Gegnerische Versicherung möchte, das ich mein Auto an Aufkäufer verkaufe

Mein S-Max hatte mitte November vor unserem Haus parkend Kontakt von einem Pkw einer Sozialstation.
Die freundliche Fahrerin hat uns gleich benachrichtigt und wir hatten die Daten getauscht.
Polizei wurde auch hinzugezogen.
Nach einem telefonat mit der gegnerischen Versicherung wegen der Schadenshöhe bin ich 10 Tage später zum
Ford Händler nach Freiburg gefahren.
Der hat gleich einen Gutachter hinzugezogen für ein qualifiziertes Schadensgutachten.
Laut Gutachten hatte mein 2010er mit 262000km noch ein Wiederbeschaffungswert von 4700€ vor dem treffer.
Reparaturkosten belaufen sich auf 3580€.
Auch wurden hier Firmen genannt, die das Fahrzeug im jetztigen ist Zustand für 2000€ kaufen wollten.
Beschädigt ist der rechte Spiegel (Kratzer), Seitenwand rechts am Radlauf und Stossfängerecke.
Höhe des Tankdeckels von der hinteren Türe bis ins Rückleuchtenglases gibt es ein Abrieb vom Spiegel des gegnerischen Fahrzeuges.
Ende November hat die gegnerische Versicherung das Gutachten bekommen.
Eine Woche vor Weihnachten hab ich mich nochmals dort gemeldet, ob es noch Fragen gibt.
Zuvor hatte ich denen klar gemacht, das es repariert werden soll.
Jetzt zu Weihnachten bekam ich 1005€ aufs Konto und ein schreiben, das sie einen Aufkäufer aus Stuttgart hätten,
der mir das Auto für 3720€ abnimmt.

Hab so den Eindruck, das ich jetzt mal einen Anwalt hinzuziehen muss.
Ich möchte nicht verkaufen, hatte noch nie so ein unproblematisches Auto, und was bekomme ich schon für 4700€ ?
Alles, nur nicht diese Auststattung, die meiner hat und ich vermissen möchte.
Morgen bekommen die von mir nochmal einen Anruf, das sie sich das Geld wieder von meinem Konto holen sollen.

Sorry für den langen Text, musste mir mal ein bisschen Luft machen.

Viele Grüße

Wolfgang

#1

Sorry, kann dir leider nicht weiterhelfen, stecke nur momentan in einer ähnlicher Situation:

Unverschuldeter Fahrradunfall, Totalschaden am Rad, für den Wiederbeschaffungswert kann ich mir, genau, nichts kaufen.
Bei Rennrädern gibt es keinen Gebrauchtmarkt, wie beim Auto.
Wobei ich meinen 2011er auch nicht für 5000 € hergeben würde…

Nachtrag, ja, immer einen Anwalt hinzuziehen.

#2

Empfehlenswert wäre gleich vorweg ein Fachanwalt der sich genau auskennt. Mit dem einen Beratungstermin ausmachen und dir erklären lassen welche Optionen du hast.
Der Beratungstermin wird dich zwar etwas kosten, aber in dem Fall sicherlich sinnvoll.

Bei der Versicherung anrufen würde ich nicht. Höchstens um mich für die Anzahlung zu bedanken und zu fragen wann denn der Rest kommt.

#3

Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist (sieht ja hier so aus), dann muss die gegnerische Versicherung Deinen Anwalt bezahlen und zwar komplett!

Den würde ich mir auch immer SOFORT nehmen, weil die Versicherung ein Unternehmen ist und niemals in Deinem Interesse, sondern gewinnorientiert handeln wird.
Die versuchen zu drücken wo es nur geht.

#4

Wenn ich der Geschädigte bin, ist meine Vorgehensweise ganz einfach:

  1. Anruf: Mein Schadengutachter ermittelt die Schadenhöhe und erstellt ein Gutachten
  2. Anruf: Mein Anwalt (bzw. seine Sekretärin :slight_smile: )kümmert sich um die gegnerische Versicherung

dann: entscheide ich welche Teile repariert oder ersetzt werden sollen. Mit etwas Glück gibt es für ältere häufig vorkommende Fahrzeuge Kotflügel, Türen oder Stoßstangen sogar in der richtigen Farbe.

