Nach langwieriger Recherche im Internet konnte ich immer noch nicht auf die Antwort kommen:
Kann ich Gepäck, zum Beispiel einen Rucksack, auf dem Dach des Autos, ohne Gepäckträger, transportieren?
Bitte keine Anmerkungen…:
- über die Dachlast und die erlaubte Dimensionen. Es handelt sich um einen gewöhnlichen, 20-Kg Rucksack, der auf keinen Fall irgendwelche Dimensionen überschreitet,
- über was passiert, wenn ich auf der Autobahn vollbremse. Mit genügend Sicherung am Reling wird der Rucksack GARANTIERT nicht fliegen. (Warum ist das immer so schwer zu glauben?)
- über wie billig Gepäckträger sind, und dass man sie auch mieten kann, oder dass ich bei irgendwelchem ultrakonservativem und korruptem Verein, wie ADAC oder TÜV, fragen soll.
Also, ich flehe an: bitte nur die Lage laut StVO. Darf man oder nicht?
Bei einer Vollbremsung würde ich auch keine Probleme sehen,
nur der Fahrtwind reißt und zerrt schon mächtig an dem Stoff und das auf längere Zeit.
Ob das der Rucksack aushält [-(
Es gibt keine Trägerpflicht. Wie Du deine Ladung sicherst ist Dein Problem und Du must im Zweifel, der Rennleitung beweisen, das deine Ladungssicherung ok ist.
Ich denke, dass das ist mit einem Trägersystem viel einfacher, als ohne.
Passend zugeschnittene Yogamatte direkt aufs Dach legen. Dann den Rucksack an einer Seite der Reling anlegen, mit 2 Spanngurten verspannen und zusätzlich die Gurte am Tragesystem des Rucksackes anbinden. Was soll da passieren?
Jetzt rück´ mal mit der Wahrheit raus, warum Du das wissen willst.
Ein Wal ist selten so vollgeladen, dass ein Rucksack nicht mit reingeht. Ohne Vorgeschichte kommt kein normaler Mensch auf eine so blöde Idee, ´nen Rucki an der Reling fest zu knoten…
Unabhängig davon ob du das nun darfst oder nicht kannst du sehr sicher mit einem längeren Aufenthalt auf dem Autobahnparkplatz rechen bis die Rennleitung die Zulässigkeit abgeklärt hat.
Ob es das dann Wert ist kannst du selbst entscheiden.
Die Verantwortung liegt beim Fahrer, die Ladung so sicher zu verstauen und zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlichen harten Ausweichmanövern an Ort und Stelle bleibt. Dass dafür Hilfsmittel wie Querträger auf der Dachreling zu nutzen sind, schreibt die StVO nicht vor.
Ich würde noch einen Blick in das Fahrzeughandbuch werfen. Ggf. schreibt diese vor, dass Dachlasten ausschließlich auf der Reling zu platzieren sind und nicht direkt auf dem Dach liegen dürfen.