Vielleicht ist dies ein Problem: irgendwann ist mal das zGG auf 2510 kg angehoben worden, weil die TDI sonst wohl nicht die Abgasvorschriften für Pkw bis 2,5 to schaffen.
Sind dir damals im Rahmen der Ablastung auch Sitzplätze gestrichen worden, oder hast du weiterhin 7 mögliche Plätze, solange du nicht das zGG überschreitest?
Zeit und Scherereien, je nach dem, wie oft der Prüfer mich antreten lässt, bis er genug verdient hat
Ich mach mir die selben Gedanken zur Zeit, aber WoWa wird bei mir dieses Jahr wohl noch nicht akut. Deswegen wart ich mal ab, ob ich oder einer meiner Kommilitonen ne Anstellung beim TÜV bekommt
ich besitze mein NL-Führerschein seit glaube 1993. Da gilt für mich auch folgende Regelung (nichts mit Altbestandschutz, das gab es wesentlich früher):
1) zGG-Fahrzeug muss schwerer sein, wie der zGG-Anhänger.
2) Kombination darf mit zGG nicht die 3.500 kg überschreiten.
3) Das Fahrzeug muss natürlich soviel ziehen dürfen.
4) Lastwagen mit zGG über 3.5 Tonnen darf ich nicht fahren.
Also theoretisch darf ich mit ein Fahrzeug, dass (alles zGG) 1800 wiegt und 1800 ziehen darf, ein Anhänger bis 1700 ziehen.
Ich glaube, in diesem Fall wurde ich das E-Führerschein machen. Ansonsten hat man das Problem ja bei jedes neue und großere Fahrzeug.
Ich besitze die Klasse 3 seit 1988 und darf damit LKW bis 7,5 Tonnen fahren (allerdings hat mir die liebe Bundeswehr ja noch die Klasse 2 geschenkt, so dass ich hier gar kein Problem habe). Das Netz sagt folgendens dazu:
Mit einem D-Führerschein dürftest Du also noch LKW bis 7,5t fahren
Umschreiben der alten Pappe mit dem 3er hat Vorteile:
(Alter beachten)
Es ist dann C1E ( Anhänger mit 2 Achsen ) enthalten - vorher nur Doppelachse.
Es ist beim C1 (=LKW bis 7,5t) auch D bis 7,5t (171) ohne Fahrgäste enthalten.
Im Übrigen ist BE und C1E (bis 12t Gespann) ohne Einschränkung eingetragen (auch ohne Altersbeschränkung !)
CE ist auf 18t und 3 Achsen beschränkt und ab 50 alle 5 Jahre mit ärztlichen Gutachten zu verlängern. (sollte ein schönes Boot oder Trailer sein - wer es sich leisten kann?) und hat nicht die Beschränkung von C1E, wonach der Hänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf.
Klingt unwichtig, aber wer zB einen SGAF oder ML/X5 oder… einen Hänger mit zB 4t ziehen will braucht CE(79).
Also unbedingt die Pappe vor dem 50ten umschreiben, sonst ist der beschränkte CE weg !!!
Nochmal: nur mit CE(79) darf der Hänger mehr wiegen als das Leergewicht des Zugfahrzeuges !
Alois
(wer Fehler findet, muß sie nicht behalten, sondern soll sie äußern ! )
Zuerst entschuldige ich mich fur mein Deutsch (Ich bin Hollander)
Ich nehme an das sie NL fuhrerschein „B“ haben?
Sie schreiben das sie theoretisch 1700Kg ziehed durfen da Ihres fahrzug 1800Kg zGG ist (Ich nehme an das zGG der maximale gewicht des fahrzug ist „NL: Maximaal toegestane massa“). Ich bin mich da aber nicht so sicher. Ich fahre ein Sharan TDI aus 2000 der hat zGG 2430Kg. Mein wohnwagen ist zGG 1200Kg. Zuzammen macht das 3630Kg. Da das uber 3500Kg ist habe ich jetzt auch mein NL furherschein „E“ (fur anhanger).
Die berechnung (in Holland) ist nicht mit dem aktueller gewicht des fahrzug aber mit das maximaler gewicht. Also mann muss das maximaler gewicht vom fahrzug und anhanger nemen.
Sie haben ein hollandisches fuhrerschein also deise berechnung gilt auch fur sie.
Ich habe nun als Nachfolger meines AFN den 130PS Galaxy gekauft. Eingetragenes Gesamtgewicht war 2510kg. Vom TÜV nun abgelastet bekommen auf 2290kg. Somit mit 1200kg Anhänger unter 3,5to.
Zum Führerschein: Ich bin schon im älteren mittleren Bereich und habe damals in D noch die graue Pappe gemacht mit den 7,5to. Beim Umzug nach Frankreich war damals aber noch der Wechsel des Führerscheins notwendig. Da es die Klasse 3 so in F nicht gibt, habe ich die 3,5to bekommen.
Kannst Du das ganze Theater nicht dadurch umgehen, dass Du Dir wieder einen deutschen Führerschein holst? Du bist doch noch deutscher Staatsbürger, also solltest Du den FS auch wieder anstandslos mit allen damaligen Rechten bekommen…