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#5

Diese Art der Abrechnung ist leider ein normales legales Vorgehen der Versicherung:

Wiederbeschaffungswert abzüglich Schadenhöhe ergibt normal den Restwert

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ergibt den Auszahlungsbettag zuzgl. Aufwendungespauschale

Nun haben schon seit vielen Jahren durch BGH Rechtsprechung legalisiert die Möglichkeit einen Aufkäufer zu suchen, das passiert dann in einer Art geschlossenen Börsem einer Restwertbörse, die dort registrierten Aufkäufer geben zeitlich befristete Gebote ab, und das höchste wird in der Regel genommen um den Schaden für die Versicherung gering zu halten

Beim einen ergibt sich ein Auszahlungsbetrag der weit über dem realen Fahrzeugwert liegt, beim anderen wie bei dir das genaue Gegenteil.

Du kannst jetzt versuchen nachzuweisen das es für die 4700 Euro wirklich kein ähnliches Fahrzeug zu kaufen gibt, oder aber es reparieren zu lassen, da ist es sogar möglich das die Versicherung bis zu 130% ausgehend vom Wiederbeschaffungswert für die fachgerechte Instandsetzung übernehmen muss

Du musst jetzt einen Weg aussuchen

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#6

#5 Ja, aber er liegt nicht bei einem Totalschaden und darf doch somit das Recht zur Reparatur in Anspruch nehmen.

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#7

So isses. Es geht doch gar nicht um die Höhe des Verkaufswertes, sondern darum, daß das Auto repariert werden soll.

Ich würde das Auto in die Werkstatt bringen, denen das Gutachten in die Hand drücken, die Abtretungserklärung unterschreiben, und fertig.

Der Versicherung kannst du einen freundlichen Brief schrieben, daß das Auto sachgerecht in einer Werkstatt repariert wird, und fragen, wie die mit der Zahlung weiter verfahren wollen.

Das alles natürlich nur der Voraussetzung, daß die Schuldfrage wirklich eindeutig ist, und die Versicherung das auch anerkannt hat.

Oliver

#8

Er kann doch den Schaden reparieren lassen in einer Werkstatt und diese dann mit der Versicherung abrechnen.

Das Prozedere der Abrechnung auf Totalschadenbasis ist eben auch möglich wenn kein Totalschaden vorliegt, und das meine ich per BGH Rechtsprechung abgesichert

#9

Hallo Tornador,

hier ist die 130% Regel erklärt:
www.allianz-autowelt.de/werkstatt/wirtschaftlicher-totalschaden/

Die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges um 30% übersteigen.

#10

#9: Das ist doch das was ich meine, dann muss er aber in einer Werkstatt reparieren lassen und diese rechnet dann mit der Versicherung ab.

Wenn er selbst reparieren will geht nur das was die Versicherung anbietet

#11

Auszug aus dem obigen Link:

#12

Ich war schon ganz schön über das schreiben erschrocken und habe heute mit der Versicherung telefoniert.

Das alles kommt wohl daher zu Stande, das sie keine Unterschriebene Abtretungserklärung für die Reparatur in der Werkstatt erhalten haben.
Das wird umgehend von der Werkstatt nachgereicht.

Habe mich mal auf den Internetportalen mal umgesehen, nicht mal bis 6000€ gibt es in Deutschland
Fahrzeuge mit meinem mindest Austattungswunsch (TDI,Titanium, Panoramadach, Xenon, Standheizung, 7-Sitzer) zu kaufen.

Zuzahlen muss ich für einen Vorschaden am Aussenspiegel.
Den kann man wohl jetzt nicht so einfach aus der Berechnung rausnehmen.

Warte jetzt mal den Anruf ab, wann ich ihn zur Werkstatt bringen darf

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#13

Nein, wenn er selbst reparieren will, gibts die im Gutachten bezifferten Reparaturkosten minus Märchensteuer.

Oliver

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#14

#13: Oder die Art wie die Versicherung abrechnet, das nennt man fiktive Abrechnung und dann gibt es Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ist Auszahlungsbetrag

Aber es ist je geklärt und der TE bekommt sein Auto repariert

#15

#14, das ist erstmal ein Versuch derVersicherung Geld zu sparen und einen Nichttotalschaden als Totalschaden abzurechnen .

Ohne Rechtsbeistand läuft da selbst bei sonst „kulanten“ „guten“ Versicherungen leider meistens nix .

Da können die Euro-Jobber Mitarbeiter der Hotlines noch sooooo nett sein .

