DVD Deckenmonitor

Hallo,

nachdem ich nun schon einige Fahrzeuge mit einem DVD Player und einklappbaren Bildschirm an der Decke gesehen habe, bin ich soweit dieses Projekt auch bei meinem Sharan anzupacken. Wer hat so was schon mal gemacht? Welche Geräte sind empfehlenswert? Wo kann ich diese Geräte bekommen? Besonders interessiert mich die Low Budget Variante mit dennoch guten Ergebnis (Gutes Bild, keine Sprünge während der Fahrt ordentlicher Ton ordentliches Aussehen)

Auf viele Antworten hoffend.

Marcus R.

#1

Mein Traum :

einfach Spitze, gelle,

aber man kann ja mal träumen 8) 8)

1 „Gefällt mir“

#2

Entspricht leider nicht meiner Low Budget Variante :cry:

#3

Hi Marcus,

egal welche Variante du wählst, wo du kaufst (Conrad, etc.) - achte immer darauf, dass dir bestätigt wird, welche Temperaturen das Teil aushält. Es ist idR so, dass die nachgerüsteten (billigen) TFTs mit Sommertemperaturen um 60° im Auto bzw. im Winter bei -20° versagen bzw. ständigen Schaden davontragen (auch wenn sie in dieser zeit nicht betrieben werden).

gruss

Christoph

#4

Naja, wenn in zwei Jahren mein neuer Galli dran ist, dann achte ich darauf, daß Navi und MM-System drin sind.

#5

Hallo,

ganz wichtig aber leider stark unterschätzt wird die Zulässigkeit von MM-Komponenten.

Ich weiß, einige werden jetzt wieder lächeln und mit den Schultern zucken, aber alles was man in ein Fahrtzeug „verbaut“ muss seit Oktober 2002 eine e-Prüfkennziffer aufweisen.

Also keine Monitore oder DVD-Player aus China ersteigern die man dann noch selbst am Zoll abholen muss, bei NoName-Geräten sicherheitshalber nachfragen ob die Prügfungen vorhanden sind.

Passiert da irgendwas hat man den gleichen Effekt wie mit allen anderen unzulässigen Anbauteilen. Erlöschend er Fzg.-ABE, kein Versicherungsschutz…

Mit sowas ist nicht zu spassen, das kann tierisch ins Auge gehen.

Irgendwann fangen auch die TÜV-Prüfer an und schauen nach sowas, Decken-Monis z.B. sind ja nicht gerade „unauffällig“… Dann gibts keinen TÜV-Stempel mehr wenn sowas verbaut ist.

Bei Nackenstützenbildschirmen bewegt man sich übrigens z.Z. in einer Grauzohne, zumindest bei Fzgen mit Kopfairbag dürfen die Nackenstützen eigendlich nicht verändert werden.

Bei aktiven Kopfstützen auf keinen Fall mehr irgend was anbauen, auch nicht mit Klemmhalterungen !

Wer „Low-Budget“ arbeiten will sollte einfach auf ein tragbares System ausweichen was mit Gurten zwischen die Sitze gehängt wird (wie z.B. lmd1568). Sieht zwar nicht so toll aus, wie eine Festmontage aber damit ist man aus allem raus.

Wer einen Decken-Moni montieren will, das Teil unbedingt wirklich richtig befestigen ! Ich denke mal viele fahren mit Ihren Kindern im Auto durch die Gegend und wollen das deshalb haben. Aber wenn so ein Teil bei einem Crash als Projektil durchs Auto segelt dann gute Nacht.

Also Leute mach keinen Mist, lasst euch lieber irgendwo richtig beraten oder kauft statt einer extrem unsichern Low-Budget-Lösung lieber ein paar Comics oder Malbücher für die Kids.

Die Werks-Lösung ist sicher z.Z. die sicherste Alternative, aber leider auch nicht die funtionellste. Der DVD ist nicht am Navi angeschlossen, kann auch keine MP3 lesen.

Audi und Video-Verbindung zum Navi ist aber machbar, MP3-fähig kann man es aber leider nicht machen.

Gruß Thomas

click.gif

#6

Ja, das mit dem erlöschen der betriebserlaubnis bei elektronische Geräten ohne Prüfsiegel ist richtig, nur leider nicht sehr bekannt. Deswegen finde ich es gut, daß es hier mal angesprochen wurde.

Von Billig-Käufen rate ich eh ab. Man sollte dann doch lieber zwei oder drei Monate länger sparen und sich dann was vernünftiges kaufen. Zum einen hält es (meist) länger, zum anderen hat man mehr davon.

*** nicht zum Thema gehörend ***

Ich ärgere mich heute noch, daß ich mit Anfang des jahres „nur“ 17 Zöller Alus gekauft habe, anstatt auf 18er zu sparen…

#7

#5

Auch wenn das Thema schon etwas älter ist:
es wird zwar immer wieder behauptet, ist allerdings nichts als Stammtischgelaber. Die Tatsache wird weder durch §19 StVO (zuständig für die Betriebserlaubnis) noch durch das „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)“ noch durch die AGB der Versicherungen bestätigt. Da ist ist das alles recht klar geregelt.

So ein Deckenmonitor verändert nicht die Fahrzeugart, stellt keine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer dar und verändert sicher auch nicht das Abgas- oder Geräuschverhalten. Die Versicherung zahlt sowieso erstmal immer und kann nur dann Regress fordern wenn sie nachweisen kann dass der Monitor für den Unfall verantwortlich war, was ja nun etwas schwierig werden könnte…

Gruß
Alex

#8

Das ist ja wohl eine Untertreibung sondergleichen. #-o

#9

#8
An dem Thema hat sich seitdem nichts geändert und die Aussagen geistern auch heute noch durch das Internet…