Frage zu Gewährleistung / Gebrauchtwagengarantie

Hi,

nachdem ich im August meinen Ali bei einem Autohaus gekauft habe, hatte ich nun, nach 2 Monaten, den ersten Mangel.

Die Flanschwelle (oder beide?) mussten gewechselt werden.

Dafür sollte ich 60% der Materialkosten zahlen, da dies laut Gebrauchtwagengarantie so vorgesehen ist. Nun meine Frage Habe ich nicht eine 6-monatige Gewährleistung, d.h. das Autohaus müsste die Kosten übernehmen bzw. beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Kaufzeitpunkt da war, was ziemlich schwieriig werden würde D

Wie seht ihr das? Kann ich mir mein Geld wiederholen? roll

#1

Hin Zum freundlichen, Auto Hinstellen, Sagen:

Richten sonst , Anwaltweg und Gericht.

Ich denke mal , dann sollte der kapieren, das er es machen muss.

gruß Andy

#2

Andy… brichst Du Deinen Kids auch erst die Beine weil se gegen nen Tisch getreten haben?

Gehst Du immer mit dem Dampfhammer vor?

@ Bummerland:

Geh hin, nenne das Wort Sachmangelhaftung und mach ihm klar, daß er laut Gesetzgeber dazu gezwungen ist!

Der Anwaltmist kann immer noch auf den Tisch!

#3

Hallo Bummerland,

Schau mal hier:

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#4

hallo Neo,

erstmal:

Schön wieder was von dir zu Hören/Lesen.

Ich gehe mal davon aus, das der Händler weiß das er Das Übernehmen muß , aber mit der "Dummheit"des Kunden Spekuliert, um sich die Kosten zu Sparen.

Mit Solchen , hatte ich auch schon genug Ärger, und Schon viel zu viel bezahlt, deswegen Steigt mal wieer der Blutdruck.

Stimmt aber, erst Freundlich, dann auf den Tisch hauen.

gruß Andy

#5

Hi bummerland,

sehe ich das richtig, das Du bereits bezahlt hast?

Auch wenn es hier schon sehr oft geschrieben wurde: Dein Anspruch begründet sich auf die Sach- und Rechtsmangelhaftung für den Kauf von Verbrauchsgütern. Diese beträgt 2 Jahre, kann bei gebrauchten Objekten aber auf 1 Jahr reduziert werden und ist grundsätzlich immer vom Verkäufer zu gewähren. Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr (Kauf zwischen geweberlichem Verkäufer und privatem Endkunden!!!)

Der Verkäufer hat sich in Deinem Fall des ältesten Tricks seit der Schuldrechtsmodernisierung bedient. Nämlich die Gebrauchtwagengarantie vorzuschieben, die Dich auf Grund des Alters und der Laufleistung in eine Zuzahlung bringt.

Da der Kauf erst 2 Monate zurück liegt, greift ganz klar die Sach-und Rechtsmangelhaftung, und zwar verkäuferseitig, so das dieser den Beweis des nachträglichen Schadensereignisses erbringen muß (was quasi unmöglich ist ohne kostenspieliges Gutachten). Auf den Kosten bleibt er sitzen, daher der Weg zur GWG.

Jedoch würde ich nicht gleich mit Anwalt drohen. Die Fronten sind sofort verhärtet und der Weg zurück ist fast nicht mehr möglich, da sich das „Gehabe“ dann als Bluff entpuppt. Ich würde zuerst ein persönliches, klärendes, freundliches aber doch bestimmtes Gespräch mit der Verkäufer führen. Ein Ausweichen auf die GWG (Gebrauchtwagengarantie) nicht gelten lassen und deutlich auf die S&Rmh (Sach- und Rechtsmangelhaftung) verweisen. Ich denke, in Anbetracht der Aussichtslosigkeit dürfte dieser einlenken. Falls nicht, schriftlich zur Anerkennung der S&Rmh auffordern, den Betrag mit Fristsetzung zurück fordern.

Der Weg zum Anwalt steht Dir auch dann noch offen. Es werden also keine akuten Fristen versäumt.

Greetz Sandman633

#6

Alles klar, vielen Dank für die Antworten. Werd dann morgen da mal antanzen. D

Zur Not bin ich ja zum Glück rechtschutzversichert 8)

#7

namd,

die Gesamtlaufleistung, und die Laufleistung seit Kauf wäre auch interessant.

Wenn du das Fahrzeug mit sagen wir mal 150000 km gekauft hast, dann hast du mit solchen Schäden zu rechnen.

Wenn du mit sagen wir mal 10000 km gekauft hast und seit Kauf 1000 km gefahren wärest , dann wäre das etwas anderes…

Die Argumenten meiner Vorschreiber zum EU-Gewährleistungsrecht sind afaik korrekt, aber echt haben und Recht bekommen…und wie war das mit vor Gericht und auf hoher See???

Andreas

#8

Gekauft hab ich ihn mit 136000, hab jetzt 138000 runter.

Mist, dass ich schon bezahlt hab. Naja, mal schaun, werd morgen mal zum Chef gehen. roll

#9

Ich meine, das ist falsch in Bezug auf die Sachmängelhaftung. Diese Haftung deckt nur keine Verschleißteile ab. Die Wellen sind keine klassischen Verschleißteile wie Kupplung, Auspuff oder Bremsen. Daher fallen sie grundsätzlich unter die Sachmängelhaftung.

Die Sachmängelhaftung läßt den Verkäufer ja für Schäden haften, da innerhalb der ersten sechs Monate angenommen wird, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war, es sei denn, der Verkäufer kann beweisen, dass dieses nicht der Fall war. Das ist in der Regel schwierig. In diesem Fall frage ich mich allerdings, ob das ganze nicht so ausgelegt werden kann, dass der Schaden/Defekt beim Kauf nicht vorhanden war, da das Auto mit kaputter Flanschwelle nicht fahrbereit gewesen wäre :kratz:

Gruß

Meschi

#10

Ein %Satz er Materialkosten als Beteiligugn abhängig vom Kilometerstand ist bei GWG üblich. Was die Werkstätten aber sehr gerne vergssen, ist die Tatsache das sie zumindest in den ersten 6 Monaten entweder beweisen müssen. dass der Fehler nicht da war (quasi unmöglich) oder diesen auf Gewährleistung richten müssen.

Oft ist es also notwendig sie nachdrücklich darauf Hinzuweisen. Ist auch klar weil: GWG ist ne Art Versicherung. bezahlt sonstwer und ist dem Händler wurscht … Gewährleistung muß der Händler geben und das geht voll auf seine Kappe.

Grüße

Bernd

#11

GW Versicherungen werden sehr gerne verkauft. Weil Händler sich damit schön der Gewährleistung entziehen können.

„glauben Sie“

#12

Auch wenn viele das sicher jetzt als Erbsenzählerei abtun und alle das gleiche meinen: Den Begriff „Gewährleistung“ gibt es in diesem Zusammenhang nicht mehr. Das wurde 2002 ersetzt durch die Sach- und Rechtsmagelhaftung. Zwischen der ursprünglichen Bedeutung und der heutigen liegt nämlich schon ein recht großer Unterschied.

Das ist leider/zum Glück völlig unerheblich. Je nach dem, wie man betroffen ist.

Greetz Sandman633

#13

Hallo sandman633,

vielen Dank für Deine kompetenten Antworten =D> =D> =D>

Ich werde den KB-Artikel bei Gelegenheit überarbeiten.

#14

Tach,

erscheint mir irgendwie unplausibel, gibt es hierzu denn schon Grundsatzurteile?

Ich denke nicht, daß dieses für einen juristischen Streit unerheblich wäre.

Dass bei einem Fahrzeug mit hoher km-Leistung eher Mängel zu erwarten sind als bei geringer km-leistung.

Weil im Umkehrschluss könnte ich ein Fahrzeug mit astronomischer Laufleistung erwerben und dann auf Garantie runderneuern lassen…

Es dreht sich halt letztendlich um die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und die ist bei 150000 km eine andere als bei Neu-oder Vorführware.

Ich erachte einen Gebrauchtwagen mit 150000 km irgendwie als rollende Zeitbombe, deshalb habe ich mir damals meinen Galaxy neu gekauft.

Andreas

#15

Versuche mal ein Fahrzeug mit astronomischer Laufleistung bei einem Gebrauchtwagenhändler zu erwerben. Du wirst keinen finden, weil diese Fahrzeuge alle ins Ausland verkauft werden. Rate mal weshalb.

