2000kg Anhängelast nur Mogelpackung ?

Moin Allerseits !
Ich weiß, das Thema wurde vor langer Zeit schon mal diskutiert, aber das Ergebniß ist mir nicht wirklich klar bzw. ich denke es stimmt nicht.
Ich bin anläßlich der Anschaffung unseres Wohnwagens wieder drüber gestolpert und möchte mal hören, was die gessammelt Fachkompetenz des Forums dazu sagt.
Fakten :
ZULÄSSIGES Gesamtgewicht des Zuges : 4000kg
ZULÄSSIGES Gesamtgewicht eines Alhambras : 2510kg
daraus ergibt sich ein max. ZULÄSSIGES Gesamtgewicht eines Hängers von 1490 kg !
Wo bzw. Wie sollen da 2000kg dran ?
Die Rennleitung (u.U. auch ein Gutachter/Gerichte) kontrollieren/prüfen ja die Einhaltung der ZULÄSSIGEN Gewichte bzw die Einträge in den Papieren ?
Wo liege ich da jetzt falsch ? oder stimmt die Rechnung und die 2000kg Anhängelast sind real/nach StVZO nicht machbar ?

#1

Du darfst bei Ausnutzung der maximalen Anhängelast die Zuladung des Fahrzeugs einfach nicht voll ausnutzen. Genauso ist es mit den 17 Zöllern. Da ist die traglasst der Reifen an der Kotzgrenze weshalb sie für den anhängerbetrieb nicht zugelassen sind.

Mfg Nico

#2

Wenn du 2000Kg an den Haken nehmen möchtest musst du beim Zugfahrzeug halt unter den 2000Kg bleiben. Bei einer Kontrolle zählen dann die tatsächlichen Gewichte, welche die zulässigen nicht übersteigen dürfen. Wenn du weißt, dass deine Gewichte erreicht werden können macht es Sinn, mal auf eine Waage zu fahren. Dann siehst du was am Haken machbar ist.

Erschreckender finde ich eher die 700Kg bei ungebremsten Anhängern. Das ist ja fast Kleinwagenniveau. :lol:

#3

Und wie sieht es aus mit der Auflastung über das Ingenieurbüro, die immer wieder überall rum geistert?
Kann man damit höhere Zuggewichte erzielen?

#4

Das Zuggesamtgewicht ist „Gesetz“ und lässt sich nicht erhöhen. Da bringen auch die diversen Gutachten nichts.

#5

Schon erstaunlich.
Wie kann man dann einen SGA auf einem Autoanhänger an einem PKW legal durch die Republik ziehen?
Oder ein anderes schweres Auto?
Man sieht das ja des Öfteren…

#6

Kurz gesagt: bei voller Ausnutzung der max Anhängelast darfst du nur ca. 250kg Zuladung im Auto haben.

Aber im Grunde ist es bei vielen Autos so, dass bei Anhöngerbetrieb eine Zuggesamtmasse angegeben wird. Gerade bei schweren Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit hohen Zuladungen (wie z. bsp bei 7 Sitzern).
Ansonsten müssten die Antriebs- und Bremskomponenten auf Belastungen ausgelegt werden, die 80% der Köufer nicht benötigen, aber alle mitbezahlen müssen. Damit macht sich ein Fahrzeug sehr schnell am Markt unattraktiv.

Die 700kg ungebremst gehen voll in Ordnung. 700kg drücken von hinten schon ordentlich und bei den 700kg darfst du das Auto volladen bis zum Maximum zuzüglich der Stützlast.
Somit würden Bremse und Antrieb gut 3,3t bewältigen müssen.
Unter der Maßgabe, dass ein ungebremster Anhänger eh nur max 750kg wiegen darf (EU-Zulassungsvorschrift) ist das ok.
Die meisten Kleinwagen haben nur 300kg bis 400kg zulässige ungebremste Anhängelast…wenn überhaupt eine AHK zulässig ist.

#7

#5
ja, genau das irritiert mich eben auch … und meines Wissens nach kontrolliert die Rennleitung nur die Zahlen des zul. Gewichts … die wiegen doch ein Gespann nicht bei einer Routine Kontrolle … und selbst wenn mein Auto völlig autonom fahren würde (also ohne Fahrer) kommen immer noch 2510 kg + 1490 kg als zulässiges Gesamtgewicht auf 4000kg. Bei 2000kg am Haken wären es dann 4510kg Zulässige GG !

#8

#5
Einen SGA kann man prima auf einem Anhänger ziehen.

Leichte 2,5t Autotrailer wiegen um 450kg leer. Für einen SGA (ich setze mal 1,7t an…mit leerem Tank usw kann man sicher auch auf ca. 1,6t runter kommen. Werden 2,1t Anhängelast benötigt

Bsp. Opel Insignia Allrad (OPC) hatte 2400kg zulässige Anhängelast…ich hatte einen.

