Anhänger anmelden / 100er Freigabe - was zuerst?

Halloo ihr Lieben,

Isi² hat mal wieder keine Ahnung und hofft, dass Ihr helfen könnt. icon_mrgreen.gif

In näherer Zukunft möchte isi² ein Anhängerchen anmelden. Dieses Anhängerchen steht momentan in Augsburg auf einer Wiese.
Da das Anhängerchen (noch) keine Tempo 100 Freigabe click.gif hat, würde ich mir diese ganz gerne geben lassen.

Ich werde aus dem Material noch nicht ganz schlau. Muss ich mit Auto und Anhänger bei TÜV/Dekra vorfahren, die dann das Aufkleberchen anbringen? Wollen die irgendwelche Gutachten von mir, die mir evt. nur der Hersteller geben kann - also sollte ich diese möglichst jetzt schon anfordern?
Muss der Anhänger zu dem Zeitpunkt angemeldet sein, und der Zulassungsschein bekommt dann ein ‚Upgrade‘ - oder kann man das machen und erst dann anmelden? Oder ist mir das aufgrund der scheinbar irgendwie geänderten Gesetzeslage ganz egal. Aufkleber dran und fahren?

Da der Wal im Grunde 2000kg ziehen darf, wäre auch eine Erhöhung des HzGG (für mehr Nutzlast) auch ganz interessant. Funktioniert das ‚mal eben so‘ oder ist das mit 15 Gutachten und 3 Umbauten am Fahrgestell verbunden?

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Mag’ mir das mal einer erklären, der das schon mal gemacht hat?
Wäre lieb’ von dir/euch!

Danke!
Lieben Gruß,
euer isi²

#1

Hallo Dominique,

fahr doch einfach mal bei der Dekra vorbei und frag dort persönlich nach.
Hilfreich wäre eine Kopie des Fahrzeugscheins vom Hänger.

#2

Das werde ich wohl machen! Hab’ im Örtchen wo ich arbeite 'nen Dekrastützpunkt ausfindig gemacht, allerdings wollte ich nicht völlig planlos dort hin. 8)

Lieben Gruß

#3

Hallo istrator,
denke auch daran, daß du bei einer 100er Zulassung auch alle 6 Jahre die Reifen des Anhängers wechseln mußt, da sonst die Zulassung erlischt.

Uwe

#4

Hallo Dominique,

naja planlos fährste ja nicht hin, hast hat keinen Anhänge „ohne Plane“ dabei :mrgreen:

NEIN, wie schon vorher geschrieben, einfach dort nachfragen, wie die Gesetzeslage ausschaut.
Dazu muss man keinen Ingenieur im Fahrzeugbau haben.

Frag dort einfach nach, Du hast den WAL und einen Anhänger X den Du mit 100 km/h befördern willst, und was dazu nötig/notwendig ist.

#5

Ich meine, man muß die 100er-Zulassung bei der KFZ-Zulassungsstelle beantragen. Die gilt dann nicht für den Hänger alleine, sondern immer die Kombi Zugfahrzeug und Hänger! Und wie schon beschrieben, musst du ein paar Auflagen erfüllen, z.B. Reifen nicht älter als 6 Jahre und müssen das Gesamtgewicht des Hängers alleine tragen können (also inkl. die max. 100kg Stützlast), Leergewicht des Zugfahrzeugs>Gesamtgewicht des Anhängers usw.

Mal bei der Dekra vorsprechen ist eine gute Idee.

#6

Moin,

es ist immer Ratsam, das der Anhänger für eine 100 er, Tüv hat.
Das Zugfahrzeug spielt bei der Zuteilung keine Rolle mehr, da es im ermessen des Fahrers liegt, das entsprechende Fahrzeug dazu zu haben.
Wenn das Fahrzeug nicht dafür geeignet ist, darfst Du damit eben nur 80 fahren.

Ein Gutachten vom Hersteller des Anhängers brauchst Du nicht.
Die Kriterien für denn Anhänger stehen ja schon in deinem Link. :wink:
Also Brief und Schein nehmen und ab zum Tüv.

#7

Und anschließend muss man zur Zulassungstelle, da TÜV oder Dekra nur bestätigen, dass der Anhänger dafür geeignet ist:click.gif

Der Anhänger bekommt dann ein 100er-Schild, das mit einem Siegel versehen ist, welches nur die Zulassungsstellen anbringen dürfen.

Zum Glück haben die rausgenommen, dass die 100 immer nur für eine bestimmte Kombi gültig ist. Dafür muss der Fahrer selbst aufpassen, dass er alle Kriterien erfüllt; mein Vater ist letztens mit 6 1/2 jahren alten Reifen aus dem Sauerland wiedergekommen (Wusste er nicht), zum Glück hat es keiner von der Rennleitung gesehen.

Darf man mit 100er-Plakette und „alten“ Reifen gar nicht mehr fahren oder reicht das, wenn man nur 80 fährt?

#8

Wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind darf man die natürlich witerfahren aber nur mit Tempo 80.

Uwe

#9

ja, aber muss man dann die 100er-Plakette zuhängen? Sonst könnte man ja einen drankriegen wegen Irreführung, oder?

#10

es reicht, wenn man nur 80 fährt. Man muß ja auch nicht, wenn 100er Plakette dran ist, 100 fahren.

Uwe

#11

Ich hab’ mit der Dekra Kontakt aufgenommen und das theoretisch durchbesprochen/gerechnet.

Mit folgendem Ergebnis: Hat der Anhänger 'ne normale AHK, liegt das HzGG-Limit vom Anhänger - für den Wal, damit ich 100 fahren darf, bei 1370kg.
Hätte der Anhänger Antischlingerkupplung, darf der Anhänger bis 1710kg HzGG haben.

Drüber nur 80km/h.

Somit werde ich am WE in Erfahrung bringen, ob der Anhänger sowas hat - und wenn nicht, bleibt’s bei 80 :driver:

Lieben Gruß

& Danke an alle Hinweise!

#12

Wenn es wie angkündigt ein „Anhängerchen“ ist, dann hat der max 750kg.
Also dann gehts mit 100km/h über die Gassen :mrgreen:

Wieviel darf denn nun das Anhängerchen befördern?

#13

1475kg HzGG :wink:

…so, ich mach Feierabend!

#14

Du kannst ja auch das Anhängerchen ablasten!
Ich hatte meinen ungebremsten 750kg Anhänger auf 600kg abgelastet, schon ging es damit auch legal mit 100km/h über die Straßen :driver:
Ich hatte aber auch das tatsächliche Leergewicht vom Zugfahrzeug eingetragen lassen :wink:

Ist günstiger als den SGA auflasten!

#15

Jedes Gramm Nutzlast ist mir wichtig. wink.gif

Lieben Gruß

#16

Tcha,

dann musst du dich entscheiden was dir wichtiger ist 100 km/h oder Nutzlast…

Vielleicht Münze werfen?

Andreas

#17

Meine Entscheidung fällt da wohl eindeutig auf Nutzlast. Die ist ja ohnehin schon viel zu gering. :mrgreen:

Und vielleicht hat er ja so ‚ne Antischlingerkupplung, darauf hab‘ ich am WE nicht geachtet.

Egal ob 80, 100 oder nicht - wieder ein Detail, dass GRA attraktiv macht 8)