100 km/h mit SGA und Anhänger

Falls es jemanden interessiert, ich hab jetzt vor kurzem ein 100 km/h Gutachten erstellen lassen für den Galaxy und einen Anhänger mit 2000 Kg Gesamtgewicht. Es fehlten anfangs ein paar Kilo Leergewicht am Galaxy, welches mir dann aber der TÜV-Beamte nach kurzer Diskussion auch ohne Fahrt auf die Waage erhöhte. Somit darf ich jetzt legal 100 fahren :smiley:

#1

Jau,

wei hast du die fehlenden Kilo argumentiert??? Mit dem Übertanken auf 85 L :lol: :lol:

Das Thema hatte ich beim letzten Tüv mit dem Trailer auch.

Da dieser keine Stoßdämpfer hat, um ihn auf 100 hoch zu setzen, kamen wir auf eine Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs von über 3,8 Tonnen. :? :?

Na ja, da half Reden echt nicht. :frowning: ,

war aber traurig, weil bei einem Leergewicht von rund 350 Kilo,

fliegt der bei 140 nur so hinterher 8) 8) 8)

#2

Nein, nicht durch übertanken, sondern weil ich die Anhängekupplung nachträglich montiert wurde, und die wiegt ja ein bisschen was, und das hat der Prüfer dann auch eingesehen, und hat mir das Leergewicht dann erhöht, schliesslich steht ja in den Papieren auch drin bis 1885 kg je nach Ausrüstung.

Grob überschlagen hat Dein Hänger dann 1200 kG zGG.

Die Stossdämpfer kannst aber bei vielen Anhängerachsen nachrüsten. Ein Dämpfer kostet um die 40 Euro, und die Befestigungsaugen gibt es universell, oder bei manchen Achsen gibt es auch spezifische Kits, für Alko oder so.

#3

Mit den Stoßdämfern habe ich schon drüber nachgedacht. Bringt nur meiner Meinung nach garnichts, wenn er leer ist.

Der springt dann eh nur, durch die Drehstabachse. Die federt kaum , daher fahre ich dann meist mit weniger Luft. Sieht sonst komisch aus, wenn das Ding son halben Meter hinter einem immer abhebt. :lol:

Bin mir aber nicht sicher, ob die Achse schon Bohrungen bzw. Laschen hatte.

Müßte ich mal schauen. Bis vor dem Tüv, wußte ich garnicht daß das geht.

Gruß Mirko

#4

Ja da bringen die Stoßdämpfer nichts, das ist schon klar.

Falls an Deiner Achse weder Bohrungen noch Laschen sind, gibt es noch eine Halterung zum Anschweissen an der Achse, jetzt kommen gleich wieder welche mit erhobenem Zeigefinger an, Achsen darf nicht geschweisst werden und blabla. Aber wenn das sauber hingeschweisst ist, dann will da auch keiner was, schliesslich wird das bei vielen Achsen ab Werk auch angeschweisst, schön Farbe drauf und fertig

#5

Wie hast due es geschaft die 100 km/h Zulassung bei einem Anhängergewicht von 2000 kg zu bekommen? Meines wissens muß ein Gewichtsverhältnis von 1,2 zwischen Leergewicht des Zugfahrtzeugs und zul. Gesamtgewicht des Hängers bestehen.

2000 kg Anhängergewicht => 2400 kg Leergewicht des Galaxy?

Irgendwo muß ein Fehler sein? Oder hat sich was geändert?

Gruß Jörg

#6

Moin,

angeblich soll die Tempo 100 Regelung (Großversuch ist übrigens am 31.12.2003 ausgelaufen) leicht modifiziert weitergeführt werden. In der Diskussion steht folgende Änderung: Verhältnis Leergewicht Auto : zGG Anhänger 1:1 statt wie bisher 1:0,8. Ansonsten sollen die anderen Anforderungen bestehen bleiben.

Damit wäre fast jeder SGA mit einem Mittelklasse Caravan (ca. 1500kg) Tempo 100 tauglich.

Das stand so in einer Caravanzeitschrift.

Also warte ich noch ab, was passiert. Aber dann werde ich mich auch mal drum kümmern.

