Diesel nach NEFZ mit Ausnahmegenehmigung noch zulassen?

Hallo Foristen,

ich habe im Dezember 2017 einen Alhambra Diesel bestellt. Die Abholung des Fahrzeugs wurde dann endlich Ende August zunächst für Mitte September bestätigt, dann aber vom Händler wegen Zulassungsproblemen verschoben. Nun habe ich gerade die Fahrzeugpaiere erhalten zusammen mit einer Ausnahmegenehmigung vom KBA, damit dieses Fahrzeug noch nach altem Standart NEFZ zugelassen werden kann. Ich bin der Ansicht, dass ich seit September aber ein Anrecht auf ein Fahrzeug mit aktuell gültigem Standard habe also WLTP und das heißt 6dtemp. Das war zwar im Kaufvertrag nicht vereinbart, aber man kann doch nicht erwarten, dass ich ein Fahrzeug abnehme, dass am Tage der Zulassung schon keinen gültigen Abgasstandart mehr hat, oder? Ich hatte bereits mit einer Sachbearbeiterin telefoniert, die mich dann aber auf den Verkaufleiter verwiesen hat. Bevor ich den anrufe, würde ich gerne sicher sein, was meine Rechte sind. Hat jemand einen ähnlichen Fall?

#1

Seat hat überhaupt kein 6dtemp.
www.carwow.de/neuwagen/welches-auto-passt-zu-mir/liste-der-diesel-neuwagen-mit-euro-6d-temp-norm?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=DSA+_DE&utm_group=All_Webpages&utm_keyword=&utm_term=DYNAMIC+SEARCH+ADS&network=g&gclid=EAIaIQobChMImLPWp4LI3gIVmfdRCh2t_w66EAAYASAAEgLgiPD_BwE&gclsrc=aw.ds

#2

Vielen Dank für den Link,
die Liste ist jedoch anscheinend veraltet und entsprechend unvollständig. Der ADAC listet bereits erheblich mehr Autos auf:

www.adac.de/infotestrat/umwelt-und-innovation/abgas/modelle_mit_euro_6d_temp/default.aspx?ComponentId=304636&SourcePageId=270458

#3

Der Standard, der beim Verkaufsgespräch vereinbart wurde, sollte geliefert werden. Zwar steht der Standard nicht unbedingt in der Bestellung drin, aber in der Werbebroschüre.
So bei unserem (6dtemp). Nur gekauft, weil ausdrücklich so beworben (Ford Galaxy Ecoblue)… wink.gif

#4

Deine Liste ist aktueller aber das Problem ist das Gleiche.

Markteinführung 6D temp für Alhambra erst am 18ten November.

Ich bin Deiner Ansicht. Aktuell gültiger Standart oder gar nicht. Geht ja auch um viel Geld.

Alleine der Wertverlust gegenüber der Modelle nach dem 18ten.

Ich würde den Wagen nicht nehmen.

Aber ich würde mich freuen wenn du uns über den weiteren Sachverhalt informierst.

#5

6d-temp ist erst ab 1. September 2019 für Neufahrzeuge vorgeschrieben. Also entspricht der bestellte Wagen zum Zeitpunkt der Auslieferung einer gültigen, aktuellen Abgasnorm.

Ähnlich verhält sich das mit WLTP. Ab September 2018 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge nach WLTP geprüft sein. Für die Zulassung von Fahrzeugen, die nach NEFZ geprüft wurden gibt es Ausnahmegenehmigungen, mit der eine Neuwagenzulassung noch bis zum 31.08.2019 möglich ist.

WLTP wurde übrigens bereits ab September 2017 zeitgleich mit der Abgasnorm 6c eingeführt, hat also mit 6d-temp nichts zu tun.

#6

Irgendwie kapiere ich die Logik des Verkäufers jetzt nicht.
Einerseits werden in Massen Klagen eingereicht und Fahrzeuge zurückgekauft und der will mit aller Gewalt eine Schummelkiste auf die Straße drücken?

Dir ist klar das du bestimmte Werbezusagen bekommen sollst. Das gilt auch für den angegebenen CO2 Ausstoß. Der ist aber sehr wahrscheinlich zu niedrig angegeben worden und dir drohen deutlich höhere Steuern. Auch wenn der nach dem NEFZ zugelassen werden kann wird er wohl nach dem WLTP versteuert.
Mit dem Punkt würde ich den Verkäufer zunächst mal auf den Tiesch nageln und schauen wie er sich aus der Nummer winden will.

Die Zulassung nach WLTP oder NEFZ sagt aber nichts über die Schadstoffklasse aus. Das bezieht sich nur auf den CO2 Ausstoß und auf die Versteuerung.
Ob die Kiste in den 6Dtemp fällt ist dabei zunächst unerheblich.
Allerdings solltest du auch die Schadstoffklasse nicht aus den Augen verlieren. Wenn tatsächlich massiv die Fahrverbote ausgeweitet werden wird der kalkulierte Wertverlust nur noch Makkulatur sein.

