Abgasskandal – Rechtsschutzversicherung

Gute Nachrichten für alle Geschädigten des Abgasskandals, die gegen VW klagen möchten. Die Rechtsschutzversicherung muss für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eintreten. Darauf hat das OLG Düsseldorf aktuell hingewiesen (Az.: I-4 U 87/17)…

www.anwalt.de/rechtstipps/abgasskandal-rechtsschutzversicherung-muss-bei-klagen-gegen-vw-leisten_118452.html

#1

Ich habe am 16.12.2017 vom VKI in Österreich ein mail erhalten …

DAS war eigentlich von Anfang an voraus zu sehen …

ZITAT ANFANG

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer!

Der gestrigen „Kronen Zeitung“ haben Sie vielleicht entnommen, dass 30.000 Österreicher VW klagen würden. Wir möchten dazu Folgendes klar- bzw. richtigstellen.

Die niederländische Stiftung "Stichting Volkswagen Car Claim” plant die Einbringung einer Feststellungsklage gegen VW für holländische Fahrzeughalter in Amsterdam. Ziel der Klage ist es, dass in einem Gerichtsurteil in Amsterdam das schuldhafte und rechtswidrige Verhalten sowie die Haftung von VW für Schäden aus dem Abgasskandal, festgestellt wird. Der VKI begrüßt die Klage in den Niederlanden, weil damit Druck gegen VW aufgebaut werden kann.

Wir sind bisher davon ausgegangen, dass eine wirksame Verfolgung der Ansprüche von österreichischen Fahrzeughaltern über die Stiftung möglich wäre. Mit dem in den Niederlanden geplanten Verfahren zeigt sich, dass die Klage nur holländischen Fahrzeughalter, aber nicht Betroffenen in Österreich hilft. Der VKI wird sich nunmehr selbst bemühen, rechtzeitig vor Verjährungseintritt gegenüber dem VW-Konzern eine Durchsetzung der Ansprüche bei Gericht in Österreich zu organisieren. Welche Schritte dafür notwendig wären, würden wir Ihnen selbstverständlich in einem gesonderten Schreiben rechtzeitig bekanntgeben.

Hinweis zur Garantieerklärung:

VW hat auf die Garantieerklärung noch keine Stellungnahme abgegeben und verweist lediglich auf den Generalimporteur. Auch vom Generalimporteur liegen uns bis dato keine Antworten vor. Der VKI empfiehlt Ihnen, hier beharrlich zu sein: Fordern Sie - als Kunden von VW, Seat, Skoda und Audi - erneut den VW-Konzern und den Generalimporteur zur Abgabe einer Garantieerklärung auf. Bitte senden Sie uns diese Aufforderungsschreiben vorerst nicht zu.

Über den Fortgang der Aktion werden wir Sie unaufgefordert informieren.

Mit freundlichen Grüßen

hr VKI-Team

ZITAT ENDE

#2

Importeur für Österreich ist doch afaik Porsche Salzburg afaik im Besitz der Familien Porsche und Piech.

#3

und hier ein Urteil :slight_smile:

Kurzfassung: blog.burhoff.de/2019/07/53383/

Ausführlich: www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5146.htm

#4

Das hilft allerdings einem Österreicher gleich in doppelter Hinsicht nicht weiter :wink:

Oliver