Info Rubrik zum Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagen

Wer ein Auto kaufen, verkaufen möchte oder muss, steht mit einem mal vor einigen Fragen.
Bei einem Neuwagen vom Händler bestehen fast keine Probleme. Aber beim Gebrauchtwagenkauf gibt es eine Menge Fallen, Tricks etc.
Nachzulesen zB hier:

sicherer-autokauf.de/bekannte_methoden/index.php

Es gibt aber auch noch sehr viele Abwandlungen. Beispielsweise Trittbrettfahrer die einige Zeit nach erfolgreichem Verkauf den privaten Verkäufer anrufen und wegen irgendwelcher Defekte eine teilweise Geldrückzahlung fordern und andernfalls körperliche Gewalt androhen.
Der Anrufer hat aber nichts mit dem Käufer zu tun.

Dann wird auch gerne noch unbemerkt aus dem Nagellackdöschen der Begleiterin ein Schluck Altöl ins Kühlwasser appliziert und eine kaputte Zylinderkopfdichtung bei der Besichtigung als wertmindernd festgestellt.

Prinzipiell gilt: nur „Bares ist Wahres“ und zwar unmittelbar Zug um Zug gegen die zum Fahrzeug gehörenden Papiere und bei Privatkauf vom im Brief eingetragenen Verkäufer. Abgeben würde ich ein Gebrauchtfahrzeug nur abgemeldet zu Öffnungszeiten meiner Bank und dort mit dem Käufer den Kaufpreis auf mein Konto einzahlen. Gerade die abgemeldete Fahrzeugübergabe kann viel Ärger ersparen. Falls ich angemeldet abgeben würde und der Käufer von mir Vertrauen in seine Person erwartet würde ich selbiges von Ihm erwarten und bei genauer Dokumentation von Übergabezeit und Ort eine Kaution in Höhe einer Jahresprämie für Versicherung und Steuer verlangen.

Falls der Gebrauchtwagen vom Schwippschwager oder vom kurzzeitigen Halter oder sogar ohne zwischenzeitliche Zulassung auf den Verkäufer verkauft wird handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen verkappten Fähnchenhändler der die Gewährleistung (verständlich beispielsweise beim VR6 + Automatik) umgehen will.

Je unfallfreier und „ersthändiger“ (heißt, möglichst wenige Vorbesitzer) das Fahrzeug ist desto besser. Für die Belegbarkeit der Laufleistung, beispielsweise mit HU Berichten (nicht Scheckheftstempeln, sondern Rechnungen) gilt dasselbe.

Gruß Andreas

PS: hier gibt es die Kaufberatung zu BMWs K-Modellen :wink:

Wer noch Infos, Anmerkungen zu diesem Beitrag hat, bitte Kontakt zum SGAF-Team aufnehmen, damit diese hier mit aufgenommen werden können.

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