Frage zu Sachmängelhaftung und Fahrtkosten zum Händler. Wenns läuft, läufts... .

Moin,

Anfang November hab ich mir ja nun den Sharan gegönnt. N paar Kleinigkeiten hab ich noch machen lassen (Verkaufender Händler hat gezahlt -> Sachmängelhaftung/„Car-Garantie“). Unter anderem hab ich ein Schütteln des Wagen Vorderbaus beim Beschleunigen aus niedrigen Drehzahlen. Keine Ahnung, woher das kommt. Also ab zu Freundlichen. Der wusste sofort, woran es liegt. DieAntriebswelle und die Antriebswellenverlängerung waren abgenutzt. Aha, dachte ich, bei erst 55.000km. Na ja, egal. Mach mal, kostet mich ja nichts. Auto wieder abgeholt, Kosten von ca. 900EUR wurden übernommen. Losgefahren und siehe da: Keine Änderung. Neuer Werkstatt-Termin. Car-Garantie glaubt dem Händler nicht mehr und schickt Gutachter. Werkstatttyp macht Probefahrt mit Gutachter und meldet sich von unterwegs. Ob ich kommen könnte und das Ruckeln zu provozieren. Klar, hab ja sonst eh nix zu tun. Komme auf den Hof und sehe Polizei, nen demolierten roten Kleinwagen und meinen. Auf der anderen Seite steht die Polizei. Und der MA vom Freundlichen, der mich „betreut“.
Jedenfalls brauche ich jetzt neue Türen - mindestens. Morgen gibts nen Termin mit dem Karosseriebauer. Nächste Woche einen Gutachter.

Das nur die Vorgeschichte und wie mein Tag so war.

Der Gutachter der Car-Garantie Versicherung war jedenfalls noch da und ich konnte das Rütteln auf Anhieb jederzeit Reproduzieren. Werkstatt-Typ und Gutachter konnten es ebenfalls klar spüren. Also Auto auf die Bühne. Neue Diagnose: Beide Gelenkwellen haben Spiel. Kostenvoranschlag = 1.450EUR brutto (davon nur 160EUR Lohn). Jetzt der Gutachter: Schaden muss schon beim Verkauf vorgelegen haben, deshalb Sachmängelhaftung des Verkäufers.

Jetzt meine Frage in der Hoffnung, dass jemandem von euch Ähnliches passiert ist (hoffentlich mit gutem Ausgang).
Bei der Sachmängelhaftung ist es ja so, dass der Verkäufer ein Vorrecht hat, das Auto zu reparieren. Von mir aus, hab ich kein Problem mit. Ist ebenfalls ein VW Händler. Der Hacken: Ich wohne in Berlin, der Händler in Darmstadt.

Frage: Muss ich selber für die Fahrtkosten aufkommen? Ich muss immerhin 4xca650km zurücklegen. Von der Zeit (bin Selbstständig) mal abgesehen ganz ordentliche Kosten, die mir da entstehen würden.

Wäre Klasse, wenn sich jemand mit so einer Situation auskennt und mir nen Tipp geben kann, wenn der Verkäufer mit so nem Spruch um die Ecke kommt.

Beste Grüße,
Olli

#1

Da Du dieses Forum kennst, solltest Du nicht erstaunt sein, dass in der Gewährleistungszeit diverse SGA-Problemchen auftauchen. Genau aus diesem Grund habe ich unsere Gurke nur 15 km entfernt gekauft. Und selbst diese Entfernung war nervig. Bremsbelagsensor, Antriebswellen, Fensterheber und Scheibenwischergestänge fielen in die Gewährleistung. Da hatte ich genug Fahrerei und Überzeugungsarbeit beim Fordhändler zu leisten.

Grüße

#2

Aloha,

jepp, kenne das Forum zwar noch nicht lange, aber lange genug, um mich vor dem Kauf meines 4 Jahre Alten zu informieren, auf was ich achte. Und wenn ich die Chance auf einen vergleichbar ausgestatteten SGA mit einer ähnlichen Laufleistung hier in der Umgebung zu bekommen, hätte ich sicher hier zugeschlagen.
Hätte, wenn und aber… . Ich hab einer Versicherung und eine Sachmängelhaftung des Verkäufers.
Meine Frage dazu steht deshalb.

Thx und Grüße,
Olli

#3

Ist eine Sache mangelhaft, stehen dem Käufer folgende Rechte zu:

Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Quelle
www.kanzlei-flick.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html

Cu
redjack

#4

NA, Unfallwagen gekauft???

#5

redjack,

vielen vielen Dank. Genau danach habe ich gesucht. Offensichtlich nicht richtig… . Danke dafür.

ART-Company:
Gestern, als der Gutachter schonmal da war habe ich ihn gebeten, das Auto mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Er hat sich die kiste sogar unten drunter angeschaut und ist mit nem Lacktiefenmesser drum herum gelaufen. Seiner Meinung nach ist es bis gestern kein Unfallwagen gewesen. Mit dem Vorbesitzer (Leasing) habe ich ebenfalls telefoniert. Kein Unfall (außer Steinschlag Frontscheibe, der bei VW repariert wurde, welches mir der Verkäufer auch mitgeteilt hat).
Aber ja, ich war auch skeptisch.

Heute Nachmittag kommt der Gutachter wegen des Unfalls gestern, und mit der Info von redjack bin ich gut auf das Gespräch mit dem Verkäufer wegen der Gelenkwellen vorbereitet.

Beste Grüße und thx,
Olli

#6

Meine Meinung,…wenn es mein Auto wäre!

Unter den Umständen könnte der Händler den Wagen behalten!

Wenn das möglich ist!

Gruß Rebell 02

#7

Öhm na ja.

ich hab bei meinen Autos eh die Angewohnheit sie so lange zu fahren, bis ich sie für 100EUR an einen Schrotthändler abgebe. Und ehrlich gesagt kommen mir wegen des Unfalls gerade die Wertminderung und der Nutzungsausfall ganz gut gelegen auf meinem weihnachtlich leergeräumten Konto. Das Auto wird ja repariert. Und solange ich Ansprüche aus Sachmängelhaftung und Car-Garantie geltend machen kann, is für mich alles ok. hab ja noch Zugriff auf ein anderes Auto. Ich hatte auch einigermaßen lange nach nem SGA mit dieser Ausstattung/km/Preis gesucht. Hab ich auch keine Lust mehr drauf.

Beste Grüße,
Olli

#8

Unter welchen Umständen? Weil die Antriebsgelenke kaputt sind und nun auf Gewährleistung Nagelneue rein kommen?

Mit dem Unfall hat der Händler ja wohl nichts zu tun.

Gruß
t.klebi

#9

@t.klebi

Na der Händler oder der Mitarbeiter hat das Auto gefahren,ob die oder der Unfallbeteiligte schuld am Unfall ist,steht hier nicht!

Ich sag ja nur,WENN es mein Auto wäre,hätte ICH kein Bock mehr auf das Auto!

Ne Wertminderung,sehe ich nicht,denn es wird ja repariert ist dann aber ein Unfallwagen.

Den der TE später falls er ihn doch eher abgeben sollte als Unfallwagen benennen müßte!

Dann kommt imho erst die Wertminderung zum tragen!

Und 55Tkm ein BRT Antriebswellen defekt :kratz: …ich weiß nicht!

Gruß Rebell 02

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#10

hammer.gif … richtig … bei 55 Tkm vorne das komplette Fahrwerk hinüber???

#11

Wenn ich das richtig verstanden habe, hatte Mowa das Fahrzeug in Berlin zur Reparatur. Und dort ist auch der Unfall passiert.
Der Händler sitzt aber in Darmstadt. Der wird einen Teufel tun, das Fahrzeug wegen der Antriebswellen wieder zurück zu nehmen. Selbst wenn, dürfte Mowa einen Wertausgleich an den Darmstädter Händler zahlen.
Im Gegenzug hat er natürlich Ansprüche an die Berliner Werkstatt.

Gruß
t.klebi

#12

Ob der TE gerade in Berlin oder in Darmstadt war steht hier auch nicht! :wink:

Wir werden das bestimmt noch erfahren!

Gruß Rebell 02 :slight_smile:

#13

Eigentlich schon. :roll: Die ursprünglichen Fragen waren, was passiert, wenn der Darmstädter selbst reparieren will? Und wer kommt dann für die Fahrtkosten auf?
Diese Fragen stellen sich nicht, wenn das Fahrzeug bereits in Darmstadt steht.

#14

Die Frage war, ob er für die Fahrtkosten zum Verkäufer aufkommen muss.
Klare Antwort: ja.

Grüße,
Gerhard

#15

Sry Gerhard. Klare Antwort: Nein! Siehe Link von Redjack! Ganz im Gegenteil. Wenn mir durch den Nutzungsausfall ein weiterer Schaden entsteht, so kann ich diesen auch noch geltend machen (Stichwort: Ersatzwagen).

Das Auto steht in Berlin. In Darmstadt gekauft -> Thema Antrieb -> Sachmängelhaftung (Sache des Verkäufers)

Das Auto wurde vom Handler in Berlin schuldlos beschädigt -> Thema Unfall -> Regulierung durch Werkstatt Berlin

Es spielt allerdings für mich keine Rolle, ob schuldhaft oder nicht beschädigt beim Unfall. Meine Ansprüche gelten in jedem Fall immer dem Autohaus. Was dieses daraus macht is mir Wurscht. Sollte allerdings die Werkstatt Schuld sein am Unfall, hätte ich das Gutachten und die Reparatur in einer anderen Werkstatt machen lassen.

Thema Wertminderung -> Festsetzung eines Betrages, den der Gutachter festlegt und sofortige Überweisung der Gegnerischen Versicherung auf mein Konto (nicht erst bei Verkauf des Autos). Und nein, mir macht es nichts aus, bei einem vorzeitigen Verkauf einen potentiellen Käufer darüber zu informieren, dass das Auto einen Treffer hatte, welcher ordnungsgemäß und nachweisbar repariert wurde.

Und ja, es gibt sicherlich Leute, die Verkaufen ein Auto nach einem Unfall. Der Sinn erschließt sich mir jedoch nicht und ich werde dies auch nicht tun, wenn eine fachmännische Reparatur durchgeführt worden ist.

Grüße,
Olli

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#16

Zitat von der obigen Seite:
„Hierzu können bei komplexeren Sachverhalten auch die Kosten der anwaltlichen Beratung gehören oder aber Fahrtkosten für die Fahrt zum Verkäufer.“

Viel Spaß vor Gericht icon_mrgreen.gif

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#17

Da ich eher Fußfaul bin, spar ich mir den Gang (bin übrigens astrein Verkehrsrechtsschutz-versichert) und hätte dem Verkäufer folgendes geschickt, wenn er auf Stur gestellt hätte: KLICK

Ist aber nicht mehr nötig, denn er hat volle Kostenübernahme bei Reparatur vor Ort von sich aus vorgeschlagen.

Danke an Merlin für den Link mit dem Urteil und

beste Grüße,
Olli

#18

Find ich top. Offenbar wird in dem Laden noch Kundenzufriedenheit groß geschrieben. Mittlerweile eher selten anzutreffen … prima.gif

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#19

Vermutlich hat sich der Händler schlicht betriebswirtschaftlich vernünftig verhalten.

  1. Kundenzufriedenheit bei jemanden der 650 km entfernt wohnt, ist nett, bringt aber vermutlich keinen erneuten Kundenkontakt.
  2. Die Kosten für den Händler sind überschaubar, denn er hat ja dem Kunden erfolgreich eine Versicherung aufs Auge gedrückt.
  3. Es wir ihm durchaus klar sein, dass mit der Überführung nach Darmstadt von ihm zusätzliche Kosten (4 x 650 km x 0,25 € = 650€) übernommen werden müssen. Diese Kosten sind von der Cargarantie nicht abgedeckt.

Gruß
t.klebi