100 km/h Zulassung?

Kann mir jemand von Euch sagen ob man für einen Fendt 535tk Bj. 2000 eine 100km/h Genehmigung bekommen und was man dafüür machen muss?

Danke, Thomas

#1

Hallo und guten Morgen hier das wichtigste auf einen Blick

  1. Bei Wohnwagen darf das zulässige Gesamtgewicht des Caravans das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.

(Beispiel: Leergewicht des Zugfahrzeugs 1400 Kilogramm => max. zul. Gesamtgewicht des Anhängers 1400 Kilogramm.)

  1. Das Zugfahrzeug muss mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgerüstet sein.

Die max. zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden

  1. Der Wohnwagen muß mit “hydraulischen Schwingungsdämpfern” (normale Stoßdämpfer) versehen sein.

Der Wohnwagen muß mit einer ISO-zugelassenen Stabilisierungseinrichtung (z.B. Alko AKS oder Winterhoff WS 3000 Stabilisierungskupplung ausgerüstet sein)

Die Wohnwagenreifen müssen mind. für Geschwindigkeit 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigkeitskategorie “L”)

Die Reifen am Caravan müssen jünger als 6 Jahre sein (Herstelldatum)

Die größtmögliche Stützlast des Gespanns ist auszunutzen.

#2

Dann erst zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle neuen KFZ Schein beantragen.

Aufkleber drauf und losgehts.

Grüsse

#3

Hallo,

aus eigener Erfahrung möchte ich mitteilen das die Werkseitig eingebauten Stoßdämper ganz O.K sind aber in kritischen Situationen überfordert sind. Die Werseitigen sind standard Dämpfer, die eigentlich für zuviel Gewicht berechnet wurden und somit ziemlich hart Dämpfen.

Ich würde empfehlen 50 € auszugeben und von ALKO die „Farbigen“ zu kaufen.

Bei denen ist eine Gewichtsspanne angegeben und die Dämpfer sind darauf abgestimmt.

Gruß

Markus

#4

Die Dämpfer heißen von ALKO „Octagon“

:smiley:

#5

Fendt verbaut eigentlich seit Jahren Alko-Zubehör. Die Alko-Dämpfer haben aber verschiedene Gewichtsklassen. Meines Wissens gibt es 4 verschiedene. Mglw. warst Du mit dem zGG des Wohnwagens knapp über der Grenze, so dass Dein Wohni die nächstgrößeren verbaut hatte.

#6

Nein, muss er nicht!

„„3. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal 100 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges betragen, wenn dieser über eine Schlingerkupplung verfügt oder mit einem anderen Bauteil ausgerüstet ist, bei dem durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird. Gleiches gilt, wenn ersatzweise das Zugfahrzeug über ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb verfügt, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespannes bis 120 km/ vorliegt. **Trifft keiner dieses Punkte zu, darf das zul. Gesamtgewicht des Anhängers maximal 80 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges betragen.**““

D.h., dass ich mit den 1600kg Leergewicht meines Autos eine 100er Zulassung für einen Wohnwagen mit bis zu 1280kg zGG sehr wohl bekomme. Dafür brauche ich natürlich die passenden Reifen (>=120km/h), Stoßdämpfer am Wohnwagen, sowie ABS und ESP im Auto.

#7

Hallo an alle

dann müst ihr das aber mal einem Tüv Prüfer erklären!!!Ich bekomme nicht die 100er Zulassung mit meiner SSk II,

da sie nicht zugelassen sei für diese Geschwindigkeit

#8

Da hat er schon Recht. Eine Schlingerkupplung ist nicht zwingend erforderlich. Nur das Masseverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger darf mit Schlingerkupplung niedriger sein.

Das sagt übrigens der TÜV: click.gif

Ich habe ohne Schlingerkupplung eine 100er Zulassung problemlos bekommen.