Beim Passat Allrad Diesel sind es nach meiner Kenntnis ebenfalls über 2t zul Anhängelast.

…das sit hier aber nicht das Thema…es geht ja wenn ich es richtig verstanden habe um einen Anhänger am SGA. Nicht um einen SGA auf einem Anhänger. :wink:

#9

#4 Da muss ich korrigieren! Bei einer Auflastung über die SK*** auf 2500kg Anhängelast, wird auch das zZGG auf 4800kg erhöht.

#10

Mit dem SK-Gutachten erhöht sich das Zuggesamtgewicht auf 4800kg. 2500kg darf man ziehen, bleiben 2300kg fürs Auto. Aber wenn ich mir vorstelle, wie sich so ein Gespann fährt … :panik:

www.sk-handels-gmbh.de/shop/gutachten-fuer-seat-alhambra/10101

… der Dr. war schneller :lol:

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#11

#9 das war mir neu.

#5 Nicht ganz richtig. Die Rennleitung muss die tatsächlichen Gewichte wiegen. Die zulässigen Gewichte sind jedoch im Führerscheinrecht interessant. Der „B“ ,auch mit entsprechenden Erweiterungen, bezieht sich auf zulässige Gewichte und nicht auf die tatsächlichen.

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#12

Die eigentliche Frage ist doch: Wieso dürfen die einzelnen Teile des Zuges mehr wiegen als der Zug am Stück?
Einfach: Du brauchst eine Hubarbeitsbühne. Wenn die 2000kg wiegt, darfst Du sie an Deinen leeren Alhambra hängen. Man könnte jetzt ja die Anhängelast so weit reduzieren, bis die Frage nicht mehr aufkommt. Dann hätte ich mir die Bühne aber anliefern lassen müssen. :slight_smile: Wenn Du mit einem Wohnwagen unterwegs bist, würde ich den Zugwagen bis an die Grenze beladen und mit einem entsprechend leichteren Wohnwagen fahren. So ein Gespann „leichtes Zugfahrzeug - schwerer Anhänger“ fährt sich etwas unentspannter als ein Gespann „schweres Zugfahrzeug - leichter Anhänger“.

#13

Da bin ich ja froh in der CH immatrikuliert zu haben (zwar nur in diesem Fall…).
Da steht rein gar nichts von Gesamtzuggewicht im Fahrzeugbrief. Dafür kann man wohl eher nichts auflasten, weil man in diesem Bereich schärfer drauf ist.

Grundsätzlich ist es natürlich Blödsinn, das Zugfahrzeug leicht haben zu wollen und den Hänger schwer. Und dann obendrauf am liebsten noch 100kmh zu fahren…

#14

Ich habe einen A6
Der darf 2,1t ziehen egal wie schwer das Zugfahrzeug ist.
Der Audi müsste Gesamtgewicht von 2,5t haben.
Sind insgesamt 4,6t

#15

Nein, das ist kein Blödsinn sondern gelebte Praxis.

In D, beim alten 3er-Führerschein war das ZGG 7,5 t und ein Anhänger dürfte bis 12 t haben.

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#16

#15
Das ist richtig. Allerdings waren die 12t dann mit einem Drehschemelanhänger (also 2 Achsen am Anhänger, davon Vorderachse gelenkt)
Bei den „normalen“ Einachsern bzw. Tandemtrailern am PKW ist es für die Fahrdynamik (wenn man es so nennen kann) schon besser wenn der Anhänger leichter als das Zugfahrzeug ist.
Natürlich kommt es auf Beladung/Stützlast/Fahrzeug im Detail an und diese Aussage ist nicht zu 100% auf jedes Gespann übertragbar.

Edit: Die alte Klasse 3 hat doch Fahrzeuge bis max 7,5t ZGG und zulässige Zuggesammtmasse von 12t vorgegeben, oder irre ich mich da?
Wie die Verteilung am Ende war, war egal (Also Zugfahrzeug ZGG 5t und Anhänger ZGG 7t wäre gegangen)

#17

Nicht ganz richtig. Mit dem 3er waren Drehschemel tabu da die Beschränkung auf eine Achse galt. Diese fällt aber weg, wenn man den 3er auf einen „Neuen“ umschreibt.

#18

#17 Ich muss zustimmen, mit dem alten Klasse 3 durfte man nur Anhänger mit einer Achse ziehen.
Ausnahme war hier der Tandem wo die Achsen nicht weiter als einen Meter auseinander sein durften.

Das galt für PKW und auch für den 7,5 Tonner.

#19

Ok. Danke für die Richtigstellung!