Isi² hat mal wieder keine Ahnung und hofft, dass Ihr helfen könnt.
In näherer Zukunft möchte isi² ein Anhängerchen anmelden. Dieses Anhängerchen steht momentan in Augsburg auf einer Wiese.
Da das Anhängerchen (noch) keine Tempo 100 Freigabe hat, würde ich mir diese ganz gerne geben lassen.
Ich werde aus dem Material noch nicht ganz schlau. Muss ich mit Auto und Anhänger bei TÜV/Dekra vorfahren, die dann das Aufkleberchen anbringen? Wollen die irgendwelche Gutachten von mir, die mir evt. nur der Hersteller geben kann - also sollte ich diese möglichst jetzt schon anfordern?
Muss der Anhänger zu dem Zeitpunkt angemeldet sein, und der Zulassungsschein bekommt dann ein ‚Upgrade‘ - oder kann man das machen und erst dann anmelden? Oder ist mir das aufgrund der scheinbar irgendwie geänderten Gesetzeslage ganz egal. Aufkleber dran und fahren?
Da der Wal im Grunde 2000kg ziehen darf, wäre auch eine Erhöhung des HzGG (für mehr Nutzlast) auch ganz interessant. Funktioniert das ‚mal eben so‘ oder ist das mit 15 Gutachten und 3 Umbauten am Fahrgestell verbunden?
Mag’ mir das mal einer erklären, der das schon mal gemacht hat?
Wäre lieb’ von dir/euch!
Das werde ich wohl machen! Hab’ im Örtchen wo ich arbeite 'nen Dekrastützpunkt ausfindig gemacht, allerdings wollte ich nicht völlig planlos dort hin. 8)
Hallo istrator,
denke auch daran, daß du bei einer 100er Zulassung auch alle 6 Jahre die Reifen des Anhängers wechseln mußt, da sonst die Zulassung erlischt.
Ich meine, man muß die 100er-Zulassung bei der KFZ-Zulassungsstelle beantragen. Die gilt dann nicht für den Hänger alleine, sondern immer die Kombi Zugfahrzeug und Hänger! Und wie schon beschrieben, musst du ein paar Auflagen erfüllen, z.B. Reifen nicht älter als 6 Jahre und müssen das Gesamtgewicht des Hängers alleine tragen können (also inkl. die max. 100kg Stützlast), Leergewicht des Zugfahrzeugs>Gesamtgewicht des Anhängers usw.
es ist immer Ratsam, das der Anhänger für eine 100 er, Tüv hat.
Das Zugfahrzeug spielt bei der Zuteilung keine Rolle mehr, da es im ermessen des Fahrers liegt, das entsprechende Fahrzeug dazu zu haben.
Wenn das Fahrzeug nicht dafür geeignet ist, darfst Du damit eben nur 80 fahren.
Ein Gutachten vom Hersteller des Anhängers brauchst Du nicht.
Die Kriterien für denn Anhänger stehen ja schon in deinem Link.
Also Brief und Schein nehmen und ab zum Tüv.
Und anschließend muss man zur Zulassungstelle, da TÜV oder Dekra nur bestätigen, dass der Anhänger dafür geeignet ist:
Der Anhänger bekommt dann ein 100er-Schild, das mit einem Siegel versehen ist, welches nur die Zulassungsstellen anbringen dürfen.
Zum Glück haben die rausgenommen, dass die 100 immer nur für eine bestimmte Kombi gültig ist. Dafür muss der Fahrer selbst aufpassen, dass er alle Kriterien erfüllt; mein Vater ist letztens mit 6 1/2 jahren alten Reifen aus dem Sauerland wiedergekommen (Wusste er nicht), zum Glück hat es keiner von der Rennleitung gesehen.
Darf man mit 100er-Plakette und „alten“ Reifen gar nicht mehr fahren oder reicht das, wenn man nur 80 fährt?
Ich hab’ mit der Dekra Kontakt aufgenommen und das theoretisch durchbesprochen/gerechnet.
Mit folgendem Ergebnis: Hat der Anhänger 'ne normale AHK, liegt das HzGG-Limit vom Anhänger - für den Wal, damit ich 100 fahren darf, bei 1370kg.
Hätte der Anhänger Antischlingerkupplung, darf der Anhänger bis 1710kg HzGG haben.
Drüber nur 80km/h.
Somit werde ich am WE in Erfahrung bringen, ob der Anhänger sowas hat - und wenn nicht, bleibt’s bei 80
Du kannst ja auch das Anhängerchen ablasten!
Ich hatte meinen ungebremsten 750kg Anhänger auf 600kg abgelastet, schon ging es damit auch legal mit 100km/h über die Straßen
Ich hatte aber auch das tatsächliche Leergewicht vom Zugfahrzeug eingetragen lassen