Ach übrigens: Wenn jemand mal herzlich lachen möchte sollte er diesen Text sogfältig lesen und hinterfragen:
goethling.de/2018/03/29/kundeninformation-zur-umstellung-von-nefz-auf-wltp/

#7

#4: Zur Info: Einen möglichen Wertverlust gibt es erst dann wenn man das Auto verkauft, vorher ist es gleich welche Abgasnorm es erfüllt

Ist wie mit einem Aktienpaket wo der Kurs rapide gefallen ist, solange man es nicht verkauft, solange hat man auch keinen Wertverlust

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#8

Nette Diskussion.
Die Frage war eigentlich: Muss ich die Ausnahmebescheinigung akzeptieren obwohl sie mich benachteiligt, oder kann ich auf WLTP-Standard bestehen weil nun gesetzlich gefordert. Auch wenn das nur indirekt mit der Schadstoffklasse zu tun hat, wird sich Seat mit neuem Prüfstandard 6dtemp bestätigen lassen. Bezüglich #6Chaot „Schummelkiste“ wäre ja anzumerken, dass das KBA die Lösung mit Ausnahmegenehmigung ja geschaffen hat.

#9

Bei der Schadstoffnorm mag es eine Sonderreglung geben, ABER ansonsten ist gekauft wie bestellt.

Sonst könnte ja jeder Neuwagenkunde wenn gerade während der Produktion ein neuer Motor in die Motorpalette aufgenommen wurde die Übergabe des Neuwagens verweigern.

Just my 2 Cents .

Gruß

Rabbit

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#10

Bestellt ist ein am Tage der Übergabe zulassungsfähiges Auto mit Typengenehmigung. Kein nur mit Ausnahmegenehmigung zulassungfähiges Fahrzeug.

#11

Das wirst Du aber vermutlich nur gerichtlich durchsetzen können…

#12

Das zulassungsfähige Auto bekommst du ja. Die Ausnahmegenehmigung gibt es für Lagerfahrzeuge, die erst nach dem 01.09.2018 zugelassen werden, und für auslaufende Modelle.
Da dein Alhambra ab Mitte November einen Nachfolger bekommt (mit 6d-temp), wurde das von dir bestellte Fahrzeug nicht mehr nach der neuen WLTP-Norm geprüft.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du da rechtlich dagegen ankommst, da ja von Seiten Seats und des Händlers alles korrekt ist. Ob das moralisch verwerflich ist, dass dir noch so ein Auto verkauft wurde, steht auf einem anderen Blatt. Auch da denke ich: nein. Schließlich war das im Dezember 2017 noch Stand der Technik, es gab so gut wie keine nach WLTP geprüften Fahrzeuge, und das Thema 6d-temp ist erst im Sommer so richtig aufgeploppt.

Als Trost sei dir gesagt, dass die neue Norm bei fast allen Modellen eine z.T. erheblich höhere KFZ-Steuer bedeutet.

#13

Wie gesagt wirst du vermutlich mit der Nummer wegen der Abgasnorm keine Chance haben.
Das Einzige was dir helfen könnte ist das eine zugesicherte Eigenschaft nachweislich falsch ist. Und das wäre der Spritverbrauch/CO2 Wert.
Mit diesem Hebel würde ich ansetzen. Wenn der Verkäufer nicht ganz verblödet ist wird er versuchen ohne Gericht aus der Nummer rauszukommen. Aber der Mangel besteht ja ganz eindeutig und hat schon früher (Vor WLTP) in mehreren Gerichtsverfahren zu Niederlagen der Händler geführt.
Du kannst dem Verkäufer ja klar darlegen das du in jedem Fall vor Gericht gehst und er jetzt die Möglichkeit hat das Fahrzeug mit 0 km zu nehmen oder er wartet das Gerichtsverfahren ab und nimmt es mit xxxxx km zurück.

#9 und #12 Eben nicht. Gekauft wurde ein Fahrzeug mit bestimmten Eigenschaften. Und die hat es schlicht nicht. Ob es mit Ausnahme Zulassungsfähig ist mag ja möglich sein, aber der beworbene CO2 Wert ist falsch und dadurch auch die Steuer.
Wenn du einen Fernseher kaufst der 4K machen soll und dann nur 720p macht weil er vor 2017 gebaut wurde ist das ja ebenfalls ein Grund die Kiste zurückzuschicken.

#14

Kritikwürdig finde ich die lange Wartedauer (11 Monate!) und damit verbunden die Ausnahmegenehmigung. Ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten.

#15

Moin,

in der Regel ist der Kaufvertrag verbindlich. So wie ich es kenne, gibt es zumeist nie einen verbindlichen Termin der Lieferung. Man kann hoffen, dass die Karre zum vereinbarten Termin geliefert wird, wenn es aber später wird, kann man als Käufer oft nichts machen. Mal eben so zurücktreten ist nicht.

Ich bin bei Chaot: Die zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden. Ich denke auch nicht, dass die Nummer mit der Abgasnorm „zieht“.

Man könnte mit dem Verkäufer und dieser mit Seat Deutschland mal über den so oft strapazierten Begriff des Vertrauens im Zusammenhang mit dem Dieselskandal sprechen. Dieser Deal vernichtet schon sämtliches Vertrauen, bevor er überhaupt erfüllt ist.

Vielleicht kann man das mal mit in die Waagschale werfen. Sicher ist dieser Punkt nicht rechtlich wirkend, aber wenn es noch irgendwo sowas wie Moral gibt…

Gruß
Meschi