Jemand Ahnung von KFZ-Schadensregulierung

Mahlzeit!

Hat hier wer Ahnung von Versicherungen und vor allem KFZ Schadensregulierung?

Mir ist in meinen Erstwagen (BMW) beim urücksetzen einer in die Front gerollt, nix dramatisches, wird nur neu lackiert werden müssen.

So weit, so gut. Ist das jetzt ein Unfallwagen? Die ergoogelten Meinungen gehen da auseinander. Einer sagt wenn nur von der Peripherie abgeschraubt und ein Neuteil angeschraubt wird ist es kein Unfallfahrzeug (keine Karosserie oder Rahmenbeteiligung usw). Andere sagen das jede Form der Lackierung, komplett, Smart repair oder an Anbeuateilen das Fahrzeug zum Unfallwagen macht.

Fakt ist das beim Verkauf jede gute Werkstatt mit nem Lackdickenmesser über die Bauteile geht. Und logischerweise mit dem Argument den Preis drückt. Steht mir nun also neben der Bezahlung der Reparatur auch Ersatz für Wertverlust zu? Gibts da Anhaltswerte oder Tabellen?

(Bin nicht unbedingt krampfhaft scharf darauf den letzten Euro herauszustreiten, aber wenn es einem zusteht will man das ja nicht liegenlassen…)

Freue mich auf die Diskussion!

#1

Ich persönlich würde beim Verkauf erwähnen, dass die Stoßstange schon mal nachlackiert worden ist - würde ein Käufer ja auch herausbekommen, wenn er denn will. Du kannst ja ein paar Vorher-Bilder machen, die Du dann dem potentiellen Käufer zeigen kannst - so kann er sich selber ein Bild vom Schaden machen.

Ob der Wagen jetzt als Unfallwagen gilt? - Keine Ahnung, aber ich bin ja auch kein Rechtsgelehrter. Ich persönlich würde sagen nein, wenn es denn nur Lackkratzer sind. Schließlich sind dafür ja die Stoßstangen da.

#2

Erwähnen werde ich es natürlich auch falls ich die Kiste mal verkaufe. Geht halt um die Frage ob mir Wertminderung zusteht bzw ob sie mir eigentlich zustehen sollte WEIL der Wagen nun nach dem Buchstaben der Rechtssprechung nun als Unfaller zu betrachten ist.

Ein zeitnaher Verkauf ist nicht geplant.

#3

Ich habe mal gehört, dass erst ein Schaden über 1000€ als Unfall gewertet wird, ansonsten ist es ein Bagatellschaden, den man nicht angeben muss beim Verkauf.
Ich würde auf jeden Fall die Rechnung aufheben, beim Verkauf vorzeigen, denn wenn man sieht, dass die Stoßstange gelackt wurde, könnte da drunter ja auch ne Menge defekt gewesen sein. Gerade bei den BMW´s kann sowas trotzdem schnell ins Geld gehen.
Wegen Wertminderung: Frag den Gutachter. Du wirst ja wahrscheinlich nach Gutachten abrechnen lassen, oder nach Kostenvoranschlag und anschließend dort reparieren?

#4

Also laut Rechtslage ist es kein " Unfallwagen" - um ein Fahrzeug
als Unfallwagen zu bezeichnen müssen tatsächlich schwere Schäden, die
über das einfache Austauschen hinausgehen vorliegen.

Aber auch laut Rechtslage: Der Käufer hat das recht über „größere“
Vorschäden informiert zu werden. Dazu zählen der Austausch von
Teilen. Smart Repair oder Kleinteiletausch ( z.b. Scheinwerfer ohne
Karosserieteilen) zählen nicht dazu. Ein Tausch z.b. der Stossstange
ohne weitere Schäden wird nicht als Wertmindernd gewertet soweit er
„fach und sachgerecht“ durchgeführt wurde.

Die Frage hatte ich nämlich jetzt erst bei einem Schaden. Hier ist dann
Schlussendlich der Gutachter entscheiden - denn der legt fest, ob eine
Wertminderung - oder bei sehr alten Fahrzeugen - sogar eine Wertsteigerung
vorliegt.

#5

Moin,

ich hatte auch schon mal so einem Fall bei einem früheren Auto.

Die gegnerische Versicherung hat nur einen geringen Wertminderungsausgleich gezahlt mit der Begründung, dass die Werkstätten mit modernen Reparaturmethoden die Fahrzeuge wieder in so einen guten Zustand versetzen, dass es in der Praxis irrelevant ist, ob da ein Vorschaden war oder nicht.

Klar ist das Versicherungsgeschwätz, um möglichst wenig zahlen zu müssen, aber für eine fachgerecht durchgeführte Reparatur ist das nicht ganz so abwegig.

Gruß
Meschi