnige Grüße

Lars

#2

Hallo,

eine Anhängerkupplung ist sicher für jeden interessant.

Mich würde interessieren, welches Fabrikat eine Anhängerkupplung mit ABE liefert, sodass ich mir die Fahrt zur

Abnahme sparen kann.

Viele Grüße Reimund

#3

Hallo reitei,

meine AHK ist von Westfalia, die ich bei kupplung.de gekauft habe. Der Selbsteinbau war kein Problem.

#4

Mein Posting vom 19.02.2003 zu diesem Thema:

Geschrieben von Bub (G 11/97 115PS B NF) am 19. Februar 2003 13:47:19:

War heute beim Ford-Händler um die Kontrolleuchte für die AHK freischalten zu lassen. Das täte nicht mehr not, denn die erhöhte Blinkfrequenz bei defekter Lampe genügt. So die Aussage des Ford-Händlers. Dann fragte ich, ob die AHK überhaupt vom TÜV abgenommen werden müsste. Die muss abgenommen werden, so die Aussage, jedoch muss die Abnahme nicht eingetragen werden. Es genügt wenn man die Bescheinigung mit sich führen würde. Also ab zum TÜV.

Deren Aussage nun:

Wenn eine AHK im Schein bereits eingetragen ist (unten der Zusatz ab Werk) und diese Nummern mit den Papieren und dem Typenschild der AHK übereinstimmen, brauch diese nicht abgenommen werden (gilt nicht nur für abnehmbare aondern auch für starre :-D). Es muss nur die Genehmigung mitgeführt werden (Steht meist in der Einbauanleitung). Es ist nur so, falls ein Unfall mit dieser AHK geschieht (Hänger löst sich o.ä.) ist man nachweispflichtig, ob diese fachgerecht montiert wurde.

Die Jungs vom TÜV boten mir ein Gutachten für knapp 32,-¤ an. Dieses nahm ich dann auch an. Die Abnahme war in 5 Minuten erledigt. (E-Satz gecheckt, sichtbare Schrauben begutachtet). Nun der Hammer: Der TÜV-Prüfer meinte, dass man für 32,-  mehr verlangen könne. Es war ihm unangenehm für sowenig Arbeit soviel Geld zu verlangen. Ob ich noch auf den Bremsenprüfstand möchte. Logo. Ob ich noch die Scheinwerfereinstellung kontrolliert haben möchte. Logo. (Hat auch die H4 in 100 Watt-Ausführung nicht bemerkt). Ob er sonst noch was tun könne. Da ich gerade Nebelscheinwerfer montiert hatte, wollte er Sie mir auch einstellen. Da aber kein Torxdreher zur Stelle war, kann ich einfach nochmal wieder kommen. Dann stellt er kostenlos ein. DAS WAR WIRKLICH ALLES BEIM T Ü V! Übrigens ist das Schild mit der Stützlastangabe auch nicht mehr erforderlich, wenn die Stützlast auf dem Typenschild der AHK drauf steht.

Der angenehm überraschte aus Nordfriesland

Ralf

#5

Nach dem Beitrag von Bub ist für mich jetzt alles völlig unklar. Das beste ist, das ich den fachgerechten Einbau bei einem Unfall nachweisen muß. Das ist ja bei einem Selbsteinbau völlig unmöglich.

Gruß Reinhard

#6

Ich nehme an, dass die Aussage auch nur Bangemachen vom TÜV war. Wenn die Schrauben alle entsprchend festgezogen sind und das Hitzeschild und die E-Anlage einwandfrei montiert sind, kann dir keiner was. Ein Fordschrauber zieht die Schrauben auch nicht anders an als wir „Hobbyschrauber“.

Da würde ich mir gar nicht so einen Kopp drum machen.

Der TÜV bot mir dieses Gutachten nur an. Ich habe es nur sicherheitshalber machen lassen. Sollte der Anhänger sich von der Kugel lösen und einen Unfall verursachen, hast du ja schliesslich die Herstellergarantie.

Und die Montage der AHK ist supereinfach.

Gruß aus NF

Bub

#7

Das sagt ein hier schon oft erwähnter Vertrieb von AHKs:

Die von Ihnen ausgewählte Anhängerkupplung verfügt

bereits über das EC-Prüfzeichen.

Sie ist damit nach den EG-Richtlinien TÜV-geprüft und auf dem deutschen Markt zugelassen.

Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es nicht mehr notwendig, die AHK nach dem Anbau von einem anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abnehmen und in

die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

Folgende Vorgaben sind notwendig.

- Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend)

- Der Anbau- bzw. Bedienungsanleitung liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie

94/20/EG Anhang VII, ABB 30 bei.

- Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben. (EC Prüfzeichen auf Typenschild vom Fahrzeug).

Damit sind alle Klarheiten beseitigt und ich schließe daraus, dass ich nicht zum TÜV muss.

Ulli

#8

Ich würde das eher so interpretieren, dass Du ein Problem bekommst wenn bei einem Unfall nachgewiesen wird, dass der Schaden durch eine unsachgemässe Montage erfolgt ist.

Wenn man die original-verbaute Anhängekupplung einbaut kann doch niemand so leicht nachweisen dass sie nicht ab Werk verbaut war, oder? Wozu dann eine Genehmigung mitführen (ich habe ja bei meiner Original auch keine zusätzliche Genehmigung)?

#9

Ich glaube ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Sollte auf Grund eines Unfalls ein Gutachter hinzugezogen werden,

und das ist bei solchen Unfällen eigentlich immer so,

wird der anhand deiner Fahrgestellnummer rausfinden,

mit welcher Ausstattung dein SGA bestellt/ausgeliefert worden ist.

Und dann…?

Ich würde das Risiko wegen der paar Kröten nicht eingehen,

obwohl ich den Agrarhaken höchstens 1-2 Mal im Jahr bräuchte!

Bei deiner Originalen ergibt sich die Genehmigung somit aus deiner Fahrgestellnummer,

deswegen fragen die Gutachter ja auch bei VW (bei anderen Herstellern genau so) an.

Gruß

Lars

#10

Guten Tag, die Herren!

So, nun melde ich mich mal zu Wort:

Ich habe am 19.04.04 eine „Bosal“ beim TÜV vorgeführt, da ich auch hier nicht ausreichende Info gefunden habe und der TÜV nur ca. 5 min. von mir weg ist.

In Österreich gilt die Regel: Alles muss zum TÜV, egal was es ist und außen angebracht wird :!:

Es muss, wenn nicht schon vom Werk oder Importeur gemacht, im Typenschein eingetragen werden :!:

Hat aber nun das Anbauteil eine Zulassungsnummer, oder ist es vom Werk freigegeben, steht meistens in den Papieren der Teile, geht es einfacher, da der TÜV nicht nachfragen muss, ob man es ohne Bedenken anbauen kann und der Hersteller keine Bedenken äussert :!:

Meine „Bosal“ hatte so was nicht, daher musste der TÜV, bei Seat Salzburg nachfragen, ob sie von ihnen zum Einbau freigegeben wird :!:

Ebenso muss sie auch im Zulassungsschein eingetragen werden, und der Versicherung gemeldet werden :!:

Schöne Grüße von mir, der nun wirklich ALLES legal am Auto hat :!:

#11

Zitat von AHK Anbieter aus E-Bxx:

"TÜV-Abnahme entfällt durch

neues EU-Recht

Die europäische Union macht es möglich. In der aktuellen Fassung der StVZO § 19 Abs. 3 Nummer 2, Buchstabe b weist das Bundesministerium für Verkehr auf eine geänderte Vorgehensweise zur Abnahme von Ein- und Anbauteilen für welche eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach EG-Recht vorliegt, hin. Es wird davon Ausgegangen, dass an einem nach EG-Richtlinie 94/20 geprüftes Produkt schon ausreichenden Prüfungen des technischen Dienstes für den Anbau durchgeführt wurden. Die Anbauabnahme wird damit als Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens angesehen. Die zukünftig ausgelieferten Einbauanleitungen müssen außer dem EG-Prüfzeichen detaillierte Angaben über den Einbau wie z.B. Anzugs-Drehmomente und Gültigkeitsbereich sowie eventuelle Ausnahmen enthalten.

Diese Anhängerkupplung hat eine EG- Nummer und muss deshalb nicht beim TÜV vorgeführt und auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Jedoch die Einbauanleitung ( ABE) muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Dadurch sparen Sie bares Geld. Einfach anbauen und losfahren. "

#12

Hallo Leute!

Durch Eure Postings (speziell das von Manfred) verunsichert :shock: , habe ich soeben bei der Prüfstelle der steiermärkischen Landesregierung angerufen, und mich erkundigt.

Ich habe folgende Auskunft erhalten: :roll:

Da meine in Slowenien gekaufte und auch dort montierte AHK EU-geprüft und auch genehmigt ist, brauche ich sie N I C H T „tüvisieren“ und eintragen lassen. :smiley:

Ich muß lediglich die Montageanleitung und den Nachweis, daß die AHK EU-genehmigt ist, im Fahrzeug mitführen.

Daran werde ich mich auch halten. :wink:

Ciao

Petz