Sharan Baujahr 2001 kaufen, ja oder nein ?

Fahre einen Galaxy Baujahr 02/2000 altes Modell.
Leider Reparatur zu teuer.

Ein Händler hat mir einen Sharan angeboten

2 Liter
116 PS
Gasanlage eingebaut
Kilometerstand:
237.202
Erstzulassungsjahr:
2001
Erstzulassungsmonat:
10
TÜV Monat:
07
TÜV Jahr:
2018
Zahnriemen erneuert bei 177.399 km/ 07.2014

Preis: 2450 Euro VB, also noch handelbar.

Bilder sehen sehr gut aus.

Lohnt es sich den zu kaufen ?

#1

Was hat dein Alter denn?

Was für eine Motorisierung?

Der VW 2 l Benziner ist schon recht haltbar.

Hat der „Neue“ Händlergewährleistung?

Wielang ist die LPG Anlage schon eingebaut, funktioniert diese einwandfrei?

Vorgeschichte?
Unfallfrei?
Wieviele Vorbesitzer?

Ich rate immer mit sowas zu HU/AU zu einer Prüfstelle zu fahren , wenn der dort HU/AU besteht ist das schonmal ein gutes Indiz.

#2

Meiner ist ein 2,3 Liter 145 PS.
Kat ist undicht.
Domlager defekt.
Ein Holm muss geschweisst werden.
Meiner hat im Moment 295.300 km drauf

#3

Der 2 Liter Benziner ist nach meiner Kenntnis nur bedingt gastauglich. Bedenken sollte man hier außerdem noch eine Leistungsminderung von ca. 10 Prozent im Gasbetrieb.

Im Vergleich zu Deinem 2,3 Ltr. Galaxy wäre mir der Sharan mit 116 PS zu schlapp.

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#4

Bei dem Alter und dem Preis wird kaum ein Händler noch eine Garantieleistung eingehen!

Nette Grüße

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#5

Das ist zwar richtig, aber als Antwort trotzdem falsch. Gewährleistung muß der Händler geben, ob er will oder nicht. Egal, wie alt die Kiste ist. Garantien kann er so viel oder wenig geben, wie er will.

Oliver

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#6

#5: Oft wird das ganze aber als Privatverkauf abgewickelt, bei dem der Händler nur vermittelt. Auch wenn das ganze rechtlich umstritten ist, hat man im Schadensfall auf jeden Fall Scherereien…

#7

Eben. Meine Vorgehensweise ist bei Kaufinteresse das Thema Gewährleistung ganz offen anzusprechen. Wenn der Händler sich hier rausreden will (Privatkauf, er ist nur Vermittler usw.), dann Finger weg!! Im Falle eines Falles hast Du zwar wahrscheinlich Recht, aber dieses durchzusetzen würde mich zu viel Nerven und Zeit kosten. Daher lieber einen seriösen Händler suchen oder einfach innerlich von selbst auf etwaige Gewährleistungsansprüche verzichten.

Gruß
Meschi

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#8

#4 Schon Klar, aber für die Preisbeurteilung nicht unwesentlich.

#9

Also in dieser Kombination würde ich eher die Finger
von lassen. Alter / Motor / alte Gasanlage usw. Da kaufst
du dir vermutlich mehr Probleme ein, als dein Alter schon hat.

Und mal dieses leidige Thema „Gewährleistung“ Solche Fahrzeuge
sind „Bastlerfahrzeuge“ das bestätigen sogar Gerichte. Da kann
der Händler durchaus mit Verweis auf Alter und Laufleistung eine
Gewährleistung ausschliesen.

Und mal ganz ehrlich: wenn ein Händler da noch Gewährleistung
geben soll, dann müsste er an das Auto 5000 Euro dranschreiben.

