Unfallschaden hinten rechts bei Galaxy WGR 2003 - Wie geht man am besten weiter vor?

Hallo zusammen,

Meiner Holden ist auf dem Weg vom Scheiben reparieren :mecker: ein Krankenwagen beim Ausparken hinten rechts an den Galaxy gefahren.
Die Schuldfrage scheint klar zu sein. Polizei war da und hat den Unfall aufgenommen.

Hier erst mal die Bilder:

Das sieht zwar nicht so schlimm aus, könnte aber ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.

Ich denke sie kann weiter mit dem Auto fahren. Nur die Radkappe ist leicht angedätscht (und etwas der Felgenrand an einer Stelle).
Zur Not könnte man das einfach so weiter fahren.
Wenn es kein wirtschaftlicher KO ist kann man es einfach machen lassen.
Ansonsten könnte man es auch bei ein paar bekannten Autospenglern in Freiburg oder auch in Frankreich für kleineres Geld machen lassen und mit der Versicherung fiktiv abrechnen.

Was meint ihr?
Was geschieht eigentlich, wenn man den Restwert kassiert und das Auto dann weiter fährt? Was macht die Versicherung wenn das Auto ja eigentlich ausbezahlt ist?

Montag früh kommt auf jeden Fall erst mal der Gutachter. Zahlt ja die gegnerische Versicherung :mrgreen:

#1

Den Restwert bekommst du ja nicht.
Schadenssumme falls kein Totalschaden bzw. Zeitwert vor Unfall abzüglich Restwert.
Nach Gutachten dürfte es sicherlich ein Totalschaden sein.
Für den Restwert kannst du ihn dann an die Versicherung (bzw. an Aufkäufer welche mit der VS zusammenarbeiten) verkaufen.
Solltest du dir einen Anwalt nehmen zahlt den übrigens auch die gegnerische Versicherung. Das kannst du ihnen aber auch noch androhen falls du mit dem Gutachten nicht zufrieden bist. Das passiert unter Umständen wenn dir die gegnerische Versicherung „ihren“ Gutachter schickt.

Ist es kein Totalschaden kannst du dir die Schadenssumme ohne MwSt. auszahlen lassen. Was du dann mit dem Schaden machst bleibt dir überlassen.

#2

Moin Oliver,

Schade.
Die Stelle ist unglücklich.

Bei meinem ist die gleich Stelle betroffen, nur nicht ganz so doll.
Aber mein Karosseriemensch meinte, es hätte keinen Sinn, das zu reparieren. Zumal der Rost in dem Bereich schon sichtbar ist.

Gruß,
Hinki

#3

Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht einen Anwalt zu nehmen und dann zu einem freien Gutachter zu fahren. Das Gutachten lautete auf wirtschaftlichen Totalschaden, Restwert 0, Wiederbeschaffungswert 1800Euronen (keine MwSt abzuziehen da diese Fahrzeuge nur noch Privat gehandelt werden). Also musste die Versicherung Anwalt und Gutachten bezahlen, ich die 1800 bekommen (habe dafür nötige Neuteile und ein paar Gebrauchtteile gekauft, selber repariert) und bin den Schwarzwal noch gute 4 Jahre gefahren …

Gruß - HMSmily

#4

Freien Gutachter habe ich eh schon beauftragt.
Montag 9 Uhr habe ich Termin.
Das Rad, das Radlager und die Hinterachsschwinge haben denke ich nichts abbekommen. Was meint ihr?

#5

#3 Ich meine, die Versicherung schreibt dein Fahrzeug aus. Jemand bietet dann noch 1200 EUR dafür.
Von der Versicherung bekommst Du dann die Differenz von 600 EUR (ob MwSt. abgezogen wird, weiß ich jetzt nicht).

An den Anbieter kannst Du innerhalb von ca. 1 Woche oder so für 1200 EUR verkaufen.

