Gerichtsurteil zum Chiptuning

Wichtig zu wissen, dass man Chiptuning beim Verkauf immer angeben sollte:

ww2.autoscout24.de/ratgeber/bei-unkenntnis-ist-ruecktritt-moeglich/201579/283806/

www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_28_U_186_10urteil20120209.html/

#1

Hy Tom,

das ist ein sehr Hilfreicher Hinweis, der oft meist nicht erkannt wird.

#2

Passt vielleicht besser in die News, oder?

#3

Jep, denke ich auch und schon erledigt.

#4

Und jetzt noch unser Gequassel löschen… biggrin.gif wink.gif

#5

Och nöö, das passt schon. :wink: