Tagfahrlicht - R87 muß sein?

Hallo !

wieder mal eine Nachfrage wegen der Kennzeichnung wegen Zulassung als Tagfahrlicht:

Auf dem Ding steht E4 im Kreis, dann 6002 A01, tiefer steht dann noch RL00. - R87 steht nicht 'drauf. Ohne R87 gibt es beim nächsten HU kein OK, oder?

(Bild zu finden in meinen Bildern…)

Danke für Eure Hilfe

Elmar

#1

OK, jetzt habe ich die Antwort selbst gefunden, unter dem Titel habe ich sie nicht erwartet:

www.sgaf.de/get_comment/623021#comment-623021

Danke, dann werde ich die Dinger wohl zurück senden, schade.

#2

Hallo Elmar, also gemäß dieser sehr gut erklärenden Seite ist das Licht ein nach ECE-R87 zugelassenes Tagfahr- und auch Positionslicht! Ist das mit der Nebelscheinwerferblende verbunden oder hast du es nur zu Anschauungszwecken aufeinandergelegt? Gruß Falk