Dann hast Du 1800 EUR, aber kein Auto mehr.

Oder Du behältst das Auto und hast 600 EUR für Ersatzteile…

#6

#5
Wenn im Gutachten ein Restwert von 0 steht, kann das Fahrzeug nicht mehr ausgeschrieben werden, weil es keinen auszuschreibenden Wert mehr darstellt. Dann kann man den Haufen behalten. Darum ist es gut ein Gutachten mit einem hohen Wiederbeschaffungswert und einem niedrigen Restwert zu bekommen. :slight_smile:

#7

Ich will den Wal retten, aber er soll ja nicht so schlecht aussehen…
Müssen die denn nicht den Wiederbeschaffungswert zahlen?

Der sollte mit AHK und Standheizung doch nicht so schlecht sein…

#8

#6 Aha, verstanden. Ja, stimmt bei Restwert 0.

Leuchten bei Hn. Heisenberg nicht schon seit einer Weile die ABS und die Motor-Check Lampe?
Und wenn ich es richtig weiß, hat er in der hinteren Reihe zusammengewürfelte Sitze mit verschiedenen Polstermustern.
Ich glaube, die Klima und der Zuheizer funktionieren auch schon lange nicht mehr …

#9

#6: Es läuft schon seit vielen Jahren so das bei Abrechnung auf Totalschadenbasis das Kfz in einer sogenannten Restwertbörse angeboten wird, Zugriff haben nur entsprechende Betriebe welche über einen gewissen Zeitraum (bei uns setzt die Dekra 3 Tage an) und diese geben für sie bindende Gebote ab, der Geschädigte hat dann in der Regel 14 Tage ab Zugang der Restwertsumme das Angebot anzunehmen.

Ausgezahlt wird immer Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

Als unser Galaxy vor einigen Jahren ähnlich an Seitenteil und Tür beschädigt wurde gab es eine Schadenssumme von knapp 3000 Euro, einen Wiederbeschaffungswert von 2100 Euro und einen Restwert von genau 70 Euro, Auszahlungsbetrag waren somit 2030 Euro plus die übliche Pauschale

Der hohe Wiederbeschaffungswert kam auch daher weil ich den Galaxy der noch 2 Monate Rest Tüv hatte vor der Begutachtung schnell über die HU geschoben hatte und somit den Wert erhöht habe, der Prüfer hat erst die Plakette geklebt und dann habe ich ihm den Auftrag zum Schadensgutachten gegeben.

Ich würde in diesem Falle versuchen das so gut als möglich auszubeulen, beschädigten Lack ausbessern und weiterfahren

#10

#8: Nie im Leben! Ich bin Auto Paranoiker: Alles was nicht geht wird umgehend repariert. Schönheitsreparaturen bleiben manchmal etwas liegen…
Und die Sitze sind zusammengewürfelt, weil die originalen im Keller sind: Die Kinder finden die vom alten Galaxy, die ich vor vielen Jahren mal übers Forum gekauft habe, bequemer als die neuen mit integrierten Kindersitzen :slight_smile:
Deshalb sind standardmäßig in der zweiten Reihe rechts und links welche vom SGA 1 drin :mrgreen:

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#11

TÜV hat er noch 8 Monate!

So stelle ich mir das auch vor!
Je nachdem wie das Ergebnis ist kann ich ja immer noch meine russischen Lackierer fragen was sie dafür wollen.
Die machen ziemlich gute Preise wenn man Zeit hat zu warten bis bei ihnen nichts los ist.

@Tornador: Technisch siehst Du kein Problem mit der hinteren Radaufhängung?

#12

Ganz andere Möglichkeit:
Kann man es nicht fachmännisch richten lassen und die VS des Gegners übernimmt die Rechnung? Oder ist der Wert des Autos so gering dass die Reparatur weit über dem Wert liegt? Red am besten mit „deinem“ Gutachter oder auch deinem Versicherungs-Heini.

