Anhängerkupplung TÜV??

Hallo,

spiele mit dem Gedanken mir eine Anhängerkupplung (Starr) einzubauen. jetzt fand ich bei E-bay dieses Angebot:

click.gif

Kann dies sein eine AHK ohne TÜV Vorführung ??

mfg

Carsten

#1

Moin,

ich kenne das nur so, wenn die AHK Werkseitig montiert wurde ist keine TÜV Prüfung nötig, baut man jedoch die gleiche AHK selber nachträglich an ist eine TÜV Prüfung nötig! Ich habe meine AHK vor 2 Jahren angebaut und in dem Gutachten stand das so beschrieben wie ich es gerade geschrieben habe!!!Ich würde da kein Risiko eingehen und einfach mal beim TÜV oder DEKRA anrufen, die wissen das bestimmt am besten!!

Spycke

#2

@Carsten

Schon richtig diese AHK braucht nicht eingetragen werden !

ABER ein geprüfter Karosseriemeister muß bescheinigen das die AHK ordnungsgemäss angebaut ist, wenn du es selber machst solltes du zum TÜV oder Dekra fahren, sonnst könnte es sein das deine ABE des Autos erlöscht und deine Versicherung im Falle eines Unfalles nicht zahlt !

Gruß

Dieter

PS.: Die AHK die ich mir bei 1 2 3 ersteigert hab ist sogar im Schein eingetragen, trotzdem fahr ich zur Dekra !

35¤ ist mir das Wert!

#3

Moin,

da kann ich spycke mur zustimmen. Es könnte jedoch sein, das mal weider die Gesetzeslage geändert wurde. Könnte ich mir aber in D nicht vorstellen, wenn es darum geht Kalimpe zu sparen :? . Meist geht es doch in die andere Richtung :shock:

Aber die E-Sätze sind ja vom Preis echt interessant.

Gruß

#4

Hier mein Posting im alten Forum zur Info:

Geschrieben von Bub (G 11/97 115PS B NF) am 19. Februar 2003 13:47:19:

War heute beim Ford-Händler um die Kontrolleuchte für die AHK freischalten zu lassen. Das täte nicht mehr not, denn die erhöhte Blinkfrequenz bei defekter Lampe genügt. So die Aussage des Ford-Händlers. Dann fragte ich, ob die AHK überhaupt vom TÜV abgenommen werden müsste. Die muss abgenommen werden, so die Aussage, jedoch muss die Abnahme nicht eingetragen werden. Es genügt wenn man die Bescheinigung mit sich führen würde. Also ab zum TÜV.

Deren Aussage nun:

Wenn eine AHK im Schein bereits eingetragen ist (unten der Zusatz ab Werk) und diese Nummern mit den Papieren und dem Typenschild der AHK übereinstimmen, brauch diese nicht abgenommen werden (gilt nicht nur für abnehmbare aondern auch für starre :-D). Es muss nur die Genehmigung mitgeführt werden (Steht meist in der Einbauanleitung). Es ist nur so, falls ein Unfall mit dieser AHK geschieht (Hänger löst sich o.ä.) ist man nachweispflichtig, ob diese fachgerecht montiert wurde.

Die Jungs vom TÜV boten mir ein Gutachten für knapp 32,- an. Dieses nahm ich dann auch an. Die Abnahme war in 5 Minuten erledigt. (E-Satz gecheckt, sichtbare Schrauben begutachtet). Nun der Hammer: Der TÜV-Prüfer meinte, dass man für 32,-  mehr verlangen könne. Es war ihm unangenehm für sowenig Arbeit soviel Geld zu verlangen. Ob ich noch auf den Bremsenprüfstand möchte. Logo. Ob ich noch die Scheinwerfereinstellung kontrolliert haben möchte. Logo. (Hat auch die H4 in 100 Watt-Ausführung nicht bemerkt). Ob er sonst noch was tun könne. Da ich gerade Nebelscheinwerfer montiert hatte, wollte er Sie mir auch einstellen. Da aber kein Torxdreher zur Stelle war, kann ich einfach nochmal wieder kommen. Dann stellt er kostenlos ein. DAS WAR WIRKLICH ALLES BEIM T Ü V! Übrigens ist das Schild mit der Stützlastangabe auch nicht mehr erforderlich, wenn die Stützlast auf dem Typenschild der AHK drauf steht.

Der angenehm überraschte aus Nordfriesland

Ralf

#5

…die AHK eine ABE mit der Nummer 94/20 besitzt.

Ich habe diesbezüglich beim TÜV in Münster angerufen und erfahren, dass eben ausschließlich diese AHK nicht eingetragen/abgenommen werden brauchen. (Bosal z.b.)

Voraussetzung ist allerdings das Mitführen der Anbauanleitung, die gleichzeitig die ABE darstellt…

Da ich mit meiner selbst montierten AHK zwei Tage später mein BMW Mopped abgeholt habe und natürlich wegen Geschwindigkeitsüberhöhung von der Autobahnpolizei in Stuttgart angehalten worden bin( 80 Km/h!!und nicht mehr), haben die meine Unterlagen kontrolliert und nach Rückfrage mit deren Leitstelle auch in Erfahrung gebracht, dass die AHKs nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden brauchen. Diese Regelung gilt erst seit Ende 2003 ! Hat mich übrigens nichts gekostet.

#6

Die Regelung, das die AHK nicht eingetragen werden muß gab es auch schon 2002. Als ich meine beim TÜV eintragen lassen wollte, wurde mir gesagt, das die AHK eine E-Prüfnummer hat und deswegen nicht eingetragen werden muß.

#7

Ich habe mir auch vom Ford Händler eine feste AHK nachrüsten lassen im Juni 2003 und die musste auch nicht eingetragen werden.