Servus,
ich konnte per Suche nichts passendes finden.
wie hier
www.sgaf.de/content/22-tdci-oelundichtigkeiten-369779
beschrieben ist meinen S-MAX etwas inkontinent und das 23 Tage vor Ablauf der Sachmängelhaftung.
Wahrscheinlich ist der hintere Wellendichtring etwas schlapp geworden.
Gekauft habe ich den S-MAX bei einem BMW Händler ca 150km von hier entfernt.
Die Car Garantie lehnt einen Regulierung ab, weil Welendichtringe ausgeschlossen sind.
An für sich ist der Fall klar. im zweiten Halbjahr der Schachmängelhaftung kehrt sich die Beweislast zu meinen Lasten um und ich muß beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergang vorhanden war.
Ich suche nun eine Grundlage mit der ich beim Händler gestärkt auftreten kann, um vielleicht eine 50/50 Kostenübernahme erzielen kann oder sogar 100% zu Lasten des Händlers.
Ich meine, dass es Urteile gibt, die bei schleichenden Mängeln davon ausgehen, dass der Mangel im erste Halbjahr begonnen hat aber eben nicht bemerkt werden konnte.
Der Händler sagt, das Fahrzeug wurde vor Übergang ausführlich geprüft. Allerdings waren zwei Tage später bereits die voderen Bremsen hin, eine Fahrwerksfeder gebrochen und die ausgetauschte Windschutzscheiden hatte durch einen Fertigungsfehler eine Delle. Das wurde alles von der Werkstatt nicht gesehen.
Wer weiß Rat?
Beste Grüße