Oder willst du unbedingt Geld rausschlagen? Dann musst du billig (selber) richten.

#13

#12: Das wäre mir am liebsten. Einfach reparieren lassen und fertig.
Allerdings ist das Problem mit alten Autos dass es oft so ist, dass die Reparatur den Zeitwert überschreitet. Und da gibt es halt keine normale Reparatur mehr.
Die Versicherungen machen das dann so, dass das Auto so wie es ist verkauft wird und man mit dem Geld und dem Geld von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert hat um sich ein solches Auto ohne Schaden zu kaufen.

Aber ich will das Auto eigentlich nicht los werden. Meine Kinder sind darin groß geworden und es hat all die Aufrüstungen bekommen die ich haben wollte.
Die Kupplung habe ich auch gerade noch neu gemacht.

#14

Naja, alles was den Wert VOR dem Unfall - also den eigentlichen Fahrzeugwert fürs Gutachten - reduziert ist schlecht, alles was die Kosten bzgl. dem Schaden erhöht irgendwie „gut“…

Zumindest geprüft werden „müsste“ die hintere Radaufhängung bzgl. Gutachten sicher denke ich - da es ja eine „Feindberührung“ zweifellos gegeben hat und deshalb wohl korrekter Weise zumindest die Spur vermessen werden sollte und ggfs. auch ein neues Radlager eingebaut werden sollte, denn das könnte ja Schaden genommen haben (in der Theorie). Und wie sollte man das prüfen ob es noch völlig ok ist?

Aber wenn das Radlager nicht offensichtlich defekt ist, so wird das wohl nicht ins Gutachten wandern - Spur vermessen aber denke ich schon.

Bei alten, aber weitgehend intakten, Fahrzeugen mit nahezu keinem (Listen) Restwert zieht man bei derartigen Dingen sowieso immer den Kürzeren…

Immerhin kann man ja - egal wie - nicht wieder den Zustand herstellen der vor dem Unfall vorgelegen hat, was eigentlich eine bodenlose Frechheit ist… Denn was kann man dafür das einem jemand reinfährt…

#15

Die Achsaufhängung ist so massiv, da passiert überhaupt nix, und Totalschaden ist der so oder so

Man kann ja zur Not mal eine Achsvermessung machen lassen um sicher zu gehen

Und für die Optik suchste jemanden der das hin bügelt

#14: Dieses Risiko hat man immer wenn man am Strassenverkehr teil nimmt, hier ist das ganze ja noch halbwegs erträglich, nimm mal an du hast einen alten Passat aus den 70ern saniert und einige tsd Euro reingesteckt, und da kommen dann am Ende nur 500 Euro raus, blos weil es eine alte Kutsche ist

#16

#15 es kommt unabhängig vom Fahrzeugalter der Wiederbeschaffungswert zum tragen und der ist bei guten Oldtimern halt angemessen verpreist.

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#17

Oder halt nicht wenn der Sachverständige keine Ahnung hat was dahinter steckt, dem Besitzer hilft da nur ein aktuelles Wertgutachten über seinen Oldtimer

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#18

#11
Ja, so hätte ich es auch gemacht - respektive habe es so gemacht. Einst zerstörte ein Rentner beim Ein- und Ausparken an der Beifahrerseite beide Türen. Der Gutachter sagte, dass da neue Türen berechnet werden und veranschlagte um die 3000 Euro - nagelt mich bitte nicht fest. In einer Werkstatt meines Vertrauens wurde dann auch für exakt diese Summe der Wagen repariert.
Was tatsächlich geschah ist, dass die Türen ausgebeult und lackiert wurden. Man sah vom Schaden nix mehr.
Der Rest wurde in einer gütlichen Einigung bezüglich zukünftiger Werkstattbesuche verrechnet.
Beste Grüße

#19

Bei unserem habe ich beschädigte Türen durch farbgleiche für 60 Euro pro Stück bekommen