Da muss man mal die Kirche im Dorf lassen. Ich hab meinen damals
10 Jahre alt vom libanesischem Schotterplatzhändler ohne Gewährleistung
für 4650,00 Euro gekauft. Händler mit Gewährleistung wollen so zwischen
7000 und 10000 für ähnliche Fahrzeuge!! Das ist ein bisschen viel Differenz
für ein Jahr „Sicherheit“

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#10

Wenn ein Händler Ware an einen Privatkunden verkauft, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Immer. Unabwendbar. Nicht verhandelbar.

Der Händler muß gewährleisten, das die Ware die zugesicherten Eigenschaften bei der Übergabe besitzt. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn da also ein Fahrzeug als nicht fahrtüchtiges Bastlerfahrzeug angeboten und verkauft wird, dann muß es auch nur das erfüllen.

Das angebotene Fahrzeug wird allerdings mit frischem TÜV und neuem Zahnriemen verkauft. Also ein ganz normaler Gebrauchtwagen. Alles, was nicht ausdrücklich im Kaufvertrag schriftlich als defekt beim Verkauf aufgelistet ist, muß funktionieren. Wenn da innerhalb de ersten 6 Monate nach Kauf z.B. der Motor verreckt, dann zahlt der Händler. Danach wirds schwieriger.

Zur Not brauchts da eine Anwalt, aber die Chancen liegen bei 100%.

Oliver

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#11

Das erinnert mich doch stark an meinen Beitrag.
www.sgaf.de/content/sagt-413854

Das mit der Gewährleistung ist eigentlich klar geregelt. Und wie gesagt zur Not mit Anwalt. Vertrag genau durchlesen . Er kann sogar reinschreiben das er die Gewährleistung ausschließt. Aber kommt nicht drum rum.
Urteil der Gerichte.

die ersten 6 Monate ohne Wenn und Aber.

Naja meinen habe ich jetzt schon fast 2 Jahre und bisher keine großen Probleme.

Gruß Frank

#12

Eben darum meine Frage wie es mit Gewährleistung aussieht

#13

Ich habe letztes Jahr einen S-Max aus 2009 von einem Tooyota Händler gekauft. Von Garantie keine Spur. Als ein Fehler in der Beleuchtung sich meldetet bin ich hingefahren und ich habe gemeckert.Die haben 2 Tage haben die den Fehler angeblich gesucht. Dann haben sie mir gesagt, dass der Scheinwerfer defekt sei. Die haben dann einen neuen Scheinwerfer gekauft für schlappe 700€, den ich selber einbauen durfte. Der Kommentar von den Verkäufer, dass wäre wohl genug was die gemacht haben und ich solle mich nicht mehr wegen Garantie ansprechen.
Ciao

#14

#13 Da hättest du dich von einem Rechtsbeistand beraten lassen sollen.

Es geht um Gewährleistung nicht um Garantie

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#15

Such dir einen, der schweissen kann. Dann den alten reparieren und fertig. Der ganze Gaskram ist oft mit Problemen behaftet.
Dann musst du schauen, wie lange der Tank noch genutzt werden darf, Thema 10 Jahresprüfung.

#16

# 10

der hat das im Internet so drin - wenn du dann bei Ihm bist, wird
er da schon entsprechend was in den Kaufvertrag schreiben. Deshalb
habe ich damals bei der Suche auch beschlossen nicht mehr als 50 - 80 KM
zu fahren - ich hatte nämlich oft genug die Erfahrung, dass das Auto
vor Ort nicht der Beschreibung entsprochen hat.

Und nochmal: würdest du für so ein Auto eine Gewährleistung übernehmen
wollen? Da hat ein Händler vielleicht 700 Euro dran - das würde ich nicht
machen.

Und Grundsätzlich finde bis heute, dass diese Gewährleistungsregel dafür
gesorgt hat, das sogar gute alte Gebrauchte in den Export gehen, bei den
Fähnchenhändlern landen usw.

Früher hat der Markenhändler die Dinger hinten auf den Hof gestellt. Jeder
konnte kaufen - meist waren das Autos, die der Händler kannte, da Sie von
seinen Kunden waren. Da konnte man Viele Infos bekommen, meist sogar den
Vorbesitzer befragen usw.