#7

Also der Versuch wurde Verlängert bis auf 31.12.2006 Das Verhältniss wurde nich geändert. Also 1:0,8

Was aber richtig ist, das man sich Überlegt dieses Verhältniss auf 1:1 zu ändern. Wobei laut ADAC einige weitere Bedingungen dazu kommen.

-Reifen nicht älter als 6 Jahre

-Reifen mindestens für 120 km / h zugelassen

-Zugwagen mit ABS

-Schlingerdämpfer

(NEU ! bisher Faktor 0,8, jetzt 1:1,

Stoßdämpfer im Hänger und Schlingerdämpfung )

Soll wenn alles gut geht dann im Frühjahr umgesetzt werden.

Wenn der Hänger 2000Kg gewicht hat :twisted: Passt doch was nicht :stuck_out_tongue:

#8

Hallo!

Ich habe (wie in meiner Signatur zu erkennen) einen Wohnwagen der Fa. Hobby. Z. Zt. mit einem GG von 1550 kg.

Der Vorbesitzer hat in mit einen Daimer W124 (200 D) gezogen. allerdings nur Richtung Holland!

Ich beabsichtige den Ww. bis auf ca. 1900 kg auflasten zu lassen. Dies ist lt. Aussage meines Händlers ohne bauliche Änderung am Ww möglich.

Jetzt bin ich ja mal gespannt wie sich die ganze Sache entwickelt. Statt 80 ca. 100 fahren zu dürfen ist doch klasse.

Werde diesen Beitrag im Auge behalten.

Ach so, ist dieses Gutachten auch übertragbar :roll:

Gruß

Andreas

#9

Moin,

zum Teil sollte man dann aber nicht die Sicherheit des Gespanns vergessen.

Wenn du ihn auflasten läßt, hat das nicht gleich zur Folge, daß du damit 100 fahren kannst. Dafür gibt es den Faktor wie oben schon erwähnt wurde. Somit ist es meist besser leichter zu sein für die 100KM/h Erlaubnis als zu schwer.

Soweit ich weis, gilt das dann nur für dieses Gespann. Hast du einen PKW davor, dann gilt 80.

Abern eins ist fakt, so ein SGA ist schon ein Unterschied zum PKW als Zugfahrzeug. Das macht schon Spaß.Noch besser kommt logisch der T4. Aber man sollte es nie übertreiben mit der Vmax. :wink: :wink:

#10

Hallo!

Also die Bedingungen der Reifen, Zugwagen mit ABS, Schlingerdämpfung etc. gelten auch jetzt schon und sollen auch weiterhin Bedingung sein.

Geändert werden soll IIRC das Verhältnis auf 1:1, das nicht mehr das riesige Schild aufs Zugfahrzeug muss und dass das alles nicht mehr nur für das vorgeführte Gespann gilt, sondern für jedes Gespann, das diese Kriterien erfüllt.

Gruss

drzook

#11

@ drzook

Wo steht das denn. Lt ADAC muss immer noch PKW und Hänger zusammen zur Prüfung. Auch nach der änderung. Nur die Prüfung soll Vereinfacht werden. zudem wird die Schlingerdämpfung bei 1:1 Pflicht.

#12

Hallo zusammen,

jetzt hab ich da doch Diskussionsstoff ausgelöst :slight_smile:

Also das mit dem Faktor 0,8 ist nur halb richtig.

Denn der Faktor 0,8 gilt nur bei Wohnanhängern.

Bei einem Lastanhänger gilt der Faktor 1,1.

Dann sind wir bei einem 2000 kG Anhänger bei einem Leergewicht von mindestens 1818 kG des Zugfahrzeuges. Und dann gibt es auch die 100 km/h Plaketten.

Vorraussetzungen sind für das ganze sind (zurzeit):

Die Reifen müssen von ihrer Nenntragfähigkeit für die zulässige Achslast ausreichend sein, mindestens für eine Geschwindigkeit von 120 km/h zugelassen sein, und dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.

Der Anhänger muß mit hydraulischen Stoßdämpfern ausgerüstet sein ( es sind dabei Rad-Stoßdämpfer gemeint und keine Anti-Schlinger-Einrichtung)

Das Zugfahrzeug muß mit ABS ausgerüstet sein.