Den Händler hindert übrigens nichts daran, bei einem Gebrauchtwagen gebrauchte Teile für eine Reparatur nach dem Sachmängelhaftungsgesetz zu benutzen. Aus der Runderneuerung wird schon deshalb nichts.

#16

Hi Andreas,

das denken viele, stimmt aber absolut nicht.

So skuril das erscheint und unplausibel es auch klingen mag. Dem ist so. Der Aufschrei der Gewerbetreibenden nach bekannt werden der neuen Regelung war gigantisch, doch unumstösslich. Nachzulesen in den § 434 und 435 BGB. Da steht kein Wort davon, was davon betroffen ist und was nicht. Die 20 Jahre alte Waschmaschine geniest den gleichen „Schutz“ wie eine, die 3 Monate alt ist. 10 Jahre alter PC im Laden gekauft geht nach 5 Monaten und 28 Tagen kaputt, etc etc…

In einfachen Worten steht da: Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn alle vereinbarten Eigenschaften vorhanden sind. Unter die Sachmängelhaftung fällt demzufolge erst mal ALLES, was davon abweicht. Eingeschränkt wird das dann nur noch bedingt mit §434, (1), 2. Und das ist sehr schwammig formuliert. „Übersetzt“: Kann man davon ausgehen, das es sich nicht um einen absolut typischen Defekt handelt, zahlt der. Nachweisbar ist das in der Regel nicht und der Gesetzgeber stimmt fast ausnahmslos dem Verbraucher zu, da der Verkauf von einem „Fachmann“ vorgenommen wurde, der das hätte wissen müssen.

Im Falle von bummerland müssten also so ziemlich alle SGA den gleichen Defekt bei gleicher Laufleistung aufweisen, damit die S&Rmh NICHT greift. Dem ist nicht so, also Fall für die Sachmängelhaftung.

Hat er jedoch von dem Schaden wie auch immer geartet gewusst, ist das natürlich eine andere Sache. Wobei auch hier so mancher Verkäufer schon alt ausgesehen hat, trotz Angabe von Defekten nach bestem Wissen und Gewissen.

Greetz Sandman633

#17

Schade,

dann kann ich meine Recherche nach derartigen Fahrzeugen ja wieder einstellen :frowning: :frowning:

Ich persönlich finde 136000 km für nen 2000er 115ps SGA (knapp der PD-Prototypenserie ab 4.00 entsprungen) relativ viel.

Da war vermutlich der Händler zu unintelligent, die Karre zu exportieren oder an einen Gewerbetreibenden zu verkaufen, und dann die Gewährleistung oder Sachmangelhaftung auszuschliessen.

die 40% Zuzahlung auf Teilekosten (wieviel ist das eigentlich in euro +cent???) wäre dann in diesem Fall also quasi die Zuzahlung des Kunden, damit er Neuteile eingebaut bekommt.

Andreas

#18

Im Falle von Bummerland ist das die Eigenbeteiligung aus der Gebrauchtwagengarantie, die natürlich Laufzeit/Laufleistungsabhängig ist. Da sind Neuteile für gewöhnlich pflicht und auch üblich (zahlt ja der Versicherer).

Nur bei der Reparatur im Zuge der S&Rmh sind vergleichbare, gebrauchte Teile zulässig, aber keine Bedingung, können auch neue eingebaut werden. Aber: in jedem Fall ohne Kundenbeteiligung.

Greetz Sandman633

#19

Ich hab 60% der Materialkosten bezahlt, das waren 180 Euro. Ich hab es aber ein wenig billiger bekommen D

War heute beim Händler. Naja übliches bla bla, wir machen das immer so… Sie haben unterschrieben, dass Sie auf die gesetzliche Gewährleistung verzichten und dafür die Gebrauchtwagengarantie nehmen. Da der zuständige Verkäufer wohl Urlaub hat, wollen sie das nochmal intern besprechen und sich Mittwoch bei mir melden. Bin ja mal gespannt, was dabei rauskommt.

Meiner Meinung nach kann ein Händler sowas gar nicht ausschliessen. Ich hab auch mal nachgesehen in den Unterlagen und von Ausschluss von irgendwelchen Gewährleistungen steht dort noch nicht mal etwas. -k