Heute fehlen diese Infos beim Fähnchenhändler oder gute Autos sind über den
Export direkt weg vom Markt. Ich find das sch… - denn gute Händler stellen
nix mehr auf den Hof was älter als 5 Jahre ist oder hauen so heftig beim
Preis drauf, dass es sich nicht rechnet sowas zu kaufen.

Hab ich jetzt selbst erst diskutiert - wollte einen 2009er in Top Ausstattung
mit wenig KM und nachvollziehbarer Geschichte kaufen - aber der Händler hat
fest auf seinen 13500 Euro beharrt, da er ja Gewährleistung gibt. Und das Auto
war echt top - aber der Preis natürlich deutlich zu hoch.

#17

#16 Ob du das jetzt verstehen willst/kannst oder nicht.

Die Gesetzeslage ist halt im Gewährleistungsrecht nunmal so wie in #10 beschrieben.

Auch der Fähnchenhändler hat der Gesetzeslage zu entsprechen.

Export heisst in der Regel auch nicht ohne Gewährleistung , sondern Verkauf an Gewerbetreibenden oder halt durch weite Entfernung unwirtschaftliche Verbringung zum Gewährleistungsort.

Durch vielfach stattfindende Besitzerwechsel binnen kürzester Zeit ist die Gewährleistungskette zudem meist zu lang.

Die Exporthändler zahlen in der Regel recht wenig . bewahrt den Verkäufer aber vor einem nicht gewerbetreibenden Käufer der die Gersetzeslage kennt…

#18

Das zeigt doch nur, dass Du

  1. deine Rechte nicht kennst,
  2. Du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennst und
  3. die Händler das ausnutzen
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#19

# 17 ich verstehe die Rechtslage sehr wohl. Nur wird in dieser Preisklasse/Alter/Laufleistung
anders gearbeitet bzw. im Vertrag nachher anders formuliert als im Internetportal. Das lassen
Gerichte auch durchaus zu. Es sei mal gesagt, dass ich kein Händler bin, sondern nur „normal denke“
ich beziehe meine Aussage auch ausdrücklich nicht auf Autos die 5000 Euro und mehr kosten - sondern auf
die vom Treatersteller genannte „Preis und Zustandsklasse“

Ich zitiere mal: „Kein Fall von § 475 I liegt auch dann, wenn der Verkäufer den Käufer vor Vertragsschluss über konkrete Mängel tatsächlich in Kenntnis setzt und damit einen gesetzlichen Haftungsausschluss nach § 442 Abs. 1 S. 1 herbeiführt oder dass in Zahlung genommene Wagen nur vertretungsweise, aber nicht mehr im eigenen Namen des gewerblichen Unternehmers verkauft werden“ OLG Oldenburg

und genau das wird bei den Händlern in der Regel im Kaufvertrag gemacht. Entweder läßt er sich vom Verkäufer des Fahrzeuges einen Vermittlervertrag unterschreiben, oder er benennt im Vertrag Mängel, die einen Ausschluss begründen.

Macht er das nicht, ist er natürlich in der Pflicht. In wie weit man das dann finanziell und in vertretbarem Zeitrahmen bei „Ali und co“ durchsetzen kann, ist noch die andere Frage.

ich denke halt irgenwie normal und verstehe die Händler, wenn Sie bei einem 16 Jahre alten Auto mit über 200 TKM
keine Gewärleistung übernehmen wollen - das ist wirtschaftlich nicht vertretbar.

Und nochmal: das neue Recht hat in meinen Augen dafür gesorgt, dass viele vernünftige Autos in den Exprot gehen, weil keiner sich traut dafür Gewährleistung zu übernehmen. Das ist gerade für Menschen mit schmalem Geldbeutel auf Suche nach einem gutem Auto schlecht. Den es bleiben oft nur die Reusen aus privater Hand, die genau wegen totalem Wartungsstau abgegeben werden und ein Händler zum Privatverkauf rät anstatt Ihn in Zahlung zu nehmen.

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