Beim Geld hört’s halt auf.

#16

#15: Diese Art der Abrechnung ist aber wie ich schon geschrieben habe rechtmäßig sofern es um fiktive Abrechnung geht, die Option reparieren lassen mit Abtretung hat man aber immer…

#17

Ich hatte vor ein paar Wochen leider einen ähnlichen Fall.

Eines Abends klingelt mein Nachbar von der Nachbarwohnung bei mir. Auch in der TG haben wir die Stellplätze seit 1993 nebeneinander. Er hat beim Ausparken (hatte so wie ich auch rückwärts eingeparkt) zu früh eingelenkt und hat mein Wagen angeschrammt. Ergebnis: die fahrerseitige Kante des vorderen Stoßfängers ist quasi entlackt. Er hat aber auch gleich gesagt, dass er den Schaden übernimmt. Zunächst wollte er das selber zahlen, ich konnte ihn jedoch davon überzeugen, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Das hat er dann auch getan.

Ich selber bin zu meinem BMW Dealer gefahren und habe beim TÜV in deren Haus das Gutachten angefordert. Dabei hat er festgestellt, dass es nicht nur einen Materialabtrag bis auf den Kunststoff gab, sondern auch eine nicht gleich sichtbare Kante weiter unten eingedrückt wurde. Ich hatte ja zu diesem Zeitpunkt noch keine Schadensnummer, so dass er erst einmal nur die Daten aufgenommen und Fotos gemacht hat, das Gutachten wollte er dann später anfertigen. Letztlich muss der vordere Stoßfänger komplett getauscht werden, eigentlich hätte ich nur eine Beilackierung gewünscht. Zwei Tage später rief mich die Versicherung an und meinte, das wäre keine Frage, sie würden die Kosten übernehmen und ich bräuchte daher auch kein Gutachten machen lassen, schließlich würde das ja auch viel Geld kosten. Ich also dem zugestimmt und die Sache der Werkstatt überlassen.

Zwei Wochen später rief mich der TÜV Gutachter an und meinte, da mein Wagen ja noch so neu wäre, stünde mir ein Wertverlust i.H.v. rund 250 € zu. Ich erzählte ihm mein Gespräch mit der Dame der Versicherung. Er meinte daraufhin, dass dies bekannt wäre. Das mit dem Wertverlust wüssten halt nicht viele Leute. Wenn die Leute dann auf den Vorschlag eingehen bekommen die zwar den Wagen repariert, die Versicherung spart sich jedoch sowohl Gutachten i.H.v. rund 600 € und den Wertverlust in entsprechender Höhe.

#18

Man darf ja nie vergessen, die Versicherung des Schädigers ist ja der sogenannte Anspruchsgegner welcher versucht im Interesse der Gewinnmaximierung die Ansprüche des Geschädigten klein zu halten, Sachbearbeiter der Schadensabteilungen und hauseigene Gutachter werden entsprechend geschult und teilweise unter Druck gesetzt zu versuchen den Geschädigten ihre Ansprüche klein zu rechnen oder gar vorzuenthalten, alles im Rahmen der Rechtsprechung, und sollte sie mal einer wehren wird bei 100% klarer Sachlage in der Regel wenn ein Termin vor Gericht bekannt ist klein beigegeben

Zu Zeiten als Smart Repair noch nicht aktuell war und Hagelschäden noch horrend teuer instand zu setzen waren, haben die hauseigenen Gutachter bei der Begutachtung im Rahmen der Teilkasko oft versucht den Geschädigten einen Scheck über die halbe Schadenshöhe angeboten gegen Unterschrift auf weiteren Verzicht auf Ansprüche, Alternativ müsse man sich die Komplettsumme eben per Gericht holen, viele sind da eingeknickt…original Aussage von einem Ex Sachverständigen einer rennomierten Versicherung mit 2 Buchstaben

#19

Das ist schon klar und ich nehme es der guten Frau ja auch nicht übel es versucht zu haben. Keine Versicherung ist ein Wohlfahrtsverein und probieren kann man es ja mal. Ich persönlich hatte das nur nicht auf dem Schirm (es ist Jahrzehnte her, dass ich mich mit einem solchen Thema mit einer anderen Versicherung beschäftigen musste) und wollte hier nur mal wieder auf dieses Thema sensibilisieren. :wink: