Eigenbau Sportauspuff für Benziner

Hallo Sharan Freunde

Nach dem es für den Sharan ja nichts zu kaufen gibt, habe ich mal was selber gebaut. Da ich ja einen 2.0 TSI Motor habe, baugleich zum GTI Motor, habe ich auf einem originalen Golf 7 GTI Schalldämpfer aufgebaut. Passende Endrohre gesucht und dann verschweißt. Neue Halterungen angefertigt und verschweißt. Den originalen Heckspoiler in der Stoßstange habe ich passend ausgeschnitten.
Es ist alles jederzeit wieder auf den originalen Schalldämpfer zurückrüstbar mit neuen Spoiler.
Hier sind Bilder vom Umbau.

Grüße Jens

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#1

prima.gif gefällt mir

Schaut sehr professionell und doch dezent aus!

Und hebt sich angenehm vom „Streckmetall - Gitter - dickes Rohr - Look“ ab biggrin.gif

hoernchen

#2

Wie klappt es so etwas beim TÜV vorzuführen.
Was kostet die Abnahme.

#3

Der Schalldämpfer ist ein originales VW Teil damit geprüft und die Endrohre haben eine ABE, zusammen wird das per Einzelabnahme §21 eingetragen. Die Abnahme kostet so um die 90 Euro.

#4

#2: Es wird keine legale Eintragung dafür geben, maximal eine per Gefälligkeit, denn dafür müsste eine Abgasprüfung gemacht und bestanden werden wo überprüft wird das sich Schadstoff- und Geräuschemissionen gegenüber der Serie nicht verschlechtern, und dafür liegen die Kosten in 4-stelliger Höhe

Der Schalldämpfer stammt ja von einem Golf und nicht vom Sharan!

Da durch das solche Gefälligkeitseintragungen immer noch gemacht werden, darf man sich nicht wundern das es immer schwerer wird etwas eingetragen zu bekommen

Hier in Hessen würde ein Sachverständiger der sowas abgenommen hat das ganze bei der Beantragung der Betriebserlaubnis von der Bündelungsbehörde um die Ohren gehauen bekommen, einschließlich Meldung an den RP Darmstadt als Überwachungsbehörde

An meinem A4 Quattro habe ich auch einen Endtopf vom Audi RS4, aber den fahre ich auf Risiko, denn eine Eintragung auf legalem Wege ist unmöglich, müsste das ganze außerhalb von Hessen abnehmen lassen, dann auf einen Strohmann in einem anderen Bundesland kurz zulassen um es dann wieder auf meinen namen umschreiben zu lassen

#5

#4 Das ist vollkommen Richtig.
Vor allem verändert sich das Geräuschverhalten. Und das bekommst du nicht „einfach so“ eingetragen. Wenn sich da ein Nachbar beschwert und die Rennleitung zur Nachmessung kommt fliegt dir und dem Prüfer der das abgenommen hat die Auspuffanlage um die Ohren.
Das Prüfzeichen gilt immer ausschließlich für das unveränderte Originalteil. Es ist nicht möglich mehrere Prüfzeichen „zusammenzufassen“. Lediglich Endrohrhülsen die über ein vorhandenes Endrohr verbaut werden sind da noch zulässig.
Auch wenn der von einem anderen Fahrzeug stammt gilt doch die Zusammenfassung der kompletten Auspuffanlage zur Zulassung. Denn nur durch diese besondere Kombination von Vorschalldämpfer, Kat und ESD ergibt sich das Geräuschverhalten des Fahrzeugs.

Wir hatten auch letztes Jahr einen stillgelegten Audi hier der alle Prüfzeichen auf der Abgasanlage hatte.
Problem 1: Der ESD gehörte zu einem anderem Fahrzeug und war deutlich lauter in der Kombination der Auspuffanlage.
Problem 2: Der MSD und Kat war durchbohrt - trotz Prüfzeichen.

Die Kiste war laut wie Hölle und die Rennleitung hat das Auto auf der Stelle beschlagnahmt (4 Uhr morgens) und abschleppen lassen bis zur Begutachtung durch den TÜV. Gleichzeitig wurde ein Ermittlungsverfahren wegen erlöschen der Betriebserlaubnis eingeleitet.
Der TÜV hat den Rückbau der Anlage gefordert. Wie weit das Verfahren mit der ABE kam habe ich allerdings nicht mehr verfolgt.

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#6

Man muss natürlich vorher mit dem Prüfer sprechen, auf was zu achten ist. Es wurde ein ASU gemacht und eine Geräuschmessung, alles im gesetzlichen Rahmen. Eintragung kein Problem. Wenn man an den originalen Schalldämpfern rumbastelt, braucht man sich nicht wundern mit der Rennleitung Probleme zu bekommen.

#7

Eine ASU gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr!

Und eine AU und einfache Geräuschmessung reicht zur legalen Abnahme einer Selbstbau Auspuffanlage nicht aus, es sei denn ein Prüfer lehnt sich weiter aus dem Fenster als er darf, es gibt ja immer noch solche welche irgendwelche Motore in Autos eintragen die es so ab Werk niemals gab

Wie wurde eigendlich das Vorbeifahrgeräusch gemessen?

Und du hast nichts anderes gemacht als an originalen Schalldämpfern rum zu basteln

#8

Sieht echt schick aus. :prima:

#9

Also erstmal:

sieht sehr schön aus und ist auch handwerklich eine Top Leistung!

Aber immer dran denken, das eine Veränderung am Fahrzeug anders
als früher schnell mal zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen
kann. Und das kann im schlimmsten Falle dazu führen, da dir deine
Versicherung eine Leistung verweigert.Die Suchen immer nach Gründen
nicht zu zahlen…

#10

Der Auspuff wurde per Einzelabnahme §21 eingetragen, keine Gefälligkeitseintragung oder der gleichen. Damit hat das Fahrzeug wieder eine Betriebserlaubnis. Das ist nicht mein erster Auspuff den ich gebaut habe und der eingetragen wurde. Ich wollte nur zeigen wie sowas am Sharan aussehen kann, da es ja nicht fertiges zu kaufen gibt. Ich mache sowas schon seit über 20 Jahren.
Die AU war nur zur Kontrolle ob sich was verändert hat. Hier im Osten ist für § 21 Abnahmen die Dekra zuständig , die haben eine Standgeräuschmessung gemacht und eine Fahrgeräuschmessumng. Dazu wurde extra eine Meßstrecke aufgebaut auf dem Dekra Stützpunkt. Wir haben gleich 3 Fahrzeuge messen lassen, das ist günstiger. Ich wollte hier keine Belehrungen hören, nur zeigen wie sowas aussehen kann und das es überhaupt möglich ist. Bei Dieselafhrzeugen ist es so nicht möglich, da auf der linken Seite hinter der Stoßstange der Tank für das Reduktionsmittel sitzt.

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#11

Vieles ist möglich und vieles wird eingetragen, aber legal wird es damit noch immer nicht

#12

#11
Wer entscheidet denn deiner Meinung nach, was legal und was nicht legal ist?

#13

#11
Glaubst du, wenn etwas offiziell eingetragen wurde, dass es dann immer noch illegal ist?
Hier geht es nicht um „Vieles“ sondern explizite um den Endschalldämpfer und der ist nach meiner Meinung nicht nur „rangepfuscht“ sondern schön und sauber montiert.

Nenne mir einen eingebautes Teil welches ganz offiziell Eingetragen wurde und dann nicht legal war!
Deine Aussage ist sehr nahe an einer Unterstellung bei den Prüfer.

Nette Grüße

#14

#12: Wenn der berechtigte Verdacht besteht das so etwas illegal abgenimmen wurde wie in diesem Fall ohne bestandenes Abgasgutachten kann z.B. ein Ordnungshüter bei einer Kontrolle das Kfz einer anderen Prüforganisation vorführen welche dann überprüft ob alles mit rechten Dingen zu ging

Auch wenn das alles sauber gemacht ist und unterm Strich keinen interessiert, istb es nichts anderes wie wenn vor 20 Jahren jemand einen VR6 Motor in einen Golf II eingebaut und hat per § 21 abnehmen lassen

Die Unterlagen zu dieser erfolgten § 21 Abnahme sind auch noch nach Jahren verfügbar umd genau solche Fällte aufdecken zu können

Wie gesagt, saubere Arbeit, wird zu 99,999% zu keinen Problemen kommen, aber trotzdem nicht auf legalem Wege eingetragen

Ich lese ja auch hier immer wieder Kommentare wenn sich Leute aufregen das jemand einen der Serie entsprechenden Endtopf der spezifisch für einen SGA gefertigt wurde nmontiert aber keine (E)Kennzeichnung vorhanden ist

#15

Dazu fällt mir folgendes Zitat ein:

„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

Da macht einer was und zeigt, wie es ging, und dann sagt man ihm dass das gar nicht geht, was er gemacht hat?

Schaut übrigens gut aus, obwohl ich normalerweise nichts von Auspufftuning halte.

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#16

Hier nochmal für alle Schlaumeier

Ich merke hier wissen viele nicht auf was es bei Einzelabnahmen ankommt. Es handel sich hier um einen Schalldämpfer, der die Lautstärke des Motors reguliert. Deshalb muss bei einer Abnahme die Lautstärke geprüft werden. So bei mir geschehen. Ein Abgasgutachten ist nicht notwenig da der Schalldämpfer darauf keinen Einfluss hat. Ein Metallkat( Sportkat) oder eine Downpipe haben Einfluß auf das Abgasverhalten, oder wenn man auf LPG umrüstet. Man könnte auch nach dem Kat ein Rohr bis zur SToßstange legen und das hätte keine Einflüsse auf ein Abgasgutachten. Nur auf die Lautstärke und dafür sind dann die Schalldämpfer zuständig. Deswegen darf ja auch nicht jeder Prüfer §21 Abnahmen machen sondern nur entsprechend ausgebildete Prüfer.
Dafür gibt es extra Merkblätter für die Prüfer , nach was gepprüft werden muss.

Damit ist für mich das Thema erledigt.

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#17

Kommentar wurde hierhin verschoben

#18

#17 Ja. Ein neuer Thread wäre sinnvoll.

#19

Habe ich erledigt
www.sgaf.de/node/441612

Gruß
Meschi