Verständnisfrage Anhängelast

Hallo,

ich habe in der eBucht ein Gerüst ersteigert. Wenn ich versuchen würde es in meinen 1,3t Planenanhänger zu packen, würde das Gerüst überstehen und ich bin auch nicht sicher, ob der Platz überhaupt ausreichend ist. Auf einem Doppelachs-Planenanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2500kg könnte ich problemlos alles verstauen. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich den überhaupt ziehen darf, auch wenn der Anhänger mit nur ca. 1t beladen wird.
Einen Sprinter zu mieten wäre natürlich die komfortabelste Lösung. Da aber insgesamt ca. 1000 km anfallen, vielleicht etwas teuer. Darf ich einen 2500kg Anhänger ziehen, wenn ich ihn nicht voll belade oder ist bei 2000kg zul. GGewicht Schluß für mich?

#1

Prinzipiell darfst du jeden Anhänger ziehen, der mit Ladung nicht schwerer als die Anhängelast deines Fahrzeugs ist. Ob der Anhänger bis 20 t zugelassen wäre spielt dabei keine Rolle.
Quelle: www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Gruß,
Hinki

#2

www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

Es zählt das tatsächliche Gewicht, nicht das maximal zulässige.

Gruß Uwe

#3

Wie gesagt, das tatsächliche Gewicht zählt bei den alten Führerscheinklassen, bei Klasse B gibt es wieder andere Regelungen wo ich nicht durchblicke

#4

Super, vielen Dank Euch!

#5

Dem Auto ist der Führerschein egal. Da darf man 2085kg tatsächliches Gewicht anhängen (Anhängelast + Stützlast), solange Auto+Hänger Max…4000kg schwer sind (Gesamtzuggewicht).

Führerschein braucht’s dafür entweder die alte Klasse 3 oder den BE.

Oliver

#6

Oder den B Führerschein mit Schlüsselzahl 96.

www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-b-b96-und-be/

#7

Nö, für den zählt das zulässige Gesamtgewicht von Auto+Anhänger, und das wäre im o.a. Fall zu groß.
Da braucht’s schon den BE.

Oliver

#8

Ok, falsch verstanden.

Das war auf Dein

bezogen.

#9

Ach so. Die 4000kg sind das erlaubte Gesamtzuggewicht vom Auto.

Oliver

#10

Streiche „vom Auto“ dann passt es