Wer hat Erfahrung mit 2500 Kg am Haken

Hallo, wer hat mit dem 115 Ps TDI schon mal einen Anhänger oder Boot mit 2500 Kg gezogen und kann was zu den Erfahrungen sagen.Mein neues Boot wiegt jetzt 2,6 Tonnen und ich möchte es 2 mal im Jahr ca 300 Km auf Gerader Strecke trailern. Mit 2000 KG Boot geht es ohne Probleme.
Gruß Udo

#1

Darf der das überhaupt?

Ich war mit dem 140 PS Sharan mit Autoanhänger unterwegs. Bei 2,3 t lief der noch einwandfrei und ruhig. Allerdings halte ich die 115 PS für recht schwach bei 2,6t.
Dazu kommt das du ja dann ein Gesamtgewicht von über 3,8 t hast. Darfst du das mit deinem Führerschein fahren?

#2

Hallo, ja fahren darf ich das schon. Auflastung für die AHK auf 2470 Kg müste noch erfolgen. Es geht doch nur um 2 Fahrten im Jahr auf gerader Strecke.Mit 2,6 T in die Kassler Berge will ich ja nicht.Das 2,6 T dauerhaft nicht gut für den Motor ist, ist mir schon bekannt.
Gruß Udo

#3

Ich denke da weniger an den Motor.
Ich kenne das Gefühl nur zu gut wenn die Zuglast deutlich über dem Gewicht des Zugfahrzeugs liegt. Wenn dir dann die Leistung fehlt zum Gespann „strecken“ ist es vorbei.
Bist du dir sicher das du auch die Auflastung bekommst?
Unserer mit mehr Leistung hat nur maximal 2200 bekommen. Ich kann mir schwer vorstellen das eine Eintragung erfolgt bei der die Anhängelast über dem Zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs liegt. (Bitte korrigiert mich einer wenn ich da falsch liege)

Edit: Das wird vermutlich eh schwer werden:
www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html

Edit 2: Das hier erklärt das nochmals sehr gut: www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html
Kurz: Die Auflastung gem. Abs.2 gilt nur für Geländewagen!

#4

Laut SK
Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2.500 kg Anhängelast, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht (F1 im Zulassungsschein).
F1 ist bei mir 2470 Kg
Gruß Udo

#5

Gutachten können die dir hinlegen soviel sie wollen.
Der Entscheider ist der TÜV (Dekra).
Zusätzlich solltest du mal schauen ob in deinem Fahrzeugschein eine Begrenzung des Gespanngewichts drinsteht (häufig). Die liegt dann normalerweise bei 4000 kg. Daran kommst du auch mit einer 10t Anhängekupplung nicht rum.

Ich würde dir empfehlen mit dem Fahrzeugschein und den Papieren des Bootstrailers beim TÜV (Dekra) vorstellig zu werden. Die können binnen Minuten nachsehen ob das irgendwie geht. Die werden auch normalerweise bemüht sein, da eine Eintragung ja auch eine Einnahme bedeutet.

#6

Gespanngewicht wird mit dem Gutachten auf 4800 kg erhöht. Haben doch schon viele hier aus dem Forum gemacht.
Mir geht es nur um das Fahrverhalten, ob es möglich ist, einigermaßen sicher 300 Km zu fahren.
Gruß Udo

#7

Das Fahrverhalten hängt bei unseren Autos stark vom Anhänger ab.
Wenn die Stützlast voll ausgenutzt ist liegt das Auto recht gut.

Störend ist folgendes:

Hoher Windwiderstand der gezogenen Last
Höhe des Anhängers
Falsche Gewichtsverteilung

Wenn das halbwegs i.O. ist sollte es eigentlich kein Problem sein.

Die Frage ist ob dir die Erhöhung so einfach eingetragen wird. Da hat sich ein bischen was geändert! Und 4800 reicht dir ja dann auch nicht oder? (2460 + 2600 = 5060!)

#8

Leermasse 1683 + 2600 = 4283 Kg
Könnte dann noch ca 500 Kg ins Auto packen.
Gruß Udo

#9

Na ja, wenn keiner nachwiegt!
Ich habe desöfteren die Erfahrung gemacht das die „Leergewicht“ Angaben nicht ganz der Realität entsprechen. Unser Autohänger hat eingetragen 740 kg und wiegt in Wirklichkeit 860 kg. Das sind lockere 120 kg die beim Nachwiegen dann in die Hose gehen können.
Aber, wie gesagt würde ich das erst mit dem TÜV klären ob die Eintragung noch möglich ist.

#10

Moorcastle,
ich würde mir das ganz schnell nochmal überlegen mit 115 PS so ein Gespann zu ziehen. Kenne das noch von meinem VR6 und der hat wesentlich mehr PS. Auch bei gerader Strecke wirst Du merken das die SGA´s auf Dauer nichts für diese Gewichte sind. Am schlimmsten ist es bei Wind der Hänger schauckelt das Zugfahrzeug gemächlich auf. Du solltest eher Ausschau nach einem Fahrzeug halten, welches auch auf Dauer dafür aus gelegt ist. Aber letztendlich musst Du es für Dich alleine entscheiden.
Gruß
Fred