Das Gutachten ist nur für ein Gespann gültig, sowohl die Daten des Zugfahrzeuges als auch die Daten des Anhängers werden in das Gutachten reingeschrieben.

Das riesige Schild muß übrigens auf den Anhänger, das Schild für die Windschutscheibe hat gerade mal 8 cm oder so.

Und wenn es jemand immer noch nicht glaubt, oder noch kein so Gutachten gesehen hat, dann werde ich das Ding gerne in den Scanner stopfen, um auch letzte Zweifel auszuräumen

:smiley:

Viele Grüße

Gerd

#13

Hallo!

Das ist die aktuelle, befristete und nun verlängerte Regelung.

Was ich vorhin gepostet habe sind die im Gespräch geplanten Änderungen.

Sorry, wenn ich alle Unklarheiten beseitigt hatte. :slight_smile:

Gruss

drzook

#14

Hallo Gerd,

gut jetzt sind wir schlauer. :smiley: Du hast keinen WoWa, dann 1:1

Tja ich habe mal gerechnet. Mein WoWa 1500Kg Mein Sharan laut Punkt14 1683Kg, als zusatz je nach Austattung bis 20** Ich brauche aber bei der jetzigen Regelung für WoWa ein Leergewicht von 1875Kg :frowning:

#15

Moin Moin,

also, genau so wie Gerd es beschrieben hat ist es zur Zeit geregelt. Ich habe erst vor 2 Wochen eben so eine Abnahme machen lassen. 2000Kg Anhänger und ich habe eine 100er Zulassung bekommen. Allerdings mußte ich mit meinem Sharan auf die Waage. Habe dem Prüfer noch was von zwei Sitzen im Kofferraum erzählt und er war Glücklich.

Was Gerd aber noch vergessen hat, ist das der Anhänger gebremst sein muss…Aber das sollte eigentlich eh klar sein.

Fakt ist: Auch ich habe so ein Gutachten bekommen. Also muß es ja funktionieren :smiley: :smiley:

Gruß Chrissi

P.S. Habe ich erst jetzt gesehen. Laut Punkt 20 und Ausstattung ist vieles möglich. Klima, Kupplung, Sitze etc. Das alles sind Gewichte die bei der Bemessung eine Rolle spielen. Also einfach mal wiegen lassen… Bei mir 1950 oder so.

Gruß

#16

Hallole,

hab da mal ne Frage.

Stimmt das? Man muss dann jedes Jahr zum TÜV und alle

2 Jahre müssen die Reifen gewechselt werden.

Danke schon mal im vorraus.

Gruß Puuhks

#17

Nein das ist Quatsch, Du musst weiterhin auch alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, und die Reifen dürfen halt nicht älter sein wie 6 Jahre.

@ chrissi300 auf die Waage wollte ich eben nicht, weil ich eben nur soviel mehr Leergewicht haben wollte wie nötig, das geht ja dann alles wieder von der Zuladung weg, und das wollen wir ja nicht. Der Prüfer wollte von mir auch das ich auf die Waage fahre, aber das haben wir dann so geregelt.

#18

@ Gerd

auf die Waage hat er auch nur gemacht, damit er einen anhaltswert hat. Eingetragen hat er dannn nur die Daten die Nötig waren um die Zulassung zu bekommen. :smiley: :smiley: :smiley:

Gruß Chrissi

#19

Hallo,

ich habe von jedem Anhängertyp (ungebremst, gebremst und WoWa) einen, der auf 100 km/h zugelassen ist, habe also genug Erfahrung damit gemacht.

Zum Leergewicht Zugfahrzeug: Einfach errechnen, was man haben muß un dann auf eine Waage fahren, ich war bei einem Kieswerk. Das Lerrgewicht, welches man haben muß ist mit vollem Tank und Fahrer zu messen. Mir haben dann 110 kg gefehlt, damit ich auf die 2 Tonnen gekommen bin, um mit dem WoWa mit zGG 1600 kg die 100 km/h zu bekommen. Also 6.+7. Sitz rein, Tank ganz voll, ein Sprudelkiste rein und 2 alte Autobatterien in den Fußraum. Und siehe da, kpl. 2060 kg lt. Wägebericht. Mit diesem bin ich dann zum TÜV. Das geht natürlich nur, wenn man zu einem TÜV geht, der keine